Gegen gefaste Beschlüsse eingehen

Was können vereinzelte Vereinsmitglieder bei einer nicht rechtlich und vorschriftsmäßig einberufenen Mitgliederversammlung eines gemeinnützigen Vereines gegen die gefasten Beschlüsse unternehmen?

Wie wäre es erstmal mit einem Brief an den Vorstand, in dem die Vorwürfe verargumentiert werden gekoppelt mit der Forderung, die Mitgliederversammlung zu wiederholen?

Ein Rechtsstreit ist ziemlich schlechte Publicity, das sollte man eventuell erstmal vermeiden und eine interne Klärung versuchen.

Der ist nicht mehr Vorstand, weil der Vorstand den Vorstand wegen Unterschlagung aus dem Verein geworfen hat. Oder so ähnlich.

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Die Frage bleib offen, obwohl der Kommentar vom @anon45458312 ist Komplet daneben und hat mit der Frage nicht zu tun.

Was ist denn eine nicht rechtlich einberufene Mitgliederversammlung? Das ist nicht ganz unwichtig, weil - je nachdem, worum es geht - ein die fraglichen Beschlüsse schon ganz einfach nichtig sein können. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Beschluß bzw. die Beschlußfassung „gegen zwingende gesetzliche oder satzungsmäßige Bestimmungen verstößt, die dem Schutz aller Mitglieder an einer ordnungsgemäßen Willensbildung im Verein dienen“ (OLG Stuttgart 1985; z.B. es wurde zur Versammlung nicht richtig geladen, es haben nicht wahlberechtigte Personen mit abgestimmt, in der Einladung wurde der Gegenstand der Beschlußfassung nicht oder genau genug beschrieben usw.).

Die Frage ist halt, ob die Beschlüsse erkennbar nichtig sind. Wenn man sicherstellen will, daß die Nichtigkeit in jedem Falle eintritt, dann kann man die Beschlüsse bzw. die Beschlußfassung schriftlich gegenüber dem Vorstand rügen oder gegenüber dem Gericht, bei dem der Verein im Vereinsregister geführt wird. Sofern man da nicht wie gewünscht reagiert (wobei man da im allgemeinen schon recht genau ist), kann man auch gegen die Beschlüsse klagen.

In vielen anderen Fällen kann ein Beschluß auch anfechtbar sein, d.h. er ist so lange wirksam, bis jemand dagegen vorgeht. Das macht man dann in Form einer Anfechtungsklage bei Gericht. Den Gedanken, ob man das machen will oder nicht, sollte man aber nicht zu lange reifen lassen: die maximale (OLG Saarbrücken, AG Göttingen) Frist beträgt vier Monate.

Gruß
C.

Aus dem Verein austreten. Ein Spaziergang im Walde ist gesünder, als ärgern im Sitzungssaal.
Sch

Ah so. Du machst also in mehreren Vereinen Ärger oder wie?

Schau mal, das benutze ich zum Hose-anziehen:

Danke

Also mit anderen Worten: man engagiert sich persönlich und finanziell z.B. in einem Förderverein der Schule, in der die eigenen Kinder sind und muß dann feststellen, daß bspw. nicht satzungsgemäß eingeladen wurde, nicht stimmberechtigte Personen bspw. bei der Zusage von Fördergeldern an die Schule mit abgestimmt haben und sich der Vorstand (ggfs. auch begünstigt durch die beiden ersten Punkte) überhöhte Aufwandsentschädigungen genehmigt. Da hältst Du es wirklich für die beste Idee, aus dem Verein auszutreten, anstatt dafür zu sorgen, daß die Vorstandmitglieder eingenordet wird und die Gelder der Mitglieder (und damit vor allem der Eltern) satzungsgemäß verwendet werden?

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Aha. Irgendwie, irgendetwas auszulegen, wie es einem gerade passt, um danach um so besser meckern zu können. Meine Anmerkung war weder rassistisch,noch links- oder rechtsradikal, und schon gar nicht politisch. Rein satirisch gesehen, erinnert es alles an Don Quichote - ein einzelnes kleines Mitglied versucht gegen große Funktionsträger anzugehen. Den Ärger kann er sich doch sparen. Es bezieht sich exakt auf die Frageformulierung.

Kann man tun. Muss sich aber dann auch nicht wundern, wenn überall nur noch dreiste Selbstbediener am Ruder sind.

Durch Vogel-Strauß-Politik ist noch nie irgendwas besser geworden.

Ja, und geht völlig an der Realität vorbei. Aller Wahrscheinlichkeit geht’s hier nicht um das Deutsche Rote Kreuz mit seinen drei Millionen Mitgliedern, sondern um irgendeinen kleinen örtlichen Verein, der gemeinnützige Zwecke verfolgt. Aktive Mitglieder gibt’s da in der Regel nur wenige und meist muß man jemanden zum Vereinsvorsitz drängen, wenn mal wieder einer aufgehört hat. Dementsprechend überschaubar sind in aller Regel die Kenntnisse des Vereinsrechts und der eigenen Satzung ausgeprägt.

Es geht hier also nicht darum, daß irgendwelche Funktionsträger unangreifbar auf ihrem Thron sitzen und alle drumrum zu katzbuckeln haben. Gerade bei kleinen Vereinen mit wenig aktiven Mitgliedern ist es sehr leicht, dem Vorstand bei Rechts- oder Satzungsverstößen an den Karren zu fahren oder ihn zumindest auf den rechten Weg zu führen. Insofern hinkt auch der Vergleich mit Don Quichotte.

Und überhaupt und wie ich auch schrieb: wieso sollte man aus einem Verein austreten, nur weil ein anderer sich nicht an die Regeln hält? Aus einem Verein, dem man beigetreten ist, weil man den Zweck für sinnvoll hält. Aus einem Verein, an den man Mitgliedsbeiträge und ggfs. noch Geld- oder Sachspenden geleistet hat, die dem Vereinszweck zugute kommen sollen. Macht doch überhaupt keinen Sinn.

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Absolut Richtig. Also ergieße nicht Deine Schlauheitkomentare über meine Antwort, sondern gib dem armen Manne einen guten Rat.!!!

Als Du Deinen Quatschkommentar abgeschickt hast, stand mein guter Rat schon eine Stunde da.

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