Garage auf Pachtgrundstück Täuschung/Betrug

Hallo,

da man hier in eurem klasse Forum immer sehr hilfreiche Antworten bekommt, habe ich mal wieder eine recht kniffelige Frage.

Person A – Käufer

Person B – Verkäufer

Person A sieht auf Ebay Kleinanzeigen eine „Anzeige“ verkaufe meine Garage. Person A schreibt und ruft daraufhin Person B an, macht ein Besichtigungstermin aus. Dabei wird die Garage von Person A gekauft, in den Vertrag wird eine Anzahlung von 500€ vereinbart, die restlichen 1000€ eine Woche später. Desweiterhin eine „Klausel“ das Person B die Verwaltung (da Pachtgrundstück), und das Finanzamt über den Wechsel bzw. neuen „Besitzer“ Person A informiert.

Jetzt zum großen Problem:

Person B hat die Garage damals illegal übernommen, der eigentliche Besitzer ist verstorben und er hat es von seiner Freundin (nicht verheiratet) abgekauft. Seit dem ca. 2 Jahre hat Person B sich weder beim Finanzamt noch der Verwaltung gemeldet, dass er der neue „Besitzer“ ist. Seit dem sind dem sind natürlich auch alle Pacht und Verwaltungskosten noch offen, da die Verwaltung dachte der Verstorbene „Besitzer“ lebt noch da keine Meldung erfolgte!

Person A hat sich nach den Kauf bei der Verwaltung gemeldet und wollte sich als neuer „Besitzer“ melden, obwohl im Kaufvertrag steht das dies Person B machen soll. Die Verwaltung stellt sich nun quer, da die Garage gar nicht von Person B gekauft werden dürfen und demzufolge nicht verkauft werden dürfen. Dazu muss man sagen das Person B davon wusste, da er schon vor 2 Jahren sich beim Vorstand gemeldet hatte und dieser ihm mitteilte er muss sich bei der Verwaltung XY melden und vor Monaten den Vorstand wegen ein Verkauf gefragt hatte und er ihn nochmal gesagt hat, dass er sich bei der Verwaltung melden muss um ein gültigen Pachtvertrag zu bekommen. Person B hatte damals von der Verwaltung keinen Pachtvertrag bekommen, da diese eine Erbenermittlung durchführen wollten, danach hat er sich nie wieder bei der Verwaltung gemeldet( Meldung erfolgte nur telefonisch)

Jetzt möchte Person A den Kaufvertrag rückabwickeln da die Garage so wertlos ist und nicht ordnungsgemäß überschrieben werden kann. Person B sagt er habe das Geld nicht mehr und sagt Person A soll sich nicht so haben und einfach in der Garage bleiben.

Bei der ganzen Erzählung hast du vergessen, die Frage zu stellen …

Hallo,

wie kann man ein Grundstück kaufen, das eigentlich nur gepachtet ist?

Gruß
C.

Da stehst Du halt genauso da wie sonst auch wenn einem einer was schuldet und angeblich oder tatsächlich nichts hat um es zurückzuzahlen.

Aus meiner Sicht handelt es sich um Betrug. B wusste mindestens seit der vergeblich versuchten Ummeldung, dass er gar kein (Rechts)Nachfolger an der Garagennutzung werden konnte.
Trotzdem hat er verkauft (zum Nachteil des A).

Man könnte B anzeigen, aber da bekäme man natürlich sein Geld nicht zurück.
Mahnbescheid oder gleich Zahlungsklage. Anschließend hat man einen Rechtstitel den man immer wieder mal vollstrecken könnte in der Hoffnung B hat mal wieder Geld was auch pfändbar wäre.

MfG
duck313

wo steht das?
Ich lese, dass eine Garage gekauft wurde und der Käufer den Eigentümer des Grundstücks (also die Verwaltung) informieren muss, wg. Änderung des Pachtvertrages auf den Käufer.
(ob das so einfach geht… sei dahingestellt)

Witzig: in der DDR war es tatsächlich möglich, Eigentum z.B. an einer Garage zu erwerben (wie ich gerade nachgelesen habe), ohne auch das Grundstück zu kaufen. Im Westen war das nicht möglich, daher meine Frage.

Bevor wir uns also näher damit befassen, sollte der Fragesteller klarstellen, wo sich die Garage befindet.