Führen Datenverschlüsselungen/-löschungen zu negativen Urteilen?

Hallo Rechtsexperten,

In den USA wurde 2006 eine Frau vom Gericht zur Herausgabe ihrer Festplatte verpflichtet und verurteilt, weil sie die Daten vorher löschte.

Wie sieht es 2019 in Deutschland aus, was ist heir gängige Praxis? Gilt bei verschlüsselten oder gelöschten Daten die Unschuldsvermutung oder legen Richter es im Prozess negativ aus?

Dazu fand ich:
§ 371 ZPO
Beweis durch Augenschein

(3) Vereitelt eine Partei die ihr zumutbare Einnahme des Augenscheins, so können die Behauptungen des Gegners über die Beschaffenheit des Gegenstandes als bewiesen angesehen werden.

Sowie für den kommenden IT-Gesetzentwurf
§ 70
Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweigerung

WIchtig: Mir geht es nicht um Gesetzestexte per se, sondern um gängige Praxis in Gerichtsentscheidungen. Liebe Rechtsexperten, was ist eure Erfahrung?

Mist. Rubberhose ist eher tot.