Freiwillig zum Zoll

Hallo,
ich fliege morgen wieder einmal für ca 3 Monate nach Japan. Vor der Landung muss man einen Zettel ausfüllen und versichern, keine Drogen, mehr als 10.000 Dollar, Waffen usw. dabei hat. Man kann angeben, keines dieser Güter dabei zu haben, oder aber doch. Sollte man etwas dabei haben, muss man genau schreiben, um was es sich handelt. Bei der Ankunft zeigt man diesen Zettel dann dem Zoll.

Ich habe mich aber schon immer gefragt was passiert, wenn z.B jemand mit Drogen oder Waffen im Gepäck sich überlegt, anzugeben etwas dabei zu haben und freiwillig zu Zoll geht. Ist dies dann auch eine Straftat?

Für mich ist es diesmal auch wichtig, weil ich überlege ein in Deutschland verschriebenes Medikament (Ritalin, ein Betäubungsmittel!) mitzunehmen. Für eine ärztliche Bescheinigung ist es zu spät und ich habe nur das Rezept. Ich möchte auf keinen Fall eine Straftat begehen und zur Sicherheit direkt zum Zoll gehen und nachfragen. Wenn ich damit aber schon eine Straftat begehe, würde ich das Medikament gar nicht erst mitnehmen.

Vielen Dank für Antworten.

Hallo.

Über die Einfuhrvorschriften von Japan kann ich dir leider keine Auskunft geben. Das Auswärtige Amt schreibt auf seiner Homepage für Japan unter http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation… ,dass die Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln verboten ist. Es geht dabei jedoch nicht darauf ein, was Drogen/Aufputschmittel sind.

Sollte die Zeit noch reichen, empfehle ich einen Anruf bei der japanischen Botschaft/Konsulat in Deutschland. Die können bei dieser Frage definitiv weiterhelfen!

Eine schöne Zeit in Japan!

Hallo Maatan,
beim japanischen Zoll kenne ich mich nicht aus.
Ich würde jedoch entweder einen Beipackzettel auf englisch oder einen Ausdruck aus Wikipedia (http://en.wikipedia.org/wiki/Ritalin)
mitnehmen und eine Begründung in englisch für den Sinn / Nutzen aufsetzen.
Aber wie gesagt: den japanischen Zoll kenne ich nicht.

Michel62

Hallo Maatan,

ich muss Ihnen leider sagen, dass ich mich lediglich mit den deutschen Zollbestimmungen auskenne. Jedes Land hat seine eigenen Einfuhrbestimmungen - diese unterscheiden sich zumeist erheblich voneinander.

Sprechen Sie Japanisch oder Englisch? - Dann würde es sich empfehlen, bezüglich der japanischen Einreisebestimmungen direkt bei der japanischen Zollbehörde nachzufragen. Andernfalls könnten Sie sich aber auch an die japanische Botschaft in Deutschland wenden.

Übrigens: Bedenken Sie bitte, dass der deutsche Zoll die Ausfuhr von betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln für den persönlichen Bedarf lediglich dann gestattet, wenn der Patient von seinem verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lässt, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält, und diese auf der Reise mit sich führt. Die Form dieser Bescheinigung ist nicht verbindlich vorgeschrieben, sie ist aber dennoch durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen.
Da Sie in Ihrer Anfrage angeben, dass Ihnen nicht mehr genug Zeit für die Beschaffung von erforderlichen Dokumenten bleibt, würde ich Ihnen schon unter dem Gesichtspunkt der deutschen Ausreisebestimmungen dringend davon abraten, Ritalin ohne die erforderliche Genehmigung mit sich zu führen.

Vielleicht kann Ihnen Ihr in Deutschland ansässiger Arzt oder eventuell die Japanische Botschaft in Deutschland eine Kontaktadresse zu einem in Japan ansässigen Arzt vermitteln, der Ihnen dann vor Ort für die Dauer Ihres Aufenthalts das erforderliche Arzneimittel verschreibt??

Ich wünsche Ihnen wie auch immer alles gute für die Reise.

Beste Grüße
Pippilotta

Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde das Risiko nicht eingehen und das Medikament zu Hause lassen.

Ich würde gerne noch allgemein wissen, wie der Zoll reagiert, wenn man sich freiwillig meldet. Bei Geld z.B habe ich Informationen gefunden. Meldet man sein Geld an, muss man nur Steuern zahlen. Meldet man es nicht an, bekommt man eine Strafe dazu.

Gibt es Leute, die ihre Drogen freiwillig abgeben? Bekommen diese dann auch eine Strafe? Immerhin bekommt man ja die Möglichkeit, solche verbotenen Waren anzumelden. Welcher Mensch ist so doof (Drogen schmuggeln ist immer doof^^) seine geschmuggelten Drogen freiwillig zu melden, wenn er dann eh im Gefängnis landet?

Viele Grüße

Maatan

Maatan, der Zoll unterscheidet anmeldepflichtige und nichtanmeldepflichtige Waren. Wenn Sie es unterlassen dem Zoll eine anmeldepflichtige Ware anzuzeigen (beispielsweise um Steuern zu hinterziehen), dann stellt dies - je nach Sachlage - eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat dar und wird entsprechend verfolgt.

