Hallo,
gesetzliches Zahlungsmittel sind Geldscheine und Muenzen, nicht Buchgeld oder Giralgeld.
Heute wird dazwischen normal kein Unterschied gemacht.
In welchen Konstellationen kann der Unterschied wesentlich werden?
Wenn jemand auf ein Konto ueberweist und diese Bank dauerhaft geschlossen ist, pleite?
Kann man in solcher Situation auf Zahlung in bar bestehen?
Und wie, Brief, Geldbote, Postbote?
Gruss Helmut