Folgende Frage bitte ich höflich mir zu beantworten. Es geht um Kunst
Es gibt ja das Kunsturhebergesetz § 22 und 23 ff
das einem z.B. das Recht auf das eigene Bild wie eine Fotografie sichert.
meine Frage ist aber, hat eine bildende Künstlerin nach dem Verkauf einer Werkes
egal was es darstellt, einen Rechtsanspruch aufNichtveränderung . Z Bsp ,dass
jemand ein Bild einer Künstlerin erwirbt und dann in dasBild – aus welchen Gründen
auch immer irreversibel etwas dazu malt oder heraus schneidet.
Ich meine gehört zu haben, dass es auch ein Gesetz gibt, dass auch nach dem Verkauf eines
Kunstwerkes der Käufer zwar den Besitz saran erworben hat,aber das geistige Eigentum und damitauch der Schutz udn das Recht auf Unversehrtheit an dem Werk beim Künstler bzw dessen Erben Bleibt oder dessen Rechtsnachfolger (z. B der Staat oder ein Museum)
Und was ich nun wissen möchte ist, wo finde ich diesenParagraphen ? – falls es ihn gibt
Herzlichen Dank für die Antwort
Stefan
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[Verschoben aus ‚Bildende Künste‘ - Mod Kreszentia]