Moin,
angenommen eine Privatperson darf eine Schusswaffe tragen, auch in der Öffentlichkeit. Sie ist über den sicheren Umgang mit dieser in der Vergangenheit geschult und geprüft worden.
Nun „spielt“ diese Person aber in der Öffentlichkeit mit der geladenen, entsicherten Waffe herum. Unbedarfte Leute werden unerwartet lebendsgefährdet, es löst sich aber glücklicherweise kein Schuss.
Ob genannte Person niemandem vorsätzlich schaden wollte oder nur gleichgültig handelte sei mal dahin gestellt.
Die Polizei wird gerufen, auf deren Aufforderung wird die Waffe unverzüglich beiseite gelegt.
Was wird nun vermutlich weiter geschehen?
Wird die Polizei die Waffe beschlagnahmen? Wird dies dauerhaft geschehen? Selbst dann, wenn sie einem anderen gehört? Oder darf sich der Eigentümer die Waffe später abholen?
Wir die Erlaubnis zum Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit der Person entzogen? Auf Zeit? Auf Dauer? Wird es ein Strafverfahren geben?
Danke für Aufklärung!
VG,
J~
Edit: Schreibfehler korrigiert