Hallo,
im Bekanntenkreis ist eine Frage aufgekommen. Einmal handelt es sich um ein FSJ, einander mal um BFD, in beiden Fällen müssen die Kandidaten eine Erklärung unterschreiben, dass sie einen Monat vor Antritt des Dienstes keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben oder aufnehmen, weshalb?
Beide Tätigkeiten sind nun nicht gerade übig bezahlt, weshalb darf man sich nicht noch ein kleines Polster ansparen?
Danke für eure Hinweise.
Gruß Volker