Firma übernehmen mit anderer Ausbildung

Hallo zusammen,

Da ich mit meinen damals 16 Jahren nach der Realschule noch andere Gedanken hatte habe ich eine Ausbildung zum elektroniker Fachrichtung betriebstechnik gemacht.
Mein Vater hat eine Schreinerei und mittlerweile habe ich das Ziel die Firma zu übernehmen!

Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich habe mich mal erkundigt und bin auf die Weiterbildung zum betriebswirt gekommen. Allerdings werde ich aus den Informationen dazu nicht ganz schlau ob ich da als normaler geselle die Weiterbildung anfangen kann und ob das der richtige weg ist?

Eine Ausbildung zum Schreiner kommt für mich nicht in Frage da ich gewisse Unkosten habe (eigene Wohnung, Auto, Essen und trinken, Versicherungen,…)

Die Informationen wie in der Ausbildung bekomme ich von meinem dad beigebracht!!

Danke im vorraus für eure Hilfe!!

Mfg tobi

Hallo, es gibt eine Reihe guter berufsbegleitender Weiterbildungsangebot im betriebswirtschaftlichen Bereich. Sehr empfeheln kann ich die VWA (Verwaltungs- und Wirtschaftsakadiemie). Geeignet sind auch Angebote der Kammern. In einigen Fällen sind finanzielle Unterstützungen möglich. Viel Erfolg!

Hallo Tobi,

ich beglückwünsche Dich zu dem Beschluss Dich auf die Betriebsübernahme mit einer Fortbildung vorzubereiten. Wenn Dein Vater Dich fachlich vorbereitet finde ich eine Konstellation von Elektronik und Holzbearbeitung durchaus als Bereicherung für eine Schreinerei.
Mit Betriebswirtschaft bist Du mit Sicherheit auf der richtigen Spur. Ich empfehle Dir Dich mal mit der Weiterbildung zum „Betriebswirt im Handwerk“ ( http://www.betriebswirt.de/ ) zu beschäftigen. Diese Seminare werden von der Handwerkskammer in fast allen Regionen Deutschlands angeboten.
Hier ein Zitat von der Internetseite die ich oben genannt habe:
„Das Angebot richtet sich an
Handwerksmeister
Führungskräfte in Handwerksbetrieben
Mitarbeitende Unternehmerfrauen

Voraussetzung für Ihre Teilnahme ist in der Regel die abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder entsprechende kaufmännische Kenntnisse. Über die genauen Zulassungsbedingungen informiert Sie gern die von Ihnen als Seminarveranstalter gewählte Handwerkkammer.“

Lasse Dich bitte nicht von der Voraussetzung Meister zu sein abschrecken, wenn „Unternehmerfrauen“ teilnehmen können, dann sicher auch Söhne. Allerdings kann ein Schreinerbetrieb nur von einem Schreinermeister geführt werden! Das ist in Euerm Fall möglich wenn Du einen Schreinermeister anstellst, der den Betrieb formal leitet. Falls das nicht möglich ist solltest Du darüber nachdenken doch eine Meisterprüfung abzulegen.

Alle Fragen zur Meisterausbildung bzw. Fortbildung zum Betriebswirt im Handwerk, können Fachberater der Handwerkskammer ausführlich beantworten. In der Regel haben die Kammern auch Spezialisten die sich mit Fragen der Betriebsübernahme beschäftigen.

Sollte es mit der Fortbildung zum „Betriebswirt im Handwerk“ nicht klappen , beschäftige Dich mal mit einer Fortbildung zum „Fachwirt“.
Diese Fortbildung ist der Meisterausbildung gleichgestellt, zuständig für die Prüfung ist nicht die HWK sondern die IHK. Eine Variante ist z.B. der Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK), der sogenannte „kleine Betriebswirt“ Auch dafür gibt es kompetente Berater bei der IHK.

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg bei der Umsetzung Deiner Pläne.

Hallo,

Vielen dank für deine ausführliche Erklärung!

Aber ich kann ja keine schreinermeisterprüfung ablegen wenn ich keine schreinerausbildung habe oder?

Also eine neue Ausbildung kommt eben nicht in Frage aber sehe ich das richtig dass ich den Betrieb nur mit betriebswirt leiten darf oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Als betriebswirt darf ich den Betrieb doch leiten ohne einen Meister einzustellen und sollte sogar ausbilden dürfen oder?

