Gedankengut verwenden?

Liebe Community,

kleine Rechtsfrage: Wir haben bei uns im Unternehmen ein Nachschlagehandbuch für einige Abläufe/fachliche Thematiken geschrieben und möchten das nun praxisintern für alle Kollegen verwenden. Nun zur Fragestellung: ca. 20 Seiten davon wurden von einem Ex-Kollegen geschrieben, der extra für das Projekt eingestellt worden ist. Nun wurde er gekündigt. Dürfen wir dennoch sein Gedankengut verwenden (es wird ja nicht veröffentlicht) oder soll ich lieber Abstand davon halten und die Seiten exkludieren? Wir haben bei uns in den Verträgen keine explizite Klausel drin, die besagt, dass erarbeitete Konzepte/Texte etc. das Eigentum des Unternehmens sind. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße

Und wie bringt ihr den fachlichen Ablauf im Handbuch dann zu Ende?
Umgesetzt/gemacht wird es so oder so, ob mit oder ohne Handbuch.

Das juristische ist ob der besagten Nicht-Klausel imho in die gleiche Richtung gehend.

awM

Wenn VW einen Ingenieur entlässt, müssen sie dann alle Fahrzeuge zurückrufen, an denen er mit entwickelt hat?

Er hat das Handbuch doch wohl kaum zu Hause in seiner Freizeit geschrieben, oder? Es war doch Teil seiner Aufgabe und in seiner Arbeitszeit? Er hat es doch ausdrücklich FÜR DIE FIRMA und IM AUFTRAG DER FIRMA erstellt, oder? Er wurde doch dafür bezahlt, dass er das macht, oder?

Es ist völlig unzweifelhaft, dass die Firma dann auch davon profitiert. Ganz ohne spezielle vertragliche Regelung.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Muss ich ihn als Autor oder so miterwähnen? Wir haben das Handbuch mit 3 Mann geschrieben… die restliche Autoren habe ich dennoch vorne auf der Titelseite integriert…
Bei seinem Part habe ich unter dem Oberpunkt in Klammern geschrieben (Zusammenarbeit v. xxxx mit Ex-Kollege, 2019) geschrieben…?!

Müssen musst du nicht. Nett ist das dennoch.

Solche Informationen über ehemalige Mitarbeiter zu verbreiten dürfte aber vermutlich der DSGVO widersprechen.

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