Ich fühle mich, wie Yossarian in „Catch 22“.
Wir besitzen ein Wochenendhaus, auch Datsche genannt. Als das Haus fertig war, waren wir so (blöd, nein) gesetzestreu und haben wir für die Sommermonate ein Fernsehen bei der GEZ angemeldet. Damals ging es nocht so. Soweit, so gut. Nach vielen Protesten hat das Verfassunggericht nun am 18.07.2018 entschieden, dass jemand, wer im Hauptwohnung Rundfunkgebühren bezahlt, für weitere Wohnungen vom Beitragspflicht befreit ist.
Wir haben jetzt den Antrag auf Beitragsbefreiung gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt (Bild 1), weil ich nicht in einer Nebenwohnung angemeldet bin. Auf dem Hompage von der GEZ, Pardon, siehe oben, heißt es: Als Nebenwohnung gilt es, wo man angemeldet ist (Bild 2). Was nun? Dazu gehört auch noch, dass die Datsche in einer Wochenendsiedlung steht, wo man keinen Wohnsitz anmelden kann.
Ich befürchte, es wird ein langer Kamf sein.
Verstehe ich nicht. Wieso kann man da keinen Nebenwohnsitz anmelden?
Nach meinem Verständnis musst du entweder einen Nebenwohnsitz anmelden oder nicht (mit der Gemeinde klären) und je nach dem was zutrifft die Befreiung beantragen oder abmelden da leerstehend.
Weil das Gebiet nicht als Wohngebiet im Bebauungsplan ausgewiesen ist. Sowas ähnliches, wie die Kleingartenanlagen.
Genau das ist das Verrückte. Also wenn es möglich wäre, würde ich als Nebenwohnsitz anmelden. Da bekäme ich die Beitragsbefreiung. Dann würde ich den Nebenwohnsitz wieder abmelden. Da ich dann im Melderegister für das Wochenendhaus weder als Haupt- noch als Nebewohnsitz gemeldet bin, würde die GEZ (ich weigere mich diese Halsabschneider als Service zu nennen) nichts mehr mitbekommen.
Also warum könnte man das nicht in einem Rutsch erledigen?
Lies mal hier.
Man muss sich von der Gemeinde bestätigen lassen, dass dort ein Dauerwohnverbot besteht.
MfG
duck313
Genau darauf will ich ja hinaus. Entweder musst du dich dort melden oder eben nicht. Wenn du dich dort gar nicht melden kannst, wobei ich nicht weiß ob diese Nutzung dann überhaupt zulässig ist, musst du das auch nicht.
Demnach leerstehend und keine Zahlung.
Meldung = Gemeinde
Gebühren = Beitragsservice
Warum ist das nötig? Nach meinem Verständnis muss doch die Person Gebühren zahlen die dort einen Wohnsitz angemeldet hat und man muss seinen Wohnsitz der Gemeinde gegenüber korrekt anmelden. Wenn das Gebäude, unabhängig davon ob man sich dort melden könnte oder nicht, für niemanden als Wohnsitz gemeldet ist, muss doch sowieso nichts bezahlt werden. Wenn man sich dort melden könnte, das Gebäude aber nicht benutzt wird, wird das doch auch nicht von der Gemeinde bestätigt, oder doch?
Und dennoch habt Ihr Euch bei der GEZ angemeldet. Ich will nicht sagen, daß das ein Fehler war, aber schon der Auslöser für die ganze Verwirrung.
Warum ist so manches in D und in der Welt nötig?
Das spielt doch hier überhaupt keine Rolle!
Duch hat bisher als Einziger einen Weg aus der Misere gezeigt und nur ddas spielt eine Rolle denn es erspart dem Fragesteller die jährlichen GEZ Gebühren. ramses90
Welche Misere. Wenn niemand einen Wohnsitz dort gemeldet hat, was ja offensichtlich auch nicht möglich ist, müssen doch gar keine Gebühren bezahlt werden. Wozu braucht man einen Nachweis für den Beitragsservice dass dort niemand gemeldet werden kann. wenn es aus dessen Sicht überhaupt keine Rolle spielen sollte warum dort niemand gemeldet ist?
Ich habe mit der Fragestellung gar nichts zu tun.
Genau. Erkläre das mal der GEZ. Befreiung nur, wenn ich dort angemeldet bin. Bei leerstehend bin ich ja nicht angemeldet, also keine Befreiung. Das ist Schildbürgerstreich für mich.
Man kann eine Ferienwohnung, eine Datsche, eine Gartenlaube privat nutzen ohne angemeldet zu sein, wenn keine Vermietung vorliegt.
Natürlich gibt es keine Befreiung. Bei leerstehend musst du doch gar nichts zahlen.