Geldforderung Pflegeheim

Das kannst du finden, wie du möchtest … bringt dich nur nicht weiter. Was du machen sollst, wurde dir bereits mehrfach genannt:

Es sind Belegnr. angegeben. Und da du meinst, das Schreiben sei schon die zweite Mahnung. Möglicherweise stand mehr in der Rechnung, die du nicht bekommen hast. Aber genau deshalb sollst du das dem Heim gegenüber auch erklären, sonst gehen sie davon aus, dass dich alles erreicht hat.

Können wir uns vielleicht darauf einigen, dass du erst das Heim anschreibst und klärst, worum es genau geht? Und zwar z. z. (ziemlich zügig!). Dann kann man immer noch weitersehen.

Gruß
Christa

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Ich habe Freitag schon bei dem zuständigen Sachbearbeiter angerufen. Der hat hat sich aber durch eine Kollegin entschuldigen lassen. Natürlich habe ich mich sofort gekümmert, ich bin ja nicht dusselig. Montag geht’s dann weiter und ich hoffe auf ein paar Antworten.

Ich würd’s eher schriftlich machen.

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Es scheint in dem von Dir hier eingefügten Bild um einen vollkommen anderen Sachverhalt gegangen sein. Ist aber auch egal. Die von Dir vorgelegte Mahnung spricht gegen regelmäßige Pflegekosten, da es sich um höchst unterschiedliche Beträge handelt, die auch von der Höhe her nicht auf die üblichen regelmäßigen Pflegekosten passen. Auch wenn die Rechnung von einem Pflegeheim kommt, kann dieses durchaus auch jede Menge Dinge in Abrechnung bringen, die nichts mit unmittelbaren Pflegekosten zu tun haben. Davon würde ich hier ausgehen. Und daher gehe ich davon aus, dass die ganz normal ins Erbe fallen.

BTW: Es ist vollkommen üblich und keineswegs „schwammig“, dass Mahnungen nur die diversen offenen Rechnungen aufführen, nicht aber die in den einzelnen Rechnungen abgerechneten Positionen erneut nennen. Das können ja je nachdem eine ganze Menge Einzelpositionen sein, und wenn man mahnt geht man natürlich davon aus, dass dem Schuldner die detaillierten Rechnungen ohnehin vorliegen. Kann im Einzelfall anders sein, wenn Du die Rechnungen nicht im Nachlass gefunden hast, aber Ausnahmen bestätigen bekanntermaßen die Regel. Insoweit führt kein Weg daran vorbei Rechnungskopien anzufordern um zu sehen, was mit diesen Rechnungen jeweils konkret abgerechnet worden ist, und inwieweit ggf. diesbezüglich ggf. auch noch Erstattungsansprüche gegen Versicherungen bestehen könnten, die Du dann geltend machen kannst, um Dir das Geld wiederzuholen.