Das kann ich leider nicht exakt beantworten, das geht mir zu weit ins Zivilrecht. Ich denke, dass es ähnlich sein wird, wie bei Fahrbahnschäden. Wenn z.B. massive Schlaglöcher den Weg säumen und keine Warnschild steht, hat z.B. die Stadt ihre Straßensicherungspflicht vernachlässigt und ist Schadenersatzpflichtig. Hierzu gibt es Urteile.
Ähnliches könnte ich mir bei einem Streckenabschnitt vorstellen, der tatsächlich Steinschlag gefährdet ist und kein entsprechender Hinweis aufgestellt ist. Sache ist hier jedoch, dass es sich tatsächlich um einen Bereich handeln muss, an dem Steinschläge mir großer Wahrscheinlichkeit mögloich sind. Aber wie gesagt, das ist Zivilrecht und nicht mein Fachgebiet.
Soll das bedeuten, ohne das Schild haftet der Fahrer nicht
selbst bei „Steinschlag“? Wer dann und auf welcher Grundlage?