Danke! Dein 2. Abschnitt hat eine anständige Aussage und Relevanz.
Die Anmerkung: „das lässt sich wohl nie wieder aus der Welt schaffen“ war allerdings nicht angebracht
Bin mir sicher, dass jeder Patient, der z.B. als Privatpatient versichert ist, sowohl auf die täglichen Chefarztvisiten (ohne Ausnahme, auch wenn dieser selbst im OP steht) , als auch ausnahmslos auf ein Einzelzimmerbett bestehen würde, auch wenn die Flure mit gesetzlich Versicherten voll gestapelt ist, genauso auf das Geschriebene im Behandlungsvertrag besteht, wie ich in diesem Fall diese Ordnungswidrigkeit bei fehlenden Pflichterfüllungen wahr haben will (auch wenn sich jetzt hier wieder welche melden und nicht Äpfel mit Birnen verglichen haben wollen. Besseres Beispiel fällt mir gerade nicht ein). Zumal eine mündliche Verwarnung in Anbetracht des Traumas genauso ausgereicht hätte.
Schließlich sollte ein Beamter in der o.g. Situation und erst recht, wenn er eh gerade in einem anderen Fall verwickelt war, diese abschließen, als sich so inadäquat zu verhalten.
Aber das Thema hat sich dank Deines 2. Kommentares und des Vorgängers, der Jurist ist, hinreichend beantwortet.
Vielen Dank an alle noch mal. Und es geht um Prizipien und nicht um die Höhe des Betrages. Wenn´s gerechtfertigt wäre, würde ich auch kommentarlos 150,- Euro zahlen. Das versteht sich von selbst.