Hallo,
jemand hat 5 Punkte in Flensburg nach dem neuen Punktesystem. Die Einträge sind maximal 2 Jahre alt.
Nun bekommt diese Person innerhalb 1 Monats 3 Punkte ( jeweils 1 Vergehen mit 1nem Punkt ).
1 Vergehen war ein Einspruchsverfahren das Anfang März abgelehnt wurde und rechtkräftig ist ( 1 Punkt ).
Die anderen beiden vergehen sind zu hohe Geschwindigkeit ( Blitzerbild. Kein Einspruch möglich, wurde akzeptiert. Allerdings VOR dem Ergebnis des Einspruchverfahrens ).
Nun hätte die Person 8 Punkte und müsse den FS abgeben.
Ein Bekannter ( ist Anwalt, aber kein Verkehrsrecht ) meinte es gäbe eine Regelung nachdem die Behörde in Flensburg den Fahrer ZUERST zu verwarnen hat und er erst danach sein Führerschein abgeben muss. Ist die Verwarnung nicht ausgesprochen, wird der Punktestand auf 7 festgesetzt.
Stiimmt das ? GIbt es so eine Regelung ?
Wer weiss was ?