Gefährliche Straßen nicht gesperrt?

Das kann ich leider nicht exakt beantworten, das geht mir zu weit ins Zivilrecht. Ich denke, dass es ähnlich sein wird, wie bei Fahrbahnschäden. Wenn z.B. massive Schlaglöcher den Weg säumen und keine Warnschild steht, hat z.B. die Stadt ihre Straßensicherungspflicht vernachlässigt und ist Schadenersatzpflichtig. Hierzu gibt es Urteile.

Ähnliches könnte ich mir bei einem Streckenabschnitt vorstellen, der tatsächlich Steinschlag gefährdet ist und kein entsprechender Hinweis aufgestellt ist. Sache ist hier jedoch, dass es sich tatsächlich um einen Bereich handeln muss, an dem Steinschläge mir großer Wahrscheinlichkeit mögloich sind. Aber wie gesagt, das ist Zivilrecht und nicht mein Fachgebiet.

Soll das bedeuten, ohne das Schild haftet der Fahrer nicht
selbst bei „Steinschlag“? Wer dann und auf welcher Grundlage?

Sorry, aber werweißwas behauptete, ich sei von Ihnen ausgesucht worden, die Frage zu beantworten. Ferner solle ich auch antworten, wenn ich die Frage nicht beantworten könne.

Somit bitte bei werweßwas beschweren…:smile: Im Übrigen hätte ich an Ihrer Stelle längst meine Versicherungsgesellschaft angerufen…

Wer nichts zu sagen hat, sollte anderen nicht die Zeit
stehlen!

Hallo federdererste,
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?

Gegenfrage: Warum sind Straßen mit einem Gefahrzeichen und dem Zusatz „Straßenschäden“ nicht gesperrt? Die Straßen finde ich wesentlich schlimmer als die Steinschlags-Straßen. Bei den Straßen sollte man mit Vorsicht fahren, auch weil vorherfahrende plötzlich aufgrund herabfallender Steine stark abbremsen können. Was Versicherungen angeht bin ich kein Spezialist, aber da das Warnschild aufgestellt ist, haftet wohl der Autofahrer für Schäden. Er hätte ja schließlich auch woanders herfahren können…

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?

akuter Steinschlag ist ein unvorhersehbares Ereignis, das schafft man im NOrmallfall nicht, aber liegenden Hinderniss kann man sehn und eventuell im Vorfall voraus einen beginnenden Abbruch.

Hallo ferdererste,

das Verkehrszeichen 115 / Steinschlag warnt vor eben diesen Steinfällen. Hier sollte die Geschwindigkeit reduziert und sehr konzentriert gefahren werden, da die Möglichkeit besteht, dass Steine auf der Fahrbahn liegen oder auf die Straße fallen. Dieses Zeichen findet man an steilen oder hügeligen Passagen die unmittelbar an Felswänden vorbei führen.
Die Verkehrssicherungspflicht hat der Eigentümer, i. d. R. der Straßenbaubetrieb.
Wenn dieses Verkehrszeichen steht, heißt das noch lange nicht, dass die Straße so gefährlich ist, dass sie gesperrt werden müsste!
Was ist z.B. mit Straßen durch ein Waldgebiet (Wildwechsel) oder eine kurvenreiche Strecke? Dort lauern ja auch Gefahren.
Was nun die Versicherung betrifft: in einem Schadensfall muss dem Baulastträger (Straßenbaubetrieb) grobe Fahrlässigkeit in der Straßenunterhaltung nachgewiesen werden! Und das dürfte im Normalfall schwierig werden.
Hier kann nur eine defensive Fahrweise eine mögliche Schädigung vermeiden.

Freundliche Grüße
Wolfgang

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?

Guten Tag,
Straßen die mit den VZ 115-10 oder 115-20 ausgeschildert sind, sind Straßen wie alle anderen auch, heißt, sie stellen eine Verbindung zwischen A und B her und bedingen einer Notwendigkeit. Auf Grund von Errosion und anderen Wettereinflüssen kann es immer wieder mal dazu kommen, dass sich Gesteinsbrocken aus dem Felsmassiv lösen und auf eine angrenzende Fahrbahn stürzen können. Beim befahren solcher Straßen ist sicherlich besondere Obacht walten zu lassen und im Falle von Steinschlag lieber anhalten und andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahrenstelle hinweisen.
Es gibt ja auch vielerorts Straßen wo auf Wildwechsel hingewiesen wird. Auch dort ist besondere Obacht geboten, denn das Wild wechselt meist unvorhergesehen und ganz plötzlich die Fahrbahn. Deswegen werden Straßen welche durch ein Waldgebiet führen ja auch nicht gleich gesperrt. Und so wird bei einem Schaden durch Steinschlag wie auch bei Schaden durch Wildwechsel immer die Versicherung zur Schadensregulierung eintreten.
mfg Fopo

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?