Es geht darum, wie Enthaltungen gewertet werden bei einer 2/3 Mehrheitsentscheidung im Vereinsrecht.
Der Satzungstext lautet:„Satzungsänderungen können nur mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.“
Mir schien bisher diese Regelung eindeutig. Wenn 60 anwesend sind,erfüllen 40 Stimmen oder mehr die 2/3 Regelung. Von den 60 enthalten sich jedoch 3 Personen.
Reduziert sich jetzt das Quorum auf 38 (2/3 von 57), weil Enthaltungen bei Vereinsabstimmungen nicht mitgerechnet werden sollen, sondern allein die Ja-Stimmen sollen den Nein-Stimmen gegenübergestellt werden.
Wer kann eine rechtsverbindliche Auskunft geben?
Hallo,
ja, das Quorum reduziert sich auf 38 (2/3 von 57), weil aufgrund Rechtsprechung sich enthaltende Mitglieder als „nicht anwesend“ bzw. die Stimmen als „nicht abgegeben“ gewertet werden, es sei denn die Satzung regelte etwas anderes.
Die Regelung in § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB ist dementsprechend durch Gesetz vom 24.09.2009 ab 1.10.2009 geändert worden, um die rechtliche Lage der Rechtsprechung anzupassen.