Firmenname für Kleinunternehmen?

Hallo,

wenn ein Kleingewerbe gegründet wird und es sich dabei auch der Rechtsform nach nicht um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit handelt, liegt die private Haftung des Unternehmers vor. Aus diesem Grund ist es im Geschäftsverkehr für andere wichtig, dass erkennbar ist, um welche Person es sich dabei handelt.

Bei der Namensgebung reicht deshalb der eigene vollständige Name aus. Weiterhin können zusätzliche Namensbestandteile gewählt werden, die die Art des Unternehmens näherbezeichnen. Diese Bestandteile dürfen jedoch nicht über den Unternehmenszweck hinwegtäuschen. Wer also eine Dienstleistung im handwerklichen Bereich anbietet, sollte sein Unternehmen nicht als EDV-Dienstleister ausweisen. In der Regel sollte deshalb darauf geachtet werden, dass die Unternehmensbezeichnung nicht missverständlich gewählt wird.

[MOD Jadzia: Werbung entfernt]

Viele Grüße
Gründerlexikon