Frage zu GmbH-Recht

Liebe Experten,

Geschäftsführer /Gesellschafter eines Pflegedienstes (welcher selbst eng bei der Kasse ist und kürzlich ein
Liquiditätsdarlehen bekommen hat) überweist in 3 Raten jeweils 5 000 EUR (unter 5000 EUR benötigt man keine Gesellschafter Zustimmung) an eine andere Firma in welcher er selbst Gesellschafter ist, um (so begründet er) diese zu retten. Er gestaltet das Darlehen mit einem Rangrücktritt, keinerlei Angaben zu: für welchen Zeitraum, oder Verzinsung. Die Firma kann inzwischen auch nichts mehr zurück bezahlen.

Hat der GF Gelder des Pflegedienstes veruntreut? Ist das Darlehen gültig?

Danke vorab!

Hallo,

der Geschäftsführer hat vor allem den Auftrag, in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.

Wenn es im Interesse der GmbH ist, jemandem einen Kredit zu gewähren, dann kann das zulässig sein.
Einer nicht solventen, fremden GmbH einen Kredit zu gewähren, über dessen wichtigsten Kenndaten keine Vereinbarung getroffen wird, kann niemals im Sinne der eigenen GmbH sein.
Es kommt ja noch schlimmer: Der Rangrücktritt sorgt ja dafür, dass zunächst alle anderen Gläubiger der fremden GmbH bedient werden, an den Kreditgeber würde das Geld, falls etwa übrig bleibt, zuletzt gelangen.

Ich sehe hier:

  • eine Haftung dieses Geschäftsführers nach §43 GmbHG
  • einen so starken Anfangsverdacht der Untreue, dass die Staatsanwaltschaft sich sicher dafür interessieren wird.