Hallo,
zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass der Defekt auf einen Mangel und nicht etwa Fehlgebrauch oder Verschleiß zurückzuführen ist liegt genauso beim Käufer wie die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.
Um zum konkreten Beispiel zurück zu kommen: Im Rahmen der Gewährleistung ist wohl kaum der Beweis möglich, dass das Teil bereits bei Übergabe mangelhaft war. Wenn tatsächlich in den Garantiebedingungen geregelt ist, dass „die Garantie SELBSTVERSTÄNDLICH
nicht für den Feuerraum nur für alles Andere an diesem Kamin gilt“, dann muss man das so hinnehmen.
Ein Blick in die Garantiebedingungen sollten also deutlich weiterhelfen. Liegen diese nicht vor, sollte man diese beim Garanten unter Verweis auf §477 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html) anfordern.
Gruß
S.J.
Ich habe bei OBI im Oktober 2009 einen Kamin gekauft.
Im Januar 2011 (nach 15Monaten) fällt mir im Feuerraum der
Schamottstein auf das Feuer und ist kapputt. Er ist in der
Mitte zerbrochen!
Wie kann das passieren, Schamottsteine haben eine sehr hohe
Lebensdauer und ich hab bestimmt nicht davor gesessen und von
innen draufgehauen 
Also der Griff zum Telefon und bei OBI angerufen.
Alle Daten wurden abgeglichen und es wird mir ein neuer
passender Satz bestellt. Am Ende des Gesprächs bekomme ich den
Preis mitgeteilt. Ich wundere mich und verweise auf das
Kaufdatum und die Garantie.
Ja, wird mir gesagt, die Garantie gilt SELBSTVERSTÄNDLICH
nicht für den Feuerraum nur für alles Andere an diesem Kamin.
Nun habe ich bei OBI online gelesen, dass grundsätzlich eine 2
Jährige Garantie gilt.
Nun die Frage, hat der gute Mann am Telefon sich nur vertan
und ich habe natürlich einen Anspruch auf kostenlosen Ersatz?