Es gibt allerdings Waren für die ein Einfuhrverbot oder eine Einfuhrbeschränkung besteht. Diese Waren dürfen dann schlicht und ergreifend gar nicht (bzw. nicht ohne eine Genehmigung o.ä.) ein- oder ausgeführt werden. Selbst wenn Sie eine solche „VuB-Ware“ anmelden, gilt der Verstoß als begangen und wird entsprechend bußgeldrechtlich oder strafrechtlich verfolgt. Mag sein, dass der zuständige Staatsanwalt aufgrund der sorgfältigen Anmeldung des Beteiligten eine besondere Milde walten lassen könnte - darauf spekulieren würde ich ehrlich gesagt lieber nicht.

Übrigens ist man zwar verpflichtet Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzumelden, es werden jedoch keine Steuern oder Abgaben erhoben. Die Anzeigepflicht dient der Überwachung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wenn Sie der Anmeldepflicht nicht nachkommen, ist jedoch mit einem gesalzenen Bußgeld zu rechnen.

Viele Grüße
P.

hallo,
die frage ist mir leider zu speziell und betrifft japanische Vorschriften. beim zoll gibt es eine stelle, bei der man als privatperson fragen stellen kann:
Anfragen von Privatpersonen
Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0351 44834-590
Ich gehe davon aus, dass man dir hier helfen kann.
gruss
detlef

Hallo,
bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind.

Mehr Infos gibt es hier: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkeh…

LG

Sorry, hier sind rechtlich relevante Antworten gefordert. Da kann ich nicht weiter helfen.
Gruss OG

Hallo,
für die Einreise nach Deutschland gibt es leider solche ID Karten wie für Japan und USA nicht. Sie müssen die Medikamente beim Deutschen Zoll anmelden. Da es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt, müssen Sie (in der Regel)eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Auf dieser muss erkennbar sein, wieviel der Arzt Ihnen verschreibt. Ansonsten könnten Sie sich ja unbegrenzt mit dem Medikament eindecken…ein Rezept reicht beim Zoll leider nicht aus.

MfG

Hallo
ich fliege morgen wieder einmal für ca 3 Monate nach Japan.
Vor der Landung muss man einen Zettel ausfüllen und
versichern, keine Drogen, mehr als 10.000 Dollar, Waffen usw.
dabei hat. Man kann angeben, keines dieser Güter dabei zu
haben, oder aber doch. Sollte man etwas dabei haben, muss man
genau schreiben, um was es sich handelt. Bei der Ankunft zeigt
man diesen Zettel dann dem Zoll.

Ich habe mich aber schon immer gefragt was passiert, wenn z.B
jemand mit Drogen oder Waffen im Gepäck sich überlegt,
anzugeben etwas dabei zu haben und freiwillig zu Zoll geht.
Ist dies dann auch eine Straftat?

Für mich ist es diesmal auch wichtig, weil ich überlege ein in
Deutschland verschriebenes Medikament (Ritalin, ein
Betäubungsmittel!) mitzunehmen. Für eine ärztliche
Bescheinigung ist es zu spät und ich habe nur das Rezept. Ich
möchte auf keinen Fall eine Straftat begehen und zur
Sicherheit direkt zum Zoll gehen und nachfragen. Wenn ich
damit aber schon eine Straftat begehe, würde ich das
Medikament gar nicht erst mitnehmen.

Vielen Dank für Antworten.

Verbotene Sachen in ein Land einzuführen ist eine Straftat. Dies ändert sich auch nicht, wenn Du beim Zoll angibst, eine Straftat zu begehen. Auch Unwissenheit schützt nicht vor einer zu erwartenden Strafe.
Ob Ritalin in JP eingeführte werden darf, bzw. unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, kann ich jedoch leider nicht sagen.
Gruß
Wolfgang

Hallo Maatan

Also ich bin auch schon mit einem rezeptpflichtigen Medikament selbst an den Zoll. Aber eben um die deutsche MwSt wieder zurück zu bekommen. Wie es mit so einem Medi aussieht, kann ich Dir auch nicht sagen. Würde Dir empfehlen beim Zoll vorher anzurufen, ob Du dies überhaupt mitnehmen darfst und was Du zum Vorzeigen benötigst.

Gruss
Steffi

Hallo Maatan,

das wäre eine lustige Vorstellung, wenn du illegale waren (Drogen und Waffen ohne Genehmigung) einfach anmelden könntest und dann alles ok wäre…

Mit Ritalin ist es natürlich anders, da es in Deutschland zugelassen ist, kannst du es natürlich in Mengen, die glaubhaft für deinen persönlichen Gebrauch für drei Monate sind, mitnehmen. Bei der Ein- und Ausreise nach bzw. aus Deutschland gibt es mit einem entsprechenden Rezept kein Problem, am besten wäre jedoch tatsächlich eine Bestätigung durch deinen Arzt. Auf jeden Fall aber dem Zoll sagen, dass du das Mittel dabei hast.

Was ich leider nicht weiss, ist, ob der japanische Zoll dich damit einreisen lässt, aber das wirst du ja schon erlebt haben :wink:

Ich empfehle in jedem Fall einen Blick auf die Seiten des Zolls: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-i… und http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-i…, wo auch Hinweise auf weitere zuständige Behörden stehen.

Gruß
floyd_83