Wegen der Frage mit dem angefahrenem Tier, es ist so das ich heute Nacht einen Hasen gefunden habe bei dem die Innereien hervorschauten, da ich davon ausging das er nicht mehr zu retten war und ich es nicht fertig brachte ihn zu töten, rief ich die Polizei und bekam zur Antwort, dass sie wichtigeres zu tun hätten.
Das mag zwar sein, aber korrekt war das nicht:
http://www.tierschutzbund.de/erste-hilfe-unfall.html
Korrekt war vor allem die Polizei nicht.
Siehe auch Nottötung von Wildtieren bzw. §4 TierSchG
Aber wenn jemand, wie vom TierSchG vorgeschrieben, die Polizei anruft, und die Polizei aber sagt, sie habe was Wichtigeres zu tun?
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Na ja, das ist so ein Gummi-Paragraph. Der Lastwagenfahrer hatte ja die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, jedenfalls war der Hase danach tot.
Allerdings würde ich ein verletztes Tier nicht mit dem Lkw oder sonstwas überfahren. Für den Zuschauer mag es so aussehen, als ginge es ganz schnell, und das Tier ist von seinen Leiden erlöst, aber ich kann mir vorstellen, dass es vom betroffenen Tier völlig anders empfunden wird. Wenn man überfahren wird und sämtliche Knochen brechen, das muss doch auch ein extrem schmerzhafter Vorgang sein. Und das Zeitempfinden kann auch völlig anders sein, das weiß man einfach nicht.
- Ich persönlich glaube, dass es möglicherweise noch besser ist, ein Tier einfach in Ruhe sterben zu lassen, wenn man nicht die Möglichkeit hat, Schmerzmittel zu verabreichen. Ich persönlich möchte jedenfalls wahrscheinlich nicht vom Lkw überfahren werden, wenn ich irgendwo tödlich verletzt rumliege. Eigentlich glaube ich, dass ich dann völlig in Ruhe gelassen werden will. Eine Droge wäre dann allerdings nicht schlecht.
Viele Grüße