Moin,
Peter Pechvogel hat Ärger mit den Staatsrundfunkgebühren. Seit jeher zahlt er per Dauerauftrag. Seine Zahlungsziele sind immer am 15.2./15.5./15.8./15.11. Die Zahlungen laufen immer fristgerecht, seit Mai 2018 sogar am Anfang der genannten Monate statt in deren Mitte. Nun kam es zum zweiten Mal vor, dass plötzlich ein Säumniszuschlag verlangt wird. Es ist aber völlig unklar, wieso.
Nach mehreren Malen Schriftverkehr hat die Gebührenanstalt verlauten lassen, das Beitragskonto sei im Oktober 2017 ausgeglichen gewesen. Seitdem sind definitiv keine verspäteten oder ausgelassenen Zahlungen feststellbar. Dennoch beharrt man auf dem Zuschlag, obwohl man trotz mehrfacher Nachfrage nicht einmal zustande bekommt, einen konkreten Zahlungszeitraum zu nennen, in dem zu spät oder gar nicht gezahlt worden sein soll.
Ein zweites Mal einen unbegründeten Zuschlag zu berappen, sieht Peter nicht ein. Wer weiß, wie oft diese Forderung noch einfach zu unrecht gestellt wird… Aber mit normalem Wortwechsel kommt er wohl auch nicht weiter.
Was kann er tun? Muss es wegen 8 € gleich ein Anwalt sein?
Gruß
Marius