Forderung Mahnbescheid nach 15 Jahren

Hallo zusammen,

mein Mann hat eine Forderung vom Anwalt in Höhe von 529.88€ erhalten. Es geht um eine Versicherung von 2004. Firma ging damals Pleite. Ewig kam nichts.
Jetzt nach 15 Jahren die Forderung. Scheinbar ist der Vollstreckungsbescheid von 2004 verkauft worden…
Seltsamerweise kam die ganzen Jahre nichts. Keine Mahnung nichts… Und jetzt ging die Post an die Postadresse seiner Eltern. Also gar nicht die Mühe gemacht die aktuelle Anschrift herauszufinden…
Jetzt werden hier über 200€ Zinsen gefordert. Bin nicht sicher aber sind diese nicht nach 3 Jahren verjährt? Demnach dürften die Zinsen nur für 3 statt für 15 Jahre berechnet werden oder?
Hänge mal die Aufstellung an.


Danke euch

Hier ist eine wenigstens ähnliche Frage von einem Anwalt beantwortet worden:

1 Like

die HAUPTFORDERUNG VERFÄLLT IN DIESEM Fall leider erst nach 39 Jahren, die Zinsen gelten jeweils für 3 Jahre

Wie kommst du auf 39 Jahre? Oder vertippt?

Eher nicht. Der Mahnbescheid ist 2004 an eine gültige Adresse zugestellt worden, ebenso der Vollstreckungsbescheid. Da beide Bescheide mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Briefträger sie (beide!) einfach in irgendeinen Briefkasten geschmissen hat. Normalerweise geht der Mahnbescheid zurück an den Gläubiger, wenn die Adresse nicht stimmt.
Ruft da halt mal an und fragt nach.
Zu der Zinsproblematik würde ich gern @Conditio dazu rufen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Zinsen titulierbar sind oder nicht. Mich macht das Buchungsdatum etwas verrückt.

Soon

Zinsen sind titulierbar. Sonst wären Zinsforderungen ohne den guten Willen des Schuldners ja gar nicht durchsetzbar. Trotzdem ist die Fragestellerin auf der richtigen Spur.

Rechtskräftig festgestellte (also titulierte) Ansprüche verjähren nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Nach der Titulierung entstehende Zinsansprüche unterliegen allerdings trotz Titulierung der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 197 Abs. 2 BGB), die drei Jahre beträgt (§ 195 BGB).

Wohlgemerkt fallen Entstehung des Anspruchs und Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist zeitlich meistens auseinander. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, vereinfacht gesagt, mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Für die 2016 entstanden Zinsen gilt daher, wiederum vereinfacht gesagt, Folgendes:

Fristbeginn 01.01.2017 + 3 Jahre Verjährungsfrist = am 01.01.2020 verjährt

Ergo sind die Zinsansprüche, die nach der Titulierung entstanden sind, derzeit für die letzten fast vier Jahre nicht verjährt. In anderthalb Monaten verjähren die Zinsansprüche für 2016, wenn mal wieder die Sektkorken knallen und wir uns des herrlichen Feuerwerks am nächtlichen Firmament erfreuen dürfen.

1 Like

Das ist mir klar. Ich war mir jetzt nicht sicher, ob hier, in dieser speziellen Situation, die Zinsen titulierbar sind. Ich hatte ja schon auf die merkwürdigen Buchungsdaten aufmerksam gemacht.
Was meinst du? Insgesamt erscheint mir die Zustellung und Abwicklung seltsam.

Soon

Wie gesagt, die Zinsen sind titulierbar und übrigens auch tituliert.

Und was sagst du zum Rest?

Was genau meinst du?

leider vertippt, meinte 30 Jahre

Super. Danke euch. Haben jetzt nochmal drum gebeten die Zinsen zu korrigieren.
Mal sehen was kommt. :blush: