Freund bei Hochschule falsches Alter angegeben?

Hallo

Entschuldigt erstmal, wenn ich meine Frage nicht richtig als Frage formuliert habe - aber soviel Platz war nicht.

Ein guter Freund von mir hat sich an einer Hochschule beworben, und ist auch angenommen worden. Im September soll sein Studium beginnen.
Das Problem ist, er hat entgegen meines Rats ein falsches Alter angegeben, weil er das angegebene Höchstalter schon überschritten hatte.

Ich weiß nicht genau, wie er damit durchgekommen ist, aber ich vermute, er hat das Alter in den angeforderten unterlagen „getürkt“.

Ich habe große Angst, dass das im Nachhinein auffliegt, und das dann schlimme Konsequenzen für ihn haben könnte.

Selbst wenn man es den eingereichten Unterlagen nicht ansehen kann - die HS wird seine Daten doch bestimmt mal bei irgendeinem Amt oder einer anderen Instanz angeben müssen, und dann kann es rauskommen?
Oder er muss da irgendwann mal seine Sozialversicherungsnummer angeben oder sowas in der Art?
Er meinte, soetwas kann nicht passieren und er will das durchziehen - er hätte „alle Eventualitäten überprüft“. :frowning:

Was für Konsequenzen kann das haben, ich will ihn unbedingt überzeugen, dass nachträglich noch einzugestehen und sich zu entschuldigen.

Dann kommt er VIELLEICHT mit nem blauen Auge davon.

Hallo,

Nunja, die Hochschule an sich prüft Zeugnisse und der gleichen und wenn er sie wirklich „getürkt“ hat hat er sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht.

Dazu kommt,das selbst wenn er einen Abschluss macht, ihn jeder ders raus kriegt „anscheißen“ kann. Immerhin hängt man sowas aus oder bewirbt sich damit und irgendwann wird es auffallen. Dann könnte man zwar immernoch argumentieren das er den Sachverstand hat,aber die Zulassung nicht bekommen hätte und da ließe sich vortrefflich drüber streiten und noch mehr Geld investieren von Zeit mal abgesehen.
Mal abgesehen davon was er studiert. Zb wäre es medizin würde er sich trotz dessen jedes mal potentiell der Körperverletzung und/oder gefährlichen Körperverletzung schuldig machen.
Geschweige denn das er dort und auch in anderen Bereichen in Regeress genommen werden kann für dann entstehende Schäden.

Da es ihm so wichtig zu sein scheint dort zu studieren sollte er sich bzw. du (ich duz dich einfach mal) mit ihm ein Beratungstermin bei einem Anwalt. Sicher könnte auch ein Studentenhilfswerk helfen,aber ein Anwalt ist eben zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Heißt also wenns auffliegt und das wird es ziemlich sicher,die Frage ist nur wann, hat er sich strafbar gemacht,verliert seinen eventuell erworbenen Titel und sehr vertrauenserweckend ist das auch nicht.

Ein Anwalt könnte ihn beraten zwecks Selbstanzeige, Strafanzeigenvermeidung durch fweiwilligen Ausstieg oder die Möglichkeit sich woanders mit dem richtigen Alter einzuschreiben.

Wenn er dann noch meint es ist für ihn tragbar,kann er das ja weiter praktizieren. Aber obs das dann in sagen wir 10 Jahren fest im Leben wert ist mit sowas aufzufliegen?
Das heißt Ausbildung weg,Vertrauen weg, Vorstrafe und Haftbarkeit in vollem Umfang.

Also wirklich mal eine Beratung beim Anwalt. Anrufen und ein Beratungshonorar für Erstberatung ausmachen, Liegt meist bei 50€ aufwärts.

Viel Erfolg beim Überzeugen.

LG

hallo.ich kann da leider auch nicht viel helfen.wuerde aber tuer ehrlichkeit pledieren.ehrlich waerd am laengsten

Je nach dem, welche Unterlagen er vorgelegt hat und wie er sie „getürkt“ hat, kommt der Straftatbestand der Urkundenfälschung in Betracht. Möglicherweise auch Betrug, wenn der Student auch einen wirtschaftlichen Vorteil hat, z.B. Stipendium.

Sauber kommt man wahrscheinlich aus der Sache nur raus, wenn man den Studienplatz jetzt ablehnt. Wenn man das richtige Alter angibt, dürfte der Studienplatz ebenfalls futsch sein, und man ist darauf angewiesen, dass die Hochschule keine Strafanzeige stellt.

Mojn animanuel,

bei der Zulassungsbedingung ‚Altersgrenze‘ bewusst ein darüberliegendes falsches Alter anzugeben, ist Betrug.

Wir reden hier über eine Straftat.

Rücktritt, hier vom Studienplatz, ist der einzige Weg.

Punkt.
Axel

Tja, spätestens wenn er beim Rückmeldeverfahren eine Bescheinigung seiner Krankenversicherung vorlegen muss oder bei Klausuren oder Prüfungen Ausweiskontrollen stattfinden oder Meldebescheinigungen vorgelegt werden müssen , wird es eng. Dann fallen die Differenzen in den Altersangaben schnell auf.

Auf seinem Abschlusszeugnis (Diplom o.ä.) steht dann auch das falsche Geburtsdatum, was bei Bewerbungen echt peinlich ist. Und ob die Hochschule das einfach korrigiert, erscheint mir fraglich.

Wenn es eine feste Altersgrenze gibt, hat das in der Regel schon einen Sinn, wobei ich außer Beamtenstudiengängen eigentlich nichts kenne, wo das gesetzlich geregelt ist. Wenn sich jemand mit falschen Angaben die Zulassung erschwindelt, dürfte das als Betrug gewertet werden und zur zwangsweisen Exmatrikulation führen. Und das wird jedes Gericht bestätigen, im Zweifelsfall sogar wenn der betreffende bereits Jahre studiert hat.

Ihr Freund sollte sich also genau überlegen was er da treibt. Das Risiko aufzufliegen ist hoch und dann hat er evtl.Jahre vergeudet. Ob die Hochschule allerdings bei einem Geständnis alle Augen zudrückt, wage ich zu bezweifen. Wer lässt sich schon gerne arglistig täuschen. Und außerdem hat ihr Freund unberechtigterweise evtl. jemand anderen den Platz weggenommen.Ich denke, auch da läuft alles auf eine Exmatrikulation hinaus.

Hallo,
Problem kann meiner Meinung nach nur irgendwann mal auftauchen, wenn er sein Prüfungszeugnis bekommt. Da sollte schon das gescheite Datum drinstehen. Das braucht er doch auch für später mal.

LG
Uli

Sorry,
kann ich nicht beantworten.
MfG
KKl

Hallo

Entschuldigt erstmal, wenn ich meine Frage nicht richtig als
Frage formuliert habe.

Ein guter Freund von mir hat sich an einer Hochschule
beworben, und ist auch angenommen worden. Im September soll
sein Studium beginnen.
Das Problem ist, er hat entgegen meines Rats ein falsches
Alter angegeben, weil er das angegebene Höchstalter schon
überschritten hatte.

Ich weiß nicht genau, wie er damit durchgekommen ist, aber ich
vermute, er hat das Alter in den angeforderten unterlagen
„getürkt“.

Ich habe große Angst, dass das im Nachhinein auffliegt, und
das dann schlimme Konsequenzen für ihn haben könnte.

Selbst wenn man es den eingereichten Unterlagen nicht ansehen
kann - die HS wird seine Daten doch bestimmt mal bei
irgendeinem Amt oder einer anderen Instanz angeben müssen, und
dann kann es rauskommen?
Oder er muss da irgendwann mal seine Sozialversicherungsnummer
angeben oder sowas in der Art?
Er meinte, soetwas kann nicht passieren und er will das
durchziehen - er hätte „alle Eventualitäten überprüft“. :frowning:

Was für Konsequenzen kann das haben, ich will ihn unbedingt
überzeugen, dass nachträglich noch einzugestehen und sich zu
entschuldigen.

Dann kommt er VIELLEICHT mit nem blauen Auge davon.

Hallo und vielen Dank ertmal für die Antwort.

Es handelt sich um eine staatliche Schauspielhochschule. Das hätte ich wohl dazu sagen sollen.

Ich denke aber auch spätestens wenn er seinen Abschluss macht und sich dann irgendwo bewirbt, fällt das im Abschlusszeugnis auf.

„Wenn es eine feste Altersgrenze gibt, hat das in der Regel schon einen Sinn, wobei ich außer Beamtenstudiengängen eigentlich nichts kenne, wo das gesetzlich geregelt ist. …“

Es ist eine staatliche schauspielhochschule, von denen es mehrere in Deutschland gibt ( im Vergleich zu privaten Schauspielschulen, wo wahrscheinlich andere Rechtsregeln greifen würden?)

da habe ich keine antwort

da habe ich keine antwort drauf

Hallo,

es ist Betrug was Dein Freund macht und es wird irgendwann raus kommen. Schätze er bekommt ein Anzeige und fliegt von der Hochschule bzw. das Studium wird nicht anerkannt.

