Frage zum Erwerb der Fachhochschulreife

Und zwar habe ich die 12. Klasse abgeschlossen und brauche jetzt noch ein Praktikum oder FSJ zum Erwerb der Fachhochschulreife. Meine Frage ist, ob es egal ist wo ich das Praktikum/FSJ mache oder ob es fachgebunden sein muss, damit ich später in dem ensprechenden Fachgebiet an der FH studieren kann oder ich durch das Praktikum/FSJ die Fachhochschulreife bekomme und dann alles an der FH studieren darf?
Vielen danke im vorraus für eure Antworten

Hallo Tobias,

in welchem Bundesland hast du wann die 12. abgeschlossen und in welcher Schulform/-art (allgemeinbildendes Gymnasium?)?

Auf deinem Abgangszeugnis hast du den Vermerk über den Erwerb des schulischen Teils der FHR drauf, ja? Man müsste dann jetzt mal konkret in die Rechtsgrundlagen deines Bundeslandes zwecks des berufsbezogenen/fachpraktischen Teils der FHR schauen.

Weißt du denn, wo - also in welchem Bundesland - du dann studieren möchtest? Bei der FHR ist das nämlich immer so die Sache mit der Anerkennung in anderen Bundesländern… Auf der sichersten Seite wärst du, wenn du alles dort machst, wo du den schulischen Teil der FHR erworben hast, also dort auch den berufsbezogenen/fachpraktischen Teil machen und dort im Bundesland an der FH studieren gehen.

Grüße

Hallo Chrischii,
ich habe die 12. auf der IGS Bretzenheim in Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Mit dem Abschluss habe ich den schulischen Teil der FHR erfüllt. Ich hatte vor mich dann an der FH in Mainz für Maschinenbau zu bewerben und würde nun gerne wissen, ob ich dabei in einem technischen Bereich, das Praktikum/FSJ machen muss oder ob mir das freisteht?

Schau mal hier: http://gymnasium.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload… Insbesondere Punkt 1.2

Hier vllt. auch interessant: http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&quer… Musst aber mal schauen, welche Version für dich gültig ist (die 2004er oder 2011er)…

Nur meine persönliche Meinung: Praktikum sollte zur Studienrichtung passen, muss es aber wohl nicht… Macht auch Sinn, vllt. merkt man ja, dass es doch nicht das richtige ist… Würde ich aber an deiner Stelle bei der FH oder dem Kultusministerium nochmal schriftlich und rechtsverbindlich absichern lassen!