Geld überwiesen,trotzdem Anwaltskosten

habe von meinem Konto die Recchnung meines Lebensgefährten überwiesen, mit der zugehörigen Rechnungsnummer. Jetzt hab ich Anwaltskosten weil das Geld angeblich nicht zugeordnet werden konnte und zu rück kam.

Was ist jetzt die Frage?

Anwaltskosten zahlen oder nicht?

Was ist jetzt die Frage?

Wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig überwiesen wird können Anwaltskosten anfallen.
Wer den Fehler gemacht hat muss bezahlen.
Da alle Informationen fehlen, z.B. worum es in der Rechnung ging, welche Fristen vorliegen, wer die Falscherfassung vorgenommen hat, kann die Frage leider nicht beantwortet werden.

Anwaltskosten zahlen oder nicht?

Was ist jetzt die Frage?

Die Rechnung wurde nach der ersten Mahnung überwiesen inkl,Mahngebühr, der Rechnungsnummer und dem behandelten Zahnarzt.Eine Woche später war das Geld wieder auf meinem Konto mit dem hinweis keine zuodnung möglich, zeitgleich war auch schon ein schreiben vom Anwalt da der mir erklärte ich hätte eine falsche Rechnungsnummer angegeben was aber nicht stimmt.
Nun will der Anwalt Honorarkosten und Verzugszinsen.
O.k. ich war im Zahlunsverzug aber hatte schon bezahlt bevor der Anwalt geschrieben hat. Oder sehe ich das falsch?

Die Rechnung wurde nach der ersten Mahnung überwiesen
inkl,Mahngebühr, der Rechnungsnummer und dem behandelten
Zahnarzt.Eine Woche später war das Geld wieder auf meinem
Konto mit dem hinweis keine zuodnung möglich,

Von wem keine Zuordnung möglich? Von der Empfängerbank?
Warum nicht möglich? Haben Sie die Rechnungsnummer falsch ausgefüllt oder ist der Fehler bei Ihrer Bank passiert?
Wer hat den Fehler gemacht?

zeitgleich war

auch schon ein schreiben vom Anwalt da der mir erklärte ich
hätte eine falsche Rechnungsnummer angegeben was aber nicht
stimmt.

Wer hat die Rechnungsnummer geändert? Ihre Bank?

Nun will der Anwalt Honorarkosten und Verzugszinsen.
O.k. ich war im Zahlunsverzug aber hatte schon bezahlt bevor
der Anwalt geschrieben hat. Oder sehe ich das falsch?

Es geht nicht darum wann der Anwalt geschrieben hat und wann Sie das Schreiben bekommen haben. Der entscheidende Termin ist: waren Sie schon im Verzug als Sie die Überweisung abgeschickt haben?

keine zuordnung bei dem Empfänger. Der Empfänger sagt
anhand der Rechnungsnummer kann er nicht wissen das es sich um die offene Rechnung meines Lebensgefährten handelt.Die Rechnungsnummer ist Richtig.Und der Angeforderte Betrag auch.

Die Rechnung wurde nach der ersten Mahnung überwiesen
inkl,Mahngebühr, der Rechnungsnummer und dem behandelten
Zahnarzt.Eine Woche später war das Geld wieder auf meinem
Konto mit dem hinweis keine zuodnung möglich,

Von wem keine Zuordnung möglich? Von der Empfängerbank?
Warum nicht möglich? Haben Sie die Rechnungsnummer falsch
ausgefüllt oder ist der Fehler bei Ihrer Bank passiert?
Wer hat den Fehler gemacht?

zeitgleich war

auch schon ein schreiben vom Anwalt da der mir erklärte ich
hätte eine falsche Rechnungsnummer angegeben was aber nicht
stimmt.

Wer hat die Rechnungsnummer geändert? Ihre Bank?
Die Rechnungsnummer ist Richtig

Nun will der Anwalt Honorarkosten und Verzugszinsen.
O.k. ich war im Zahlunsverzug aber hatte schon bezahlt bevor
der Anwalt geschrieben hat. Oder sehe ich das falsch?

Es geht nicht darum wann der Anwalt geschrieben hat und wann
Sie das Schreiben bekommen haben. Der entscheidende Termin
ist: waren Sie schon im Verzug als Sie die Überweisung
abgeschickt haben?

Ja ich war im Verzug und habe die dazgehörigen Gebühren beglichen.
Der Rechtsanwalt hat das erste schreiben begründet wegen nicht bezahlter Rechnung. Das zweite Schreiben begründet er mit: die Zahlung und das erste Schreiben haben sich überschnitten.
Ich hatte dem Anwalt mitgeteilt per E-Mail mit Überweisungsträger das ich bezahlt habe.
Er hat ja gesehen das die Rechnungsnummer korregt ist.
Hat aber behuptet er könne es nicht genau sehen und somit die überschneidung benutzt das ich jetzt zahlen soll.

Da es bei mir um Zahlungsverkehr geht und ich keine Rechtsberatung machen kann und darf, sollten Sie sich an den Rechtsanwalt wenden.
Wenn Sie keine Zahlungsfristen überschritten haben und die Überweisung richtig und rechtzeitig gelaufen ist und vor allem zum richtigen Termin auf dem Empfängerkonto war, dann würde ich mit dem Rechtsanwalt darüber verhandeln. Die Daten wann, wer, wo, was, wie gebucht hat sind über die Banken konkret nachvollziehbar.

Danke

Die Angaben sind viel zu ungenau, um eine Einschätzung abgeben zu können. Tut mir leid.

Die Angaben sind viel zu ungenau, um eine Einschätzung abzugeben.
Anwälte werden meist erst eingeschaltet, wenn nach mehreren Mahnungen kein Geld kommt.

Hi,

die Anwaltskosten würde ich nicht akzeptieren, wenn die zugehörige Renr drauf war, muß das reichen.

Und wenn es zurückkam, ist ja nicht schlimm, einfach nochmal überweisen, da muß die Empfängerfirma doch nicht gleich einen Anwalt einschalten…

LG
lina-ida