Freundliche Zahlungsfrist mit notwendiger Aufklärung bei Verzug

Hallo.

Gegenüber Privatkunden muss man ja die Folgen eines Zahlungsverzuges ankündigen.
Nun finden sich Vorschläge wie:
„Die Rechnung ist sofort fällig. 30 Tage nach Eingang befinden Sie sich automatisch im gesetzlichen Verzug nach §286 BGB, was uns zur Berechnung von Verzugszinsen nach §288 BGB in Höhe von zur zeit 4,12% berechtigt.“

Das hat zwei Kröten:

  1. Ich mag das „sofort fällig“ nicht. Das hört sich so ungeduldig an.
  2. Irgendwie gebe ich da ja auch den Hinweis: „Na, bis zu 30 Tage können Sie trotzdem folgenlos warten.“

Wie wäre es mit folgender Formulierung für Rechnungen an Privatkunden:

Wir freuen uns auf Ihren Zahlungseingang bis zum DD.MM.JJ (14 Kalendertage nach Druck und Versenden der Rechnung) auf das unten genannte Konto.

Bitte beachten Sie, dass Sie danach automatisch in Zahlungsverzug geraten, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wir sind dann berechtigt, einen Verzugszins nach §288 BGB zu berechnen, seit dem 01.01.19 beträgt dieser 4,12%.

Einerseits verzichtet man auf die sofortige Fälligkeit, andererseits setzt man ein klares, nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel und verkürzt sogar die 30-Tage Frist zur Fälligkeit.

Kann man das so schreiben, hört es sich „freundlich, aber bestimmt“ an, ist es so rechtswirksam?

Das reicht nicht. Es muss der genau Tag, also das Datum genannt werden.
"Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,"

Hallo,

äh, das war nicht die Frage. Er schrieb, dass oft so etwas vorgeschlagen wird, sein Vorschlag lautete aber

@X_Strom: aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es rechtlich ok ist, wobei ich noch mindestens 1-2 Tage für den Postweg draufrechnen würde. Und das hier:

sind eigentlich zwei Sätze. Statt Komma würde ich da also mindestens ein Semikolon setzen, ggf. auch wirklich zwei Sätze (also Punkt statt Komma) schreiben. Evtl. sogar präzisieren, etwa so:

„Wir sind dann berechtigt, einen Verzugszins nach §288 BGB zu berechnen. Seit dem 01.01.2019 beträgt der Verzugszinssatz 4,12 % [des Rechnungsbetrags].“

Gruß
Christa

Ja, das war jetzt blöd von mir geschrieben.

Mit

wollte ich sagen, dass ich dort jeweils das Datum eintragen werde, was 14 Tage nach Rechnungserstellung/Versand liegt.
Der Kunde soll nicht rechnen müssen. Da steht also natürlich ein konkretes Datum.

Eigentlich nicht. Ich möchte ja, dass das Geld zwei Wochen nach Rechnungsversand auf meinem Konto ist. Nenn es einfach „10 Tage Zahlungsziel plus 4 Tage Post und Überweisung“. Ich werde aber auf jeden Fall das Datum so legen, dass es der erste Bankarbeitstag ist, der den 14 Tagen folgt.

Da stelle ich mir gerade die Frage, ob ich den Paragrafen weglassen darf. Paragrafen sind doof.

Ach so, gut, ok, ich ging von tatsächlich zwei Wochen Zahlungsziel aus, deswegen schlug ich vor, Post- (und, es stimmt, auch Bank-)laufzeiten draufzulegen.

Mag sein, dass du die doof findest, aber im Zweifelsfall willst du dich darauf berufen, dann kannst du auch mit den Paragraphen winken. Deine Rechnungen müssen nicht in einfacher Sprache sein. :wink: Ich habe heute einen Text in einfacher Sprache gelesen, der war stellenweise richtig süß.

Hi,

für mich hört es sich „zu“ freundlich an.

Das ist der Text auf einer Rechnung, Du hast eine Leistung erbracht und willst dafür die Knete. Da braucht es doch nicht so ein (sorry :wink: ) Gelaber, auch nicht bei Privatkunden.

Vorschlag:
Zahlbar ohne Abzug bis zum dd.mm.jj.
Ab dem (dd.mm.jj + 1) berechnen wir gem. § 288 (1) BGB Verzugszinsen in Höhe von 4,12% auf den Rechnungsbetrag.

(Wenn Du was geliefert hast, gehört noch der Satz mit dem Eigentums-Vorbehalt hinzu.)

Gruß
.

das „freuen“ finde ich - ganz ehrlich! - ziemlich albern.
Wenn überhaupt, dann "Wir erwarten … "

Wohin denn sonst? :wink:

So schreibt kein Kaufmensch.
Das heißt schlicht (im Plural) Verzugszinsen.

Ich mecker hier nur rum, falls Du bei Deinem Entwurf bleibst.
Falls nicht, siehe meinen Vorschlag weiter unten oder weiter oben.

Gruß
.

Die Sache mit der nach dem Kalender bestimmten Leistungszeit funktioniert allerdings so einfach nicht, wenn du das erst in der Rechnung vornimmst. Die vertraglichen Vereinbarungen finden schließlich vorher getroffen, nicht nach dem Vertragsschluss. Im Zeitpunkt der Rechnung dürfte es also regelmäßig schlicht zu spät sein.

Eine Rechnung kann wohl auch zugleich eine Mahnung sein, was deinem Ansinnen noch einigermaßen entsprechen könnte, sie ist dies aber keineswegs in jedem Fall; im Gegenteil. Grundsätzlich ist eine Rechnung keine Mahnung; das Mahnrecht würde wohl auch sehr ins Leere laufen.

Ich finde es gut, wenn du nett sein willst. An deiner Stelle würde ich möglicherweise ganz einfach darauf verzichten und damit leben, dass man nicht automatisch in Verzug gerät Tu ich dies halt doch rechtzeitig manuell oder treffe entsprechende Vereinbarungen im Vertrag. Oder ich verzichte darauf, nett wirken zu wollen, ohne dies auch tatsächlich zu sein.

Hallo,

weil ich das gerade hatte: Otto macht das so (man beachte den Wechsel vom Siezen zum Duzen!)

Bitte zahlen Sie innerhalb der Frist, um Folgekosten zu vermeiden.

Otto (GmbH & Co KG)
bei der Hanseatic Bank
IBAN: DEXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
BIC: XXXXXXXXXXX
Bei der Zahlung bitte unbedingt folgenden Verwendungszweck angeben: RFXXXXXXXXXX

Bitte beachte, dass du spätestens 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung und Fälligkeit der Forderung in Verzug gerätst, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

Den Hinweis auf die Verzugszinsen haben sie sich gespart.

Ebenso auch fototasse.com:

Wir bitten Sie den Rechnungsbetrag bis zum 26.04.2019 auf untenstehendes Konto zu überweisen.
Ab 30 Tagen nach Bestelldatum geraten Sie in Zahlungsverzug.
Bitte verwenden Sie folgende Angaben bei Ihrer Überweisung:
Photodruck PixArt GmbH
Commerzbank Freiburg

[hier folgen noch die Bankdaten]

Gruß
Christa