Guten Tag,
ich schildere mein Anliegen wie folgt:
Person A hat im Nov. 2017 einen Mobilfunkvertrag plus Handy bei einem namhaften Anbieter abgeschlossen. Dieser Anbieter wirbt in einem Garantiefall mit einem unkomplizierten Austauschservice.
Nun gibt es an diesem Handy zwei „Mängel“.
- Das Handy lässt sich über die Ladebuchse nur noch selten laden. (Wackelkontakt?) Auch ein anderes Ladekabel brachte keinen Erfolg.
- Leichter Display-Glasbruch im oberen Bereich des Handys, verursacht durch Selbstverschulden.
Nach Kontaktaufnahme zum Anbieter teilt dieser mit, dass der Garantiefall (Reparatur der Ladebuchse als Teilraparatur) ausgeschlossen sei, da die Reparaturfirma das Display ausbauen muss, um das Strommodul zu ersetzen. Dadurch könnten weitere Beschädigungen am Display nicht ausgeschlossen werden.
Mich würde hier die Rechtslage interessieren.
Viele Grüße
Micha