Hallo !
Angenommen : Ein Ehepaar hat ein Haus im Süden Deutschlands und eine Ferienwohnung im Norden Deutschlands ( als Zweitwohnung angemeldet - Zweitwohnungssteuer wird von beiden bezahlt ).
Jetzt nehmen wir weiter an : Die GEZ im Süden würde auf den Mann laufen - und die GEZ im Norden auf die Frau .
Ein entsprechendes Abmeldungsformular wurde ausgefüllt ( für die zweite Wohnung ) -und man musste hierauf auch eintragen, wer der „Hauptrundfunkträger“ ist ( also wer die RF-Gebühren am ersten Wohnsitz bezahlt ).
Angenommen : die GEZ hat ein Ablehnungsschreiben geschickt, mit der Begründung, daß der Zweitwohnungssnehmer mit dem Hauptrundfunksträger übereinstimmen muss - also beide Vertragsnehmer müssten ein und dieselbe Person sein .
Jetzt habe ich hierzu schon einiges gelesen - finde aber nicht durch …
Es wird von Hälfte /Hälfte geschrieben - und Daten unter Umständen ändern …
Kann mich jemand - was Zweitwohnung und GEZ angeht - mal aufklären ?