hallo,
gibt es Unterschiede bei gemeinsamen Konten? Da wird von einem „und/oder Konto“ geredet. Ein Konto, dass für „Herrn und Frau …“ eröffnet worden ist, bedeutet doch wohl, dass es sowohl Herrn xy und Frau xy gehört und beide gleichermaßen darüber verfügen können und das Geld, das darauf ist, beiden gleichermaßen gehört - oder? Was ist dann ein „und/oder-Konto“?
Dazu noch eine Frage: Wenn einer der beiden stirbt, muß es auf den Überlebenden umgeschrieben werden? Wenn ja, welche Unterlagen braucht man dafür? Nur Sterbeurkunde oder noch was, vielleicht Erbschein (gehört ein Guthaben auf einem solchen Konto überhaupt zur Erbmasse, z.B. für die Kinder - es gehörte zu Lebzeiten von beiden ja beiden gleichermaßen?)
Danke und Grüsse,
Hannelore