Gesellenprüfung bestehen

Hallo,

ich stelle mir seit einiger zeit ne frage.
wir haben in unseren betrieb einen auszubildenden der seine zwischenprüfung mit 5 und 6 gemacht hat.
jetzt steht er aber kurz vor seiner abschlussprüfung.
muss man um zu bestehen einen mindest notendurschnicht der beiden prüfungen haben oder reicht es wenn man die abschlussprüfung besteht?

wenn er jetzt seine abschlussprüfung mit 4 besteht aber seine 6 aus der zwischenprüfung dazurechnet mancht das ja insgesamt eine 5.

hat man damit bestanden ??

Hallo auch,

um welchen Ausbildungsberuf handelt es sich?

Gruß Angus

Moin! Moin!
In Hamburg hat man die Wertigkeit der Zwischenprüfung vor der Handelskammer erhöht. Bis vor ca. 5 Jahren mußte man an der Zwischenprüfung nur teilgenommen haben. Es war also ein Hinweis für Auszubildenden und Ausbilder. Das hat sich aber geändert!
Ich würde in Deiner Stelle bei der zuständigen Kammer (Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer) nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dino

Hallo,

es handelt sich um den Elektroniker für betriebstechnik.

Danke

Hallo auch,

laut:
„Verordnung
über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen*)
Vom 24. Juli 2007“
die der Azubi kennen sollte…da er ja sicherlich bei Beginn der Ausbildung eben jene erhalten haben sollte…sowie ja auch den Ausbildungsrahmenplan…jedenfalls bekommen meine Azubis beides.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/…

Zitat:

Te i l 8
Gemeinsame B e s t e h e n s re g e l u n g e n ,
Ü b e r g a n g s - u n d Sc h l u s s b e s t i m m u n g e n
§ 31
Bestehensregelung

(2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird
Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und Teil 2
der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet.

Zitat Ende

lt. Prüfungsordnung
http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/…

Zitat:
§24
…eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind
= unter 50 - 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen
= unter 30 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.
Zitat Ende

…wird es aber schwer für den Azubi nach seinen Ergebnissen in der „Abschlußprüfung Teil 1“

sollte der Azubi wider Erwarten zwei 3en schaffen…wird die Abschlussnote nicht besser als 4…bei schlechter als 3 wirds eng.
Allerdings weiß ich nicht ob, beim Gesamtergebnis, über die Noten oder die Punktzahl gerechnet wird…

Eine kleine Anmerkung sei mir noch gestattet…der Azubi hat definitiv seinen Berufswunsch verfehlt…

Gruss Angus

Super danke. Eine Anmerkung möchte ich vorweg noch loswerden. Unser Azubi hat seine Zwischenprüfung „versaut“. Daran besteht kein Zweifel. Nur daran is auch die Firma dran Schuld. Er war ständig auf Montage, musste mehrmals seinen blockunterricht in der Schule ausfallen lassen weil er auf Baustelle gebraucht wurde. Dadurch hatte er fast keine zeit zur Vorbereitung. Allein sein Gestell musste er in 2 Tagen aufbauen weil keine zeit war. All diese Sachen sind vor meiner zeit passiert. Ich bin zwa selber nur Geselle aber ich setzte mich für unseren Auszubildenden ein damit sowas nicht mehr vorkommt. Weil sowas geht in einer Ausbildung einfach nicht. Kommen wir jetzt mal zur Prüfung zurück. Er hat ja die Prüfung mit 5 und 6 gemacht. Das macht einen Durchschnitt von 5,5. nehmen wir jetzt mal an er besteht beide Prüfungen mit 3-. Das wäre ja dann eine 3,4. beide Prüfungen zusammen berechnet macht ja ohne Beachtung der Gewichtung einen Durchschnitt von 4,5. durch die höhere Gewichtung der abschlusdprüfung kommt er ja auf einen Durchschnitt unter 4,4 und hätte doch somit bestanden ?

Hallo auch,

da bin ich überfragt…da ich wie gesagt nicht genau die Modalitäten kenne und einen gewissen Spielraum hat die Prüfungskomission sicherlich auch.

Gruß Angus