Das ist genau das Problem: du schriebst zu wenig. Mehr Informationen drum rum, dann gibt es weniger Verwirrung. Ist doch eigentlich logisch, könnte sogar offensichtlich sein.
Moin,
Was genau führt er nicht nach Deutschland ab?
-Luno
Es ist zwar eine Weile her, aber das Thema ist stets aktuell wie ich finde. Es mag genügend Personen geben die innerhalb der EU, in diesem Fall Rumänien, eine Firma gründen wollen aus steuerlichen Gründen und aber weil man sich Angestellte dort noch leisten kann.
Natürlich ist ein Führen der rumänischen Firma mit Wohnsitz Deutschland möglich. Es beruht auf dem Doppelbesteuerungsabkommen, hält man sich an diese Richtlinien, so können die Einnahmen der SRL auch nur in Rumänien mit dem niedrigen Steuersatz im Bestfall 1% versteuert werden - und in Deutschland kein zweites Mal.
Tausenden mittelgroße und kleinere Firmen halten sich an die Richtlinien und haben Betriebsstätten in mehreren EU Ländern. Sie zahlen nur im Quellenland Steuern - sonst würde es ja auch kein Sinn machen wenn diese doppelt Steuern zahlen würden - und der Inhaber wohnt dabei in Deutschland.
Kurz und knapp: Betrieb einer EU Firma aus der Ferne möglich. Gewisse Anforderungen und Regeln, die eine Einstufung als ‚Briefkastenfirma‘ ausschließen, einhalten.
und das ist, kurz und knapp, falsch.
Allermindestens hättest Du Dich dazu äußern müssen, welche Rechtsform Du Deiner „EU Firma“ (was auch immer das sein soll) zugedacht hast.
Und dann schaust Du nochmal, was der Begriff Betriebsstätte in Art. 7 DBA Rumänien eigentlich bedeutet. Und am besten auch gleich, was eine „feste Einrichtung“ im Sinn der meisten DBA ist, und was man machen kann, wenn dieser Begriff in zwei Ländern unterschiedlich definiert wird (wie z.B. beim DBA Polen).
Und dann reden wir nochmal, aber bitte konkret und ohne Wortwolken wie diese:
Sondern Tacheles.
Schöne Grüße
MM
Die Frage ist nun gut drei Jahre alt und das ist jetzt der Mehrwert, den Du in die Diskussion einbringen möchtest? Wieso muss man in Rumänien eine Gesellschaft gründen, nur um Leute dort zu beschäftigen (wovon in der Frage übrigens nicht die Rede war)? Welche steuerlichen Vorteile hat es für den Fragesteller, dessen Umstände wir nicht kennen, dort eine Gesellschaft zu gründen, aber in Deutschland zumindest den Wohn- und wahrscheinlich auch den Geschäftssitz zu haben/behalten?
Naja, ich habe jeden Tag Jahresabschlüsse und Prüfberichte von Unternehmen in der Hand und so furchtbar viele, die Tochtergesellschaften in Rumänien haben, sind nicht darunter. Wenn man mal eine findet, dann hat das meist damit zu tun, dass diese Gesellschaften vor Ort produzieren, vertreiben oder - selten - entwickeln. Nichts von dem hatte aber der Fragesteller vor. Er wollte schön in Deutschland wohnen bleiben und „überall auf der Welt“ arbeiten, aber für letzteres eine rumänische Gesellschaft gründen. Warum auch immer.
Wieso sollte es nur um Steuern gehen? Der Effekt von Steuergestaltung und -optimierung auf das Ergebnis, das am Ende beim Gesellschafter ankommt, wird ganz allgemein überschätzt.
Gesellschafter dieser Unternehmen sind in der Regel Unternehmen mit Sitz in Deutschland und nicht Privatpersonen.
Wie bitte?
100 tausende Deutsche Firmen haben eine weitere EU Firma in Österreich, Italien oder eben auch Rumänien. Sie halten sich an Doppelbesteuerungsabkommen und zahlen dementsprechend keine Steuern doppelt (in Ro und De). Sondern nur im Quellenland Rumänien - im Bestfall 1% Steuern bis 0.5 Mio Euro Umsatz/Jahr.
Der Gründer des Unternehmens/Konzern lebt dabei weiterhin in Deutschland. Aufgrund von entsprechender Substanz und Einstellung eines Geschäftsführers und ggfs. weiterer Mitarbeiter wird die RO Firma dadurch als eigene Entität vom Finanzamt anerkannt - und nicht als Zweigniederlassung was in DE - was zur zusätzlichen Besteuerung führen kann.
