Liebe Community,
kleine Rechtsfrage: Wir haben bei uns im Unternehmen ein Nachschlagehandbuch für einige Abläufe/fachliche Thematiken geschrieben und möchten das nun praxisintern für alle Kollegen verwenden. Nun zur Fragestellung: ca. 20 Seiten davon wurden von einem Ex-Kollegen geschrieben, der extra für das Projekt eingestellt worden ist. Nun wurde er gekündigt. Dürfen wir dennoch sein Gedankengut verwenden (es wird ja nicht veröffentlicht) oder soll ich lieber Abstand davon halten und die Seiten exkludieren? Wir haben bei uns in den Verträgen keine explizite Klausel drin, die besagt, dass erarbeitete Konzepte/Texte etc. das Eigentum des Unternehmens sind. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße