Gesetzliche Krankenversicherung

Hallo,

folgenden Fall angenommen: Jemand beginnt mit 17 Jahren seine Erwerbstätigkeit, ist 30 Jahre als Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Dann macht er sich – inzwischen 47 Jahre alt – selbständig, bleibt aber in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Die selbständige Tätigkeit gibt er mit 55 Jahren auf und geht dann auch keiner Beschäftigung mehr nach, weder als Selbständiger noch als Arbeitnehmer, bleibt aber bis zum Erhalt der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit 63 Jahren, also weitere 8 Jahre, in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Mich würde interessieren: Wird so jemand dann Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner? Der wird m. W. nur, wer seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der 2. Hälfte des Berufslebens gesetzlich krankenversichert war. Beziehen sich die 9/10 der 2. Hälfte auf den gesamten Zeitraum Alter 17 bis 55 Jahre oder Alter 17 bis 63 Jahre?

Und weiter würde mich interessieren, auf welche Einkünfte muss er dann wieviel Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen wenn er als Kinderloser angenommen später folgende monatliche Einnahmen hat:

  • 800 € aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • 400 € aus einer Pensionskasse
  • 300 € aus Mieteinnahmen

Angenommener Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung 15,5 % und Pflegeversicherung 3,3 %.

In diesem Zusammenhang ist mir auch nicht klar: Es gibt ja Mindestbeiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese liegen soweit ich weiß derzeit bei etwa 152 € bzw. 34 € monatlich. Was ist, wenn jemand z. B. als Rentner nur Renteneinnahmen von 600 € monatlich hat? Bei einem Beitragssatz von 15,5 % wären das ja nur 93 € (KV) bzw. 19,80 € (PV) monatlich? Muss er hier den Mindestbeitrag zahlen?

Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.

Robert

Hallo,
so, wie geschildert hat er die Vorversicherungszeit erfüllt und kommt als Rentner in die KVdR - (Krankenversicherung der Rentner) und ist damit pflichtversichert. Beiträge muss er für seine Rente und für die Betriebsrente (Pension) zahlen, für die Mieteinnahmen nicht.
Für pflichtversicherte Rentner gibt es keinen Mindestbeitrag, d.h. - hätte er z.B. nur 100,00 € und sonst nix, würde er auch nur für 100,00 € Beitrag zahlen müssen und davon auch nur die Hälfte. Was du meinst ist der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte.
Gruss
Czauderna

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Du schreibst, im geschilderten Fall müsste er nur für seine Rente und Betriebsrente KV + PV Beiträge zahlen, aber nicht für die Mieteinnahmen. Ich nehme mal an, dass das dann auch für eventuelle Zinseinnahmen gilt. Oder gibt es sonst noch Einnahmen, die in der KV + PV verbeitragt (so nennt man das glaube ich) werden müssen?

Gruß
Robert