Garantie auf Neuteil nach 1,5Jahren verweigert!?!

Hallo!

Ich habe mir im April 2004 von einem ebay-Shop (Firma) einen neuen MP3-USB-Stick für knapp 100EUR gekauft. Nun hat das gute Teil leider den Geist aufgegeben, und lässt sich nicht mehr einschalten… :frowning:

Kein Problem, dachte ich -> gesetzl. 2jährige Garantie! :smile:

Die Firma meinte aber: Wenn ich nicht innerhalb einen halben Jahres was zu beanstaben habe, gibt es keine Garantie!?! Hää?

Der Zeitgenosse am anderen Ende ist nicht gerade kooperativ gewesen und redete nebenher mit jemaden anderen… Mein Anliegen scheint ihm nicht gerade interessiert zu haben…

Was soll ich nun machen? Wie kann ich die Garantie einfordern?
Verbraucherschutz? oder Anwalt?

Bin für jeden Tipp dankbar!

Hi

Was soll ich nun machen? Wie kann ich die Garantie einfordern?
Verbraucherschutz? oder Anwalt?

ich würde Dir erst die FAQ:1152 und die FAQ:1167 zum Thema Garantie oder Gewährleistung empfehlen.
Das sind nämlich 2 Paar Schuhe :wink:

Gruß
Edith

Hallo Edith!

ich würde Dir erst die FAQ:1152 und die FAQ:1167 zum Thema
Garantie oder Gewährleistung empfehlen.
Das sind nämlich 2 Paar Schuhe :wink:

Okay, überredet! :smile:

Aber mal von der genauen Definition, muß doch die Sachmängelhaftung greifen! Wie kann ich nun die „mit Gewalt“ durchsetzten?

Der Artikel wurde immer pfleglich behandelt und sieht optisch bis auf ein paar kl. Kratzer am Display genauso aus wie vor 1,5Jahren!

Diese „Firma“ will aber absolut nichts von Reparatur/Tausch/ect. wissen… :frowning:

Was hab ich da nun für Möglichkeiten?

MfG

Hi,

soweit mir bekannt:
Garantie hat mit deinem Problem nix zu tun. Garantie kann (muss aber nicht) der Hersteller geben. Schau in deiner Beschreibung, ob der Hersteller Garantie (und vor allem auf WAS und wie lange er) gewährt.

Fällt das weg hast du noch chancen über die Gewährleistung zu deinem Recht zu kommen. Der Verkäufer muss dir 2 Jahre (voraussgesetzt: Händler, gewerblich bla bla) gewähren. Allerdings: innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler dir nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Kauf bestand. Nach den 6 Monaten muss der Käufer (also du) nachweisen, das der Schaden schon vor dem Kauf bestand. --> schwierige Sache.

Selbstverständlich sträuben sich die Verkäufer irgendetwas umzutauschen, zurück zu nehmen oder einzuschicken. Daran verdient man nix und muss am Ende noch drauflegen.

Viel Glück
Bert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wilhelm,

Aber mal von der genauen Definition, muß doch die
Sachmängelhaftung greifen!

Jepp. Das tut sie.

Wie kann ich nun die „mit Gewalt“
durchsetzten?

Indem du per Gutachten (oder sonstwie) nachweist, dass der Fehler schon beim Kauf vor 1 1/2 Jahren vorhanden war.
Da der Kauf schon mehr als 6 Monate her ist, bist du in der Beweispflicht und der Verkäufer kann sich gemütlich zurücklehnen und nichts tun.

Mein Tipp:
Vergiss es! Sorry. :frowning:

Grüße von
Tinchen

Hi

Kein Problem, dachte ich -> gesetzl. 2jährige Garantie! :smile:

woher hast du das? nur wenn der Verkäufer sie dir freiwillig gewährt gibts eine G. - den Zeitraum legt wenn dann der VK fest. völlig gesetzlos.

Die Firma meinte aber: Wenn ich nicht innerhalb einen halben
Jahres was zu beanstaben habe, gibt es keine Garantie!?! Hää?

garantie gibts nur s.o.

Was soll ich nun machen? Wie kann ich die Garantie einfordern?

kannst du nicht.

Verbraucherschutz? oder Anwalt?

wenns scheh macht…

„Gewährleistung“ ist das Wort was du benutzen solltest. auf die FAQ wurde schon verwiesen.

HH