Fremdes Auto auf meinem Parkplatz

Was heißt hier freuen + was heißt hier tierisch?

Es ist nervig und kostet unnötige Zeit.
Ich habe vor einem Jahr den Halter/Fahrer eines Kfz gesucht.
Das Kfz auf dem Nachbargrundstück mußte wg. einer Baumfällung für ein paar Stunden weg. Keiner im Nachbarhaus + auch die dortige Hausverwaltung wollten irgendwas wissen. Ich bin dann bei der Polizei aufgeschlagen. Dort bekam ich Name und Adresse, aber die genannte Hausnummer exisitiert nicht. Wie kann das angehen? Ich dachte immer, zum Kfz-anmelden muß man Perso vorlegen.
War mir dann egal, das Auto war zum Glück weg, als der Baumfäller kam. Offensichtlich hatte der Buschfunk funktioniert.

Edit: irgendwas war komisch mit dem Kfz, TÜV war schon 2 Jahre abgelaufen.

Das lässt den Verdacht aufkommen, dass es sich um eine Verwechslung handelt. Also wie oben erwähnt, genau mithilfe Grundbuch klären, welcher Parkplatz zur gekauften Wohnung gehört.

hm?

was hat das nun mit einem Fahrzeug zu tun, was weder stört, noch vorhanden ist?

also was hat das mit einem Schild zutun?

grüße
lipi

So unlogisch ist das nicht. Da merkt jemand, dass ein Parkplatz unbenutzt ist, fragt nach und mietet nur den Parkplatz an, Wenn der Mieter nichts davon weiss, wie ist es mit dem Verkäufer? Wird Miete bezahlt? An wen?

Gruss
Jörg Zabel

Ja. das ist wirklich nervig und Zeitverschwundung. :worried:

Naja, aber es wäre schon wichtig zu wissen, welche Grundstücke zu welchem Anteil dir jetzt gehören. Daraus ergeben sich dann ja auch diverse Kosten für Niederschlag, Straßenreinigung, Steuer, und und und.
Typischerweise solltest du eine Liste mit Nummern von Flurstücken und deinen Anteilen an diesen haben. Dazu gibt es ne Flurkarte, auf der die Straßen und Gebäude eingezeichnet sind, und alle Flurstücke eingezeichnet sind. Daraus entnimmst du dann, was jetzt alles dir gehört.

Im Zweifelsfall sollte Dir der Notar helfen können, der den Kaufvertrag beurkundet hat.

Wie gesagt, hat der Verkäufer sich nicht um den Parkplatz beschäftigt, seitdem der 1998 die Wohnung gekauft hat, Noch lächerlich ist, dass er noch eine Wohnung im gleichen Gebäude hat. Der zugehörigen Parkplatz damals beim Notar falsch bei einem Nachbar eingetragen. Es ist ihm sogar gar nicht aufgefallen.
Die Miete hat mir der Mieter schon bezahlt. Selbstverständlich nur für die Wohnung, ohne Parkplatz.

Ich habe nur meinen Arbeitsaufwand geschildert, eigentlich nur einen Teil davon, denn das besagte Kfz hatte bis 2 Tage vor dem Termin keine Kennzeichen angebracht. Das Haus hat nur 8 Wohnungen + 8 nummerierte Stellplätze.

Der UP hat einen Stellplatz gekauft und darf nun rumrennen, um herauszufinden, ob der evtl. vermietet ist und falls ja, an wen.

Dann kann er den Stellplatz prima vermieten

Deine Meinung
…klaeren

Schau an, es wird immer interessanter.
Stelle sicher, dass der Parkplatz, den Du meinst, auch wirklich Dein Parkplatz ist. Oder wo der Parkplatz ist. Da könnte Einiges an Grundbucheinsicht dahinter stecken. Das kann eine Sache für Leute sein, die sich im Grundbuch auskennen.
Kann sein, dass da noch mehr Parkplätze falsch benutzt werden.

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Ich fasse mal ganz kurz zusammen:

Da ist also ein

bei dem man gerne

möchte. Alternativ eine Brief

Vom Verkäufer erhält man aus unerklärlichen Gründen keine Informatione, das Grundbuchblatt studiert man zwar, aber versteht nichts (man fragt aber weder Anwalt noch Notar?), es gab in der Immobilie schon einmal Verwirrung wegen der Zuordnung von Parkplätzen, man möchte aber keine 15km (fehlt da eine Null?) fahren, um das Aufzuklären.

