Servus,
die FPÖ hat aufgrund der Vorkommnisse bei der letzten Präsidentschaftswahl die Republik auf Schadensersatz geklagt. Die zuständige Richterin wollte zunächst einmal feststellen, ob eine Partei hier überhaupt klagen kann. Heute erging folgendes Urteil:
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat sich am Freitag mit der Klage der FPÖ gegen die Republik wegen der vergangenen Bundespräsidentenwahl beschäftigt. Richterin Margit Schaller legte ihre Rechtsansicht dar. Sie sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Verfahren wurde am Freitag geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich.
Für mich als Laie klingt das jetzt eigentlich so, als wäre die FPÖ in dieser Instanz auf ganzer Linie gescheitert. Deren Anwalt sieht das aber offenbar anders:
Die FPÖ sieht keine Niederlage: „Absolut nicht“, so FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer beim Verlassen des Gerichtssaales auf die Frage, ob das Verfahren eine „krachende Niederlage“ gewesen sei. „Es ist der Beginn eines wahrscheinlich sehr erfolgreichen Prozesses für uns“, so der FPÖ-Anwalt.
Wie kommt Böhmdorfer zu dieser Ansicht? Geht er nur davon aus, dass die nächsten Instanzen anders entscheiden werden oder verstehe ich das heutige Urteil falsch?
LG