Frage zum Verfahren FPÖ gegen die Republik

Servus,

die FPÖ hat aufgrund der Vorkommnisse bei der letzten Präsidentschaftswahl die Republik auf Schadensersatz geklagt. Die zuständige Richterin wollte zunächst einmal feststellen, ob eine Partei hier überhaupt klagen kann. Heute erging folgendes Urteil:

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat sich am Freitag mit der Klage der FPÖ gegen die Republik wegen der vergangenen Bundespräsidentenwahl beschäftigt. Richterin Margit Schaller legte ihre Rechtsansicht dar. Sie sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Verfahren wurde am Freitag geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich.

Für mich als Laie klingt das jetzt eigentlich so, als wäre die FPÖ in dieser Instanz auf ganzer Linie gescheitert. Deren Anwalt sieht das aber offenbar anders:

Die FPÖ sieht keine Niederlage: „Absolut nicht“, so FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer beim Verlassen des Gerichtssaales auf die Frage, ob das Verfahren eine „krachende Niederlage“ gewesen sei. „Es ist der Beginn eines wahrscheinlich sehr erfolgreichen Prozesses für uns“, so der FPÖ-Anwalt.

Wie kommt Böhmdorfer zu dieser Ansicht? Geht er nur davon aus, dass die nächsten Instanzen anders entscheiden werden oder verstehe ich das heutige Urteil falsch?

LG

Hallo,

Das ist klassisches Doppelsprech wie bei Orwell! Und die FPÖ legt das noch eine besondere Unverfrorenheit ab den Tag - sie hat die Wahlwiederholung provoziert, um vielleicht doch noch den Sieg des H. zu erreichen. Bravo Richterin.

LG
SL99

Worauf er seine Ansicht begründen würde, wenn er es ernsthaft müsste, kann ich mir natürlich nicht ausmalen, aber wenn die Richterin offenbar selbst davon überzeugt ist, dass diese Causa durch alle Instanzen gehen wird, dann gehe ich davon auch aus, so dass ich keine Niederlage, schon gar nicht eine krachende Niederlage in diesem Urteil sehe, sondern nur einen Auftakt.

Gruß
F.

P.S.: Interessanter wäre, à propos Austria, ein Sellner-Kickl-Strache-Kurz-Thread gewesen :wink: