Hallo auch,
laut:
„Verordnung
über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen*)
Vom 24. Juli 2007“
die der Azubi kennen sollte…da er ja sicherlich bei Beginn der Ausbildung eben jene erhalten haben sollte…sowie ja auch den Ausbildungsrahmenplan…jedenfalls bekommen meine Azubis beides.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/…
Zitat:
Te i l 8
Gemeinsame B e s t e h e n s re g e l u n g e n ,
Ü b e r g a n g s - u n d Sc h l u s s b e s t i m m u n g e n
§ 31
Bestehensregelung
…
(2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird
Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und Teil 2
der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet.
…
Zitat Ende
lt. Prüfungsordnung
http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/…
Zitat:
§24
…eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind
= unter 50 - 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen
= unter 30 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.
Zitat Ende
…wird es aber schwer für den Azubi nach seinen Ergebnissen in der „Abschlußprüfung Teil 1“
sollte der Azubi wider Erwarten zwei 3en schaffen…wird die Abschlussnote nicht besser als 4…bei schlechter als 3 wirds eng.
Allerdings weiß ich nicht ob, beim Gesamtergebnis, über die Noten oder die Punktzahl gerechnet wird…
Eine kleine Anmerkung sei mir noch gestattet…der Azubi hat definitiv seinen Berufswunsch verfehlt…
Gruss Angus