Danke für die Befriedigung meiner Neugier.

Ob staatlich oder privat ist hier mal egal. Hochschulen können Zugangsregeln aufstellen, die für alle Interessenten gelten.

Hi, schlimmsten Fall kriegt er ne Anklage wegen Urkundenfälschung.

Hallo,

erstmal: Das ist Betrug, zweifelsfrei. Und wenn es irgendwann heraus kommt, dann bekommt er alle erbrachten Leistungen aberkannt.

Wichtiger finde ich, dass Dein „Freund“ sicher erwachsen ist und sich über sein Vorgehen im Klaren sein sollte - das ist nicht DEINE, sondern SEINE Verantwortung. Ein Betrug zieht oft einen weiteren nach sich. Du solltest Dich fragen, ob Du wirklich mit so einem Menschen befreundet sein möchtest.

Viele Grüße,
Sabishi13

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass der Freund bei der Hochschule nicht einen Personalausweis vorlegen muss, aus dem dann zwangsläufig das richtige Alter ersichtlich ist. Ich denke spätestens dann wird ihm die Hochschule den zugesagten Studienplatz wieder entziehen. Empfehlung: Schon jetzt die Daten richtig stellen und das „Versehen“ nämlich die falsche Angabe des Geburtsdatums entschuldigen.

mfg

Hallo Manuel
Dein „Freund“ hat ein Problem, spätestens, wenn nach dem Abschluss herauskommt, wie er zustande gekommen ist (zu Guttenberg noch ein Begriff?!), dass er nämlich unter Umständen zustande gekommen ist, die nicht rechtens waren.
Bei nachträglicher Offenbarung der Umstände nach erfolgter Immatrikulation droht natürlich die Exmatrikulation wegen mangelnder Zulassungsvoraussetzungen. Es kann natürlich auch die normative Kraft des Faktischen anerkannt werden und man belässt Deinen „Freund“ im Studium.
Frag doch einfach mal für Deinen „Freund“ im Studiensekretariat nach: „Ich kenne da jemand, was wäre wenn…?“
Aber ganz bescheuert sind die auch nicht.
Gruß

Hans

Guten Tag,

das ist ein sehr seltsamer Fall.
Unabhängig davon, dass Ihr Freund mit Exmatrikulation und Abschluss des Studiums eine Geburtsurkunde vorlegen muss -aus dieser ergibt sich das Alter zwangsläufig- handelt es sich hierbei um einen Fall der Urkundenfälschung-soweit er Urkunden sozusagen bearbeitet hat- und evtl. noch um Erschleichens von Leistungen- wenn er Vergünstigungen als Student bezieht- ganz abgesehen davon, dass der Ausbildungsvertrag nichtig wäre. Dies hat zur Folge, dass er sowieso stets Gefahr läuft, auch nach Abschluss des Studiums-insoweit er es schafft dies bis zum Ende durchzuziehen- dass die Hochschule ihm den Titel den er erwirbt wieder aberkennt.
Dann hat er gar nichts gekonnt, die Zeit und Geld investiert und hat schlussendlich gar nichts.

Im weiteren soll man bei solchen kriminellen Handlungen bedenken, dass z.B. dann bei einer Bewerbung das Alter auf der Diplom-Urkunde von dem realen abweicht und man wird dann ohnehin Verdacht schöpfen, dass alles auffliegt.

Ich rate hier dringendst an, die Sache zu bereinigen, sollte durch diese Handlung denn noch ein Strafverfahren eingeleitet werden müssen ist ihr Freund, vorsichtig gesagt, mit 2 Jahren mindestens dabei.

Ob es das wert ist …???

soweit ich das sehe – vorausgesetzt er hat tatsächlich die unterlagen ‚korrigiert‘ – kann er wegen urkundenfälschung belangt werden. damit dürfte er von der uni fliegen und je nachdem, wie die drauf sind, auch eine anzeige riskieren. auf jeden fall ist es eine ‚schriftliche lüge‘. das ist strafrechtlich jetzt nicht ganz so wild, er kann aber auch von der hochschule die ausbildung gekündigt bekommen. würde aber einen anwalt fragen.

viel glück