Zig tausende Firmen in Deutschland/Österreich machen es genauso und genau aus diesem Grund gibt es das DBA überhaupt. Damit eigenständige Firmen die in EU Ländern expandieren wollen nicht doppelt Steuern zahlen müssen.
Jegliche meiner Aussagen von meinen vorherigen Post sind zu 100% richtig, sowie:
Betrieb aus der Ferne möglich… Oder: Kein Breifkastenfirma Charakter…
Ich habe jahrelang beim deutschen Finanzamt und bei KPMG gearbeitet und weiss es aus 1. Hand. Ich bitte daher kein Halbwissen in den Kommentaren zu verbreiten.
Sie sind weder richtig noch falsch, sondern so verblasen, dass man über richtig oder falsch nichts weiter sagen kann.
bei den Portokassenzählern? Ja, diesem Haus eilt der Ruf voraus, dass es da nicht wenige gibt, die auf Winzigkeiten starren wie das Karnickel auf die Schlange und dabei leicht Gefahr laufen, die Orientierung ein bisselchen zu verlieren.
Schöne Grüße
MM
ex Mazars & Guerard
Beitrag, kann man sich damit auseinandersetzen.
Aber solche Wortwolken sind keine weitere Diskussion wert.
Werde glücklich damit!
MM
Servus,
die Situation, die Du beschreibst - Gründung einer S.R.L. in Rumänien durch einen Gesellschafter mit Wohnsitz in D - gehört zum kleinen Einmaleins, und es ist Unsinn, dass es weniger als 2.000 StB in Deutschland gibt, die dafür nicht erst groß nachlesen müssen.
Den übrigen gemischten Salat von Dir kommentiere ich nicht - für Mitleser: Vorsicht! Nichts davon ist für bare Münze zu nehmen, das ist eine wilde Mischung von teils völlig verpeilten Begriffen, die teils knapp daneben liegen, teils aber auch völlig am Thema vorbei.
Natürlich ist die Gründung einer S.R.L. nicht Gegenstand von Doppelbesteuerungsabkommen, sondern von rumänischem Handels- und Gewerberecht. Und selbstverständlich enthält ein DBA keine Richtlinien. Und selbstverständlich werden in keinem einzigen Land der EU Einnahmen versteuert. Und selbstverständlich ist der KSt-Satz in Rumänien 16 % auf den steuerpflichtigen Gewinn.
Und natürlich gibt es auch keine „Einstufung als Briefkastenfirma“.
Dies nur zur Warnung.
Glück auf!
M
Von dem es ja nur eines gibt.
Was einen ja nicht zwingend zu einem Experten macht. Der Punkt ist, dass Du wild an der Frage und den bisherigen Antworten vorbeischreibst und das vor allem mit irgendwelchen Allgemeinplätzen, die für niemanden hilfreich sind - weder für denjenigen, der vor fast vier Jahren die Ausgangsfrage stellte, noch für irgendjemanden, der versehentlich über diesen Artikelbaum stolpert.
Un nun geht die Reise weiter - nach zehn Monaten, aber wie gehabt: an der Frage vorbei, aber dafür ohne konkreten Inhalt, aber viel Blabla:
Ach ja, das habe ich gar nicht gesehen!
KPMG eilt in der Szene der Ruf des „Portokassenzählers“ voraus…
Schöne Grüße
MM
Naja, und vor allem ist da nicht jeder vom Pförtner bis zum Partner zwangsläufig Experte für rumänisches Steuer- und Gesellschaftsrecht. Ein Freund von mir hat da an die zehn Jahre in der Deal Advisory gearbeitet. Der wäre ganz sicher nicht der erste, den ich fragen würde, wenn mir eine Frage zum rumänischen Recht durch die Rübe geistert.
Grüße
C.
Bevor sich die üblichen Verdächtigen hier weiter die hellen Köpchen einschlagen und sich Spitzfindigkeiten um die Ohren hauen:
das Kernproblem ist der Sitz der Geschäftsführung. Ist dieser in Deutschland, kommt der deutsche Fiskus irgendwann an und will Steuern haben.
Auch andere Länder handhaben das so, ausnahmsweise ist Deutschland hier nicht der alleinige Geisterfahrer.
Es gibt nicht wenige oberschlaue Österreicher mit 1-Mann-Unternehmen, die sich offiziell in der Slowakei niedrgelassen und irgendwann gewaltig in Österreich Steuern nachgezahlt haben.
Den deutschen Steuerflüchtlingen gen Baