Gemeinschaftswaschküche

Hallo zusammen,

folgender Fall: Es gibt ein Wohnhaus mit 2 separaten Eingängen, der Durchgang zum Keller, TG und Waschküche ist aber offen.
Die eine Seite hat 12 Einheiten (kl. QM) die andere 4 (etwas mehr QM).
Bei Einzug wurde einem Paar für die große Wohnheit gesagt, man könne die Waschmaschine dort aufstellen (+ Trockner) das würde jeder hier machen. So weit so gut, was verheimlicht wurde bzw. nicht angesprochen ist die Tatsache, dass der dortige Wasserverbrauch geteilt wird. Sprich, wer also 3 x in der Woche wäscht zahlt umlagemäßig das gleich als wenn einer nur 1 x in der Woche wäscht. Heute ist rausgekommen, daß eine Mieterin von der 12er Einheit ihre gewerbliche Wäsche mitbringt und dort wäscht.
Das seit Juni neueingezogene Paar muss jetzt für 15.6. - 31.12.06 € 400 nachzahlen, bei der die Kosten für Wasser/Abwasser hoch sind. Das Paar wäscht nur einmal die Woche. Im Mietvertrag steht dazu nichts drin, daß dieses Wasser gemeinschaftlich berechnet wird.

Frage: ist das überhaupt rechtens bzgl der nun der subjektiv gesehenen viel zu hohen Nebenkostenabrechnung???

Im Mietvertrag steht dazu nichts drin, daß dieses Wasser gemeinschaftlich berechnet wird.
Frage: ist das überhaupt rechtens bzgl der nun der subjektiv gesehenen viel zu hohen Nebenkostenabrechnung???

Grundsätzlich ja - die Heizkostenverordnung schreibt nur die verbrauchsabhängige Abrechnung für Heizung, Warmwasser vor. Für Kalt-Wasser besteht daher kein Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung.
Wenn keine abweichende mietvertragliche Vereinbarung getroffen wird, dann sich Betriebskosten, bei denen keine Verbrauchserfassung erfolgt, nach anteiliger Wohnfläche umzulegen > § 556 a BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
Unerhebliche Ungerechtigkeiten sind dabei auch lt. Gesetzgeber/Rechtsprechung zu tolerieren.

Aber zum Ausdruck „wurde verheimlicht“:
Das ist m.E. unzutreffend, wenn der Mieter gar nicht nachgefragt hat. Vielmehr würde dann auch ein Richter davon ausgehen „das war dem Mieter nicht so wichtig“.
Daneben wäre doch wohl durch einfaches Nachgucken erkennbar gewesen, dass in der Gemeinschafts-Waschküche keine Einzel-Wasseruhren für jede Mietpartei vorhanden sind - und spätestens als kein spezieller Waschmaschinen-Anschlussplatz zugewiesen wurde, müsste es klar geworden sein, dass hier keine gesonderte Erfassung/Abrechnung des Wasserverbrauchs erfolgt.

Um was geht es hier eigentlich:
1.000 Liter Wasser kosten z.B. bei uns unter 5 Euro Frisch-/Abwassergebühren
neuere Waschmaschinen brauchen i.d.R. 50 Liter je Waschgang
d.h. für 5 Euro Wasserkosten kann man 20 Waschmaschinenladungen waschen
Es geht also darum, ob jemand 13 Euro (bei 1* wöchentlich) oder 39 Euro Wasser je Jahr verbraucht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass DAS alleine die „hohen Wasser-/Abwasserkosten“ ausmacht > da sollte man die Abrechnung nochmal genauer prüfen.

Bzgl. „Verbrauchserfassung/Wasserverbrauch Waschmaschinen“ sollte man sich auch mal vor Augen führen, dass bei Wasseruhren - wenn sie einmal vorhanden sind - nach Eichgesetz alle 6 Jahre ein Eichaustausch fällig wird. Auf’s Jahr umgerechnet kostet dadurch alleine die Erfassung ca. 15 Euro jährlich; dazu kommen Ablese-/Abrechnungskosten des Abrechnungsunternehmens. Wenn die Verbrauchsschwankungen sich im o.g./normalen Rahmen bewegen, scheint es mir sogar eher sinnvoll/kostensparend, auf die gesonderte Verbrauchserfassung/-abrechnung zu verzichten.

Heute ist rausgekommen, daß eine Mieterin von der 12er Einheit ihre gewerbliche Wäsche mitbringt und dort wäscht.

Das wäre so ein Punkt, der zu erheblichem Wassermehrverbrauch führen könnte.
Grundsätzlich darf die Mietsache (und auch der zugehörige Wasseranschluss) nur vertragsgemäß gebraucht werden - für den jeweiligen Mietzweck - z.B. „Wohnungsnutzung“.

  • Im Verhältnis Mieter-Vermieter, ist es daher nicht zulässig, wenn ein Wohnungsmieter über seine Mietwohnung von außen mitgebrachte Gewerbewäsche wäscht oder Gewerbemüll entsorgt.
  • Daneben haben die anderen Wohnungsmieter wiederum gegen ihren Vermieter ggfs. einen Anspruch darauf, nicht mit dadurch entstehenden Mehrkosten belastet zu werden.
    > Es handelt sich doch um ein reines Wohngebäude?! In einem gemischt genutzten Gebäude (Wohnungen/Gewerbe) wird i.d.R. sogar ein Anspruch auf eine entsprechende Kostenteilung nach Nutzungszweck angenommen, da Wohnungsmieter nicht mit Mehrkosten aus gewerbl. Nutzung belastet werden dürfen.

Also vielleicht mal in dieser Richtung weiterschauen und ggfs. gemeinsam MIT dem Vermieter eine Problemlösung finden. Das bringt m.E. eher weiter, als (unberechtigte) Vorwürfe („verheimlich“), zumal der Vermieter nichts dafür kann, wenn sich eine Mieterin vertragswidrig und zu Lasten ihrer Mitmieter verhält - vielleicht weiss der Vermieter auch noch gar nichts davon …

Mit dem Stromverbrauch in der Gemeinschafts-Waschküche verhält es sich übrigens ebenso … (soweit keine Einzelzähler vorhanden sind, wird der üblicherweise über Allgemeinstrom abgerechnet).