Gruß tobi

Lieber Tobi,

ich bin Weiterbildungsexpertin leider ist die Handwerksordnung nicht mein Fach. Du solltest Dich unbedingt bei der Handwerkskammer beraten lassen, nur dort kann man Dir sagen ob Du mit dem Abschluss einer bestimmten Fortbildung den Betrieb Deines Vaters übernehmen darfst.
Lies Dir das Folgende mal durch:

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
§ 7
(1) 1Als Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks wird eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk erfüllt. 2Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, welche zulassungspflichtige Handwerke sich so nahestehen, daß die Beherrschung des einen zulassungspflichtigen Handwerks die fachgerechte Ausübung wesentlicher Tätigkeiten des anderen zulassungspflichtigen Handwerks ermöglicht (verwandte zulassungspflichtige Handwerke).

(1a) In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.

(2) 1In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht. 2Dies gilt auch für Personen, die eine andere, der Meisterprüfung für die Ausübung des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks mindestens gleichwertige deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung erfolgreich abgelegt haben. 3Dazu gehören auch Prüfungen auf Grund einer nach § 42 dieses Gesetzes oder nach § 53 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung, soweit sie gleichwertig sind.

Hallo,

Mein Vater hat eine Schreinerei und mittlerweile habe ich das
Ziel die Firma zu übernehmen!

Folglich brauchst die Meisterprüfung im Tischlerhandwerk.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Gesellenprüfung plus Meisterprüfung

Ich habe mich mal erkundigt und bin auf die Weiterbildung zum
betriebswirt gekommen.

Welchen der unzähligen Betriebswirten?

Allerdings werde ich aus den
Informationen dazu nicht ganz schlau ob ich da als normaler
geselle

Was ist ein „normaler“ Geselle?

die Weiterbildung anfangen kann

In jeder geordneten Weiterbildung sind die die Zugangsvoraussetzungen geregelt. Diese kannst du selbst nachschauen.

und ob das der
richtige weg ist?

Im Zeifel fragst du die Hwk.
Gruß
Ottoi

diese Anfrage habe ich doch vor wenigen Tagen beantwortet

Hallo tobi,
leider kann ich dir hier nicht richtig weiter helfen.

Vielleicht erkundigst du dich einmal bei einem Fernstudium Anbieter oder der IHK.

Eine Bekannte von mir hatte mal ein solches Fernstudium absolviert und auch erfolgreich bestanden. Dies setzt aber sehr viel Eigeninitiative voraus! Sie konnte so aber auf jedem Fall weiter Arbeiten gehen und Geld verdienen. Die neumodische Weiterbildung läuft ja so wie so darauf hinaus, dass man sich, z.B. im modularen Lernsystem, das Wissen selbst erarbeiten muss.

LG Ines

Hallo Tobi,

Weiterbildungen im Bereich BWL gibt es ja wie Sand am Meer. Genauso vielfältig sind auch die Zugangsvoraussetzungen.

Dennoch: Wäre es nicht besser, klassisch eine Ausbildung zu machen (geht das evt. auch in der Firma deines Vaters?) und dann den Meister? Sonst wirst du doch später auch immer einen angestellten Meister benötigen, oder?

Viele Grüße
Markus

Hallo,
die Antworten auf Ihre Fragen weiß die Bundesanstalt für ARbeit oder die Handwerkskammer. Vor allem bei letzterer sollten Sie vorsprechen, wenn Sie die Schreinerei übernehmen wollen. Möglicherweise verlangen die vom Inhaber noch einen Meisterbrief, des Schreinerhandwerks.

Beste Grüße
Manfred Schröder
www.alphaSales.de - klick doch mal rein

Hallo,

am Besten mal mit der Handwerkskammer sprechen.
Ich weiß nicht ob da Meisterpflicht besteht für die Übernahme der Firma. Das wäre dann ein Problem. Dann würde ich die Firma im Aufgabengebiet verändern hin zur Elektrik, den Beruf haben Sie ja und können dort auch einen Meister absolvieren. Schreinern ist dann ja nicht verboten.
Betriebswirt ist sehr empfehlenswert, wenn man eine Firma führen will.

Frank Seiler

In diesem Fall würde ich mich bei der Handwerkskammer beraten lassen. Um einen Handwerksbetrieb zu führen sind bestimmte Vorausetzungen gegeben. Z.B. Meister.

Viele Grüße
Lukas

Hallo,
Sie benötigen eine Ausbildung z.B. Meister um den Betrieb später führen zu dürfen.
Da empfehle ich eine Beratung bei der Handwerkskammer, damit Sie jetzt nicht den falschen Weg gehen.
Viele Grüße
Lukas