Gemeinsames Konto - und/oder

hallo,

gibt es Unterschiede bei gemeinsamen Konten? Da wird von einem „und/oder Konto“ geredet. Ein Konto, dass für „Herrn und Frau …“ eröffnet worden ist, bedeutet doch wohl, dass es sowohl Herrn xy und Frau xy gehört und beide gleichermaßen darüber verfügen können und das Geld, das darauf ist, beiden gleichermaßen gehört - oder? Was ist dann ein „und/oder-Konto“?

Dazu noch eine Frage: Wenn einer der beiden stirbt, muß es auf den Überlebenden umgeschrieben werden? Wenn ja, welche Unterlagen braucht man dafür? Nur Sterbeurkunde oder noch was, vielleicht Erbschein (gehört ein Guthaben auf einem solchen Konto überhaupt zur Erbmasse, z.B. für die Kinder - es gehörte zu Lebzeiten von beiden ja beiden gleichermaßen?)

Danke und Grüsse,
Hannelore

Hallo !

Es gibt „UND-Konten“,da können alle nur gemeinsam verfügen,man kann allein keine Schecks oder Überweisung unterzeichnen,es sei denn man ist dazu nochmals extra untereinander bevollmächtigt.

Das ist kein „Ehekonto“,eher ein Vereins- oder Geschäftskonto.

Das „ODER-Konto“ ist das klassische Gemeinschaftskonto,beide Eheleute dürfen über alles verfügen. Es besteht auch über den Tod hinaus seine Gültigkeit,solange es Erben nicht widerrufen.
Überlebende Ehefrau kann also ohne weiteres das Konto weiterführen und nutzen.
Umschreiben,also nur noch den eigenen Namen eintragen lassen,geht dann problemlos,die Sterbeurkunde sollte ausreichen,denn es ist ja lediglich formal. Man war ja bereits rechtmässiger Kontoinhaber.

Ein „UND/ODER-Konto“ ? das weiss ich nicht,es kann sein ,es ist das „ODER-Konto“ und weisst dazu nur auf die Einschränkung hin,man kann beim „Oder-Konto“ z.B. das Konto nicht einseitig kündigen etwa.

MfG
duck313

Hallo,

nur noch eine Ergänzung zum Vorredner:

Es gibt Banken, da heisst der Kontoinhaber offiziell „Herr X und Frau X“, einfach deswegen, weil er und sie Kontoinhaber sind. Das „und“ sagt in diesem Fall nichts über die Verfügungsberechtigung aus.

Das ist ein Punkt, den die Kontoinhaber bei Kontoeröffnung entscheiden müssen. Und = gemeinschaftliche Verfügung, Oder = einzelne Verfügungsberechtigung. Letztere ist absolut üblich, die gemeinsame Verfügung ist im Normalfall die absolute Ausnahme.

Gruss

Hans-Jürgen

Hallo,

gibt es Unterschiede bei gemeinsamen Konten?

Ich habe kürzlich mehrfach gelesen, dassein gemeinsames Konto steuerliche Nachteile bringen könnte:
Zahlt einer der beiden z.B. eine größere Summe auf das gemeinsame Konto ein, wertet das Finanzamt das u.U. als Schenkung an den anderen Partner. Das könnte Steuern auslösen.

Gruß:
Manni

Hi,

richtig… es ist die Ausnahme und zwart schon aus praktischen Gründen.
Für die Konten gibt es keine Karten und kein Onlinebanking und die beiden müssen immer alles gemeinsam verfügen, was aufwändig und unpraktisch ist.

Sowohl für die Bank wie auch für den Kunden.

Dass DU das weisst ist mir klar… ich wollte es nur nochmal herausstellen, weil die „Und“ Lösung für den ein oder anderen erst mal fair und toll klingt… bis die Praxis ansteht.

Gruss HighQ