Hat von Euch jemand Erfahrung mit der Erteilung/Anfertigung eines polizeilichen Führungszeugnisses.Die Firma NPHO(Potsdamer Platz in Berlin) ist telefonisch nicht erreichbar und es dauert auch schon wesentlich länger als angegeben.
Danke für jegliche Hinweise,
David
Ja. Ich wende mich dafür an die Behörde, die das Ding ausstellt:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120926/
Grüße
Pierre
bundeszentralregister.net / NPHO ist keine offizielle Seite des Bundesamtes! - Verbraucherschutz.de
Gelesen?
Da bist Du leider reingefallen. Hoffentlich hast Du noch eine Chance das gezahlte Geld zurück zu erhalten.
Ergänzung: von dieser Firma wird wohl nichts mehr kommen. Sie ist erloschen und Ihr Eintrag im Handelsregister wird gelöscht werden:
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRA 53081 B Bekannt gemacht am: 16.06.2021 10:08 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Löschungsankündigungen
16.06.2021
Bei dem nachstehenden Unternehmen / der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 31 Abs. 2 HGB eingeleitet. Widerspruchsfrist 1 Monat
HRA 53081 B: NPHO Services Ltd. & Co. KG, Berlin, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.
Ja. Wohne in Hessen und die Polizeidienststelle hat sich geweigert, so ein Zeugnis auszustellen. Ist länger her, ich musste zur Kreis- oder Stadtverwaltung.
Das Ding heißt inzwischen nur noch „Führungszeugnis“, die Polizei hat damit nichts zu tun.
Beantrag wird es bei der örtlichen Meldebehörde oder direkt beim Bundesamt für Justiz.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html
Schreiben von der Stadtverwaltung:
„Anbei sende ich Ihnen wie vereinbart eine Kopie Ihres Polizeilichen Führungszeugnisses.“
Überschrift der Kopie:
„Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde nach § 30 a BZRG”
Hast du das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt? Dann geht es direkt an die Behörde, vielleicht kann man in dem Fall die Behörde um eine Kopie bitten.
Wenn du ansonsten ein Führungszeugnis (so heißt es in §30 BZRG) beantragst, kriegst du ein Original des Zeugnisses, keine Kopie. Und du erhältst es direkt vom Bundesamt für Justiz zugeschickt.