Geschäfts-/Vereinskonto - Unterschiede? Was beacht

Hallo Zusammen,

für unseren Verein, welcher jener auch in den nächsten 2 Wochen ein e.V. wird, würden wir gerne ein Konto anlegen. Jetzt habe ich leider keine Ahnung ob es sowas wie Geschäfts- oder Vereinskonten gibt, welche sich vom privaten Giro-Konto unterscheiden.

Also ich würde als geschäftsführender Vorstandsvorsitzender das Konto eröffnen, würde gerne aber den Verein als Kontoinhaber führen, oder wie ist das geregelt. Wie bekommt der Schatzmeister Zugriff auf das Konto und gibt es irgendwie eine Bestimmte Regelung bezüglich Dispo, Zins etc…

Ich hoffe jemand hat ein paar Tipps für mich :smile:

Grüße vom Hasen

Jetzt habe ich leider keine Ahnung ob es sowas wie Geschäfts-
oder Vereinskonten gibt, welche sich vom privaten Giro-Konto
unterscheiden.

Inhaber eines privaten Kontos ist eine natürliche Person.
Inhaber eines Geschäfts/Vereinskontos ist die im Handelsregister stehende Firma/ der Verein.

Also ich würde als geschäftsführender Vorstandsvorsitzender
das Konto eröffnen, würde gerne aber den Verein als
Kontoinhaber führen, oder wie ist das geregelt.

Der Verein wird Kontoinhaber, Du erhältst Kontovollmacht.

Wie bekommt der Schatzmeister Zugriff auf das Konto

Vollmacht.

und gibt es irgendwie eine Bestimmte Regelung bezüglich Dispo, Zins etc…

Dispo gibt es nicht, Zinsen meist auch nicht.
Und: Zumindest wir führen Vereinskonten zu den Konditionen von Geschäftskonten (also nicht kostenlos).

Ich hoffe jemand hat ein paar Tipps für mich :smile:

Grüße vom Hasen

Erdbeerzunge

Vielen Dank,

dies hilft mir schon weiter. Ist aber auch gleichbedeutend mit der Tatsache, dass wir den Verein erst eintragen lassen müssen, bevor wir das Konto eröffnen können richtig? Da für die Eintragung und Sonstiges auch diverse Gebühren anfallen, wollten wir dies im Voraus machen. Kann man das Konto als Verein anlegen, auch wenn man noch nicht ins Vereinsregister eingetragen ist? Oder braucht man sogar irgendwelche Nachweise über den Verein.

Das dafür Kontoführungsgebühren anfallen, ist mir bewusst, aber nochmals Danke für den Hinweis.

Grüße vom Hasen

Bitte bitte bitte… Macht die Eintragung vorher und nehmt die paar Euro Gebühren in Kauf.
Die ganze Rennerei hinterher mit Änderungen etc. stehen in meinem Verhältnis dazu. Nicht nur für die Bank sondern vor allem für euch.

Gruss HighQ

Bitte bitte bitte… Macht die Eintragung vorher und nehmt die
paar Euro Gebühren in Kauf.
Die ganze Rennerei hinterher mit Änderungen etc. stehen in
meinem Verhältnis dazu. Nicht nur für die Bank sondern vor
allem für euch.

Machen wir :smile: versprochen :smile:

Gruss HighQ

Grüße vom Hasen

Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen.

Dabei wird geprüft, ob der Verein überwiegend kommerzielle Zwecke verfolgt;
dann kann der Verein nicht eingetragen werden;
es ensteht dann eine BGB Gesellschaft, oder der Verein muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Insofern ist der Verein, der im Vereinsregister eingetragen ist, natürlich réchtlich keine Firma, und unterliegt nicht den Regelungen des HGB.

Das Konto des e.V. wird regelmäßig als Vereinskonto geführt.
Verantwortlich für das Vereinsvermögen ist der geschäftsführende Vorstand, der so auch bei der anmeldung zum Vereinsregister benannt werden muss.

Wer Zugriff auf das Konto hat,
kann der Gf Vorstand eigentlich frei bestimmen.

Hallo !

welche sich vom privaten Giro-Konto
unterscheiden.

das Konto wird als „Vereinskonto“ geführt

Also ich würde als geschäftsführender Vorstandsvorsitzender
das Konto eröffnen, würde gerne aber den Verein als
Kontoinhaber führen, oder wie ist das geregelt.

richtig: der Verein selbst ist Kontoinhaber
maßgeblich dafür, wer das Konto eröffnen kann bzw. wer den
Kontovertrag unterschreiben muß ist die Satzung des Vereins

  • hier wird geregelt, wer den Verein rechtsgeschäftlich nach außen
    vertreten darf ( Vorsitzender alleine oder immer zwei gemeinschaftlich )

  • wichtig zur Vorlage bei der Bank :

–> Vereinsregisterauszug
–> Satzung
–> Protokoll der letzten Mitgliederversammlung mit
Vorstandswahlen , bzw. hier: Protokoll der Gründungsversammlung
mit Vorstandswahlen
–> aktuelle Pers.ausweise oder Reisepässe der Beteiligten
und Bevollmächtigten

der Schatzmeister Zugriff auf das Konto und gibt es irgendwie
eine Bestimmte Regelung bezüglich Dispo, Zins etc…

  • Kontovollmacht könnt ihr im Grunde beliebig vergeben
  • ihr könnt ja noch entscheiden, ob der Bevollmächtigte alleine
    verfügen darf oder immer gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied

Viel Erfolg
u. Gruß
-heddygg-

Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht
eingetragen.

Dabei wird geprüft, ob der Verein überwiegend kommerzielle
Zwecke verfolgt;
dann kann der Verein nicht eingetragen werden;
es ensteht dann eine BGB Gesellschaft, oder der Verein muss in
das Handelsregister eingetragen werden.

Das ist nicht richtig. Auch ein gewinnorientierter Verein kann in das Vereinsregister eingetragen werden. Er ist dann lediglich nicht gemeinnützig, dass hat aber mit der Eintragung ins Vereinsregister nichts zu tun.

Ergänzend zu den anderen Antworten: Es gibt durchaus Banken, die für gemeinnützige Vereine kostenfreie oder zumindest günstigere Girokonten anbieten - ich würde einfach mal mehrere Banken in der Umgebung fragen.

Das ist nicht richtig. Auch ein gewinnorientierter Verein kann in das Vereinsregister eingetragen werden. Er ist dann lediglich nicht gemeinnützig, dass hat aber mit der Eintragung ins Vereinsregister nichts zu tun.

Gemeinnützigkeit ist wieder was anderes;
da geht es hier ja auch gar nicht drum.

Hier geht es darum, ob ein Verein zivilrechtlich eine BGB Gesellschaft, ein eingetragener Verein oder Kaufmann gem. HGB ist.