Gibt es diese Option um den Führerscheinentzug zu entgehen ?

Hallo,

jemand hat 5 Punkte in Flensburg nach dem neuen Punktesystem. Die Einträge sind maximal 2 Jahre alt.

Nun bekommt diese Person innerhalb 1 Monats 3 Punkte ( jeweils 1 Vergehen mit 1nem Punkt ).

1 Vergehen war ein Einspruchsverfahren das Anfang März abgelehnt wurde und rechtkräftig ist ( 1 Punkt ).
Die anderen beiden vergehen sind zu hohe Geschwindigkeit ( Blitzerbild. Kein Einspruch möglich, wurde akzeptiert. Allerdings VOR dem Ergebnis des Einspruchverfahrens ).

Nun hätte die Person 8 Punkte und müsse den FS abgeben.

Ein Bekannter ( ist Anwalt, aber kein Verkehrsrecht ) meinte es gäbe eine Regelung nachdem die Behörde in Flensburg den Fahrer ZUERST zu verwarnen hat und er erst danach sein Führerschein abgeben muss. Ist die Verwarnung nicht ausgesprochen, wird der Punktestand auf 7 festgesetzt.

Stiimmt das ? GIbt es so eine Regelung ?

Wer weiss was ?

Gibt es, nachzulesen im StVG §4 Abs. 5 und 6.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html

Gruß Crack

Hallo Crack!

Der Gesetztestext ist so schwer zu verstehen - kannst du die Frage auch direkt beantworten?

Interessiert mich einfach, ob jemand, der so uneinsichtig ist, da tatächlich noch ein Schlupfloch hat, weil irgendeine Formalität nicht eingehalten wurde.

Gruß, Diva

naja, die Formalität wurde nicht „nicht eingehalten“ sondern in der Geschwindigkeit, in der der TE die Punkte bekommen hat, weiß die zuständige FS-Behörde wahrscheinlich noch gar nichts davon und konnte nicht verwarnen.

Hallo Crack.

Punkte für Zuwiderhandlungen, die vor der Verringerung […] begangen worden sind und von denen die nach Landesrecht zuständige Behörde erst nach der Verringerung Kenntnis erhält, erhöhen den ]…] Punktestand.

Ist das nun tatsächlich ein Schlupfloch?
Ob der Punkt nach dem Einspruchsverfahren erst jetzt rechtskräftig wird, ist wegen obiger Hervorhebung doch egal? Demnach könnte auf Basis DIESES Punktes eine Verwarnung ausgesprochen werden.
Und erst dann schaut man sich die zeitlich darauffolgenden Punkte an, die zum Führerscheinentzug führen.
Oder?

Gruß,

Kannitverstan

Jemand erreicht 6 Punkte.
Die Fahrerlaubnisbehörde muss ihn somit nach Abs.5 (2) schriftlich verwarnen.

Da dies zeitverzögert geschieht werden weitere Punkte nicht gewertet, der Punktestand wird auf 5 zurückgesetzt.
Siehe Abs.6 (1)

Gruß Crack

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Sorry, ich versteh’s nicht:
Wenn jemand 6 Punkte erreicht, wird der Punktestand nur zurückgesetzt, wenn noch keine Ermahnung erfolgt war:

Oder wie?

Gruß,

Kannitverstan

Es gibt Ausnahmen von der Regel: Wenn die zuständige Behörde noch nichts von den neuen Verstößen weiß, wenn sie weitere Maßnahmen ergreift, dann führt das rein faktische Überspringen der „Mahnstufen“ nicht zur Reduktion, denn die Behörde begeht insoweit ja keinen Fehler, sondern konnte es mangels Wissen schlicht und ergreifend nicht richtig machen.

Nette, aktuelle Fundstelle hierzu: https://www.haufe.de/recht/weitere_rechtsgebiete/Entzug-der-Fahrerlaubnis-Interpretation-der-8-Punkte-Grenze_216_406826.html?ecmId=21338&ecmUid=3001208&chorid=00954390&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FRecht%2F314%2F00954390%2F2017-03-30%2FTop-News-Entzug-der-Fahrerlaubnis-Interpretation-der-8-Punkte-Grenze