Und am Ende stellt sich heraus, dass du ja eigentlich noch nie ein Auto dort hast stehen sehen.

Falls du uns verschaukeln möchtest: Gratuliere, gelungen.

Du hast einen sechsstelligen Betrag in eine Immobilie gesteckt. Ein Forum wird nicht klären können, welcher Stellplatz dir gehört. Dein Anwalt berät dich gerne! Alternativ: Pfeiff auf den Stellplatz.

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Nein „Verschaukeln euch“ möchte ich natürlich nicht.
Ich weiss wirklich nicht wie man das schick lösen kann. Deswegen frage ich euch mal nach.
Eine Anwalt Beratung kostet auch Geld und Zeit, oder? Ich möchte durch einen friedlichen und günstigen Weg das lösen.

Gut, dann versuche ich es auch mal, obwohl eigentlich alles schon gesagt wurde. Daher hier NOCHMAL zwei der vielen sinnvollen Hinweise, die du bisher offensichtlich geflissentlich ignoriert hast:

  • Schau in der Teilungserklörung nach

  • Frag die Hausverwaltung

Wenn du BEIDES gemacht hast kannst du dich hier wieder melden und berichten, was dabei heraus gekommen ist. Dann reden wir weiter.

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Hat @ng82si doch gemacht. Siehe UP.

Das reicht nicht.
Die Angaben in der TE und im Kaufvertrag müssen übereinstimmen.

@ng82si
Sind die Stellplätze in der TE nummeriert oder gibt es eine andere eindeutige Lagebezeichnung?
Sind die Stellplätze vor Ort nummeriert?

Was steht denn genau zur Lage des Stellplatzes in TE und Kaufvertrag?

Wieso bist Du so sicher, daß es sich bei dem Stellplatz mit dem Kfz-Zeichen um den von Dir gekauften Platz handelt?

Und wer hat dir gesagt, dass das dann jetzt dein Parkplatz ist?

Wenn der Parkplatz zur Wohnung gehört darf man getrost davon ausgehen, dass er dem Mieter der Wohnung mit vermietet wurde. Und falls das so ist, ist es allein Sache des Mieters, wer dort parken darf. Selbstverständlich darf er auch jeden beliebigen dort parken lassen. Du hast dann keinerlei Ansprüche auf den Parkplatz. Genauso wenig wie du jetzt Anspruch auf eine Toilettenbenutzung in der vermieteten Wohnung hättest.

Nur dann, wenn der Parkplatz nicht zusammen mit der Wohnung vermietet wurde, könntest du Anspruch darauf haben. Vielleicht wurde der Parkplatz aber getrennt von der Wohnung an denjenigen vermietet, dessen Schild dort steht. Auch das musst du dann erst mal klären.

Also: erst mal feststellen, was Sache ist. Bis dahin Füße still halten, keine Schilder entfernen und anderswo parken.

Aber dann müsste das im Mietvertrag stehen, oder nicht?

Ja, vielleicht. Die Frage ist: wie bekommt man das raus?

Hast Du doch selber oben geschrieben (bei mir abgeschrieben! :wink: ):

Ich würde das als erstes machen, weil es sofort eine Antwort gibt.

Nö, ich habe dich nur zitiert. :stuck_out_tongue:
Kann doch sein, dass @anon43214967 eine schnellere Möglichkeit kennt. :wink:

Vorausgesetzt, es ist anhand des Kaufvertrags absolut klar, dass ihm der Parkplatz gehört. Nach den ganzen nachgelieferten Infos, bin ich mir nicht mehr so sicher. :roll_eyes: Aber der UP eiert auch nur rum und beantwortet nicht alle Fragen. :frowning:

Normalerweise ja, aber nicht, wenn der ursprüngliche Vermieter das als mündliche Nebenabsprache abgemacht hat.

Man könnte den Verkäufer fragen. Oder den Mieter, der den Parkplatz vielleicht untervermietet. Oder, was vielleicht zu nahe liegt, den (Unter-)Mieter des Parkplatzes, der da sein Schild aufgestellt hat und der da parkt.