Hallo,
im Jahre 2016 habe ich eine Physiotherme gekauft. Die Heizstäbe haben eine Lebenslange Garantie. Jetzt habe ich in den AGB gelesen dass die Firma bei einer Reklamation eine Originalrechnung haben möchte.
Ich digitalisiere meine Rechnungen und werfe sie nach zwei Jahre weg. In diesem Fall habe ich die AGB nicht gelesen wo eine Originalrechnung verlangt wird.
Ist das heute noch rechtens reicht nicht eine digitalisierte Rechnugn aus?
PS: Ich hatte mal bei einer Reklamation eine Originalrechnung bei einer Firma vorgelegt und nicht wieder bekommen. Somit hatte ich den Rest der Garantie keine Garantie mehr.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß Günni