Hallo,
letztes Jahr gab es ein Urteil, das einigen Banken untersagte, Gebühren für die ungebetene Zusendung der Kontoauszüge zu verlangen.
Man kann diese Gebühren wohl zurückfordern.
Meine Frage: Geht es nur um zusätzliche Gebühren oder kann ich auch die Portokosten für die Zusendung zurückfordern??? Denn bei mir wurden nur die Portokosten in Rechnung gestellt.
Hat jemand Erfahrungen gesammelt mit dem Rückfordern - es ist ja immerhin schon einige Zeit seit dem Urteil vergangen???
Vielen Dank für echtes Wissen!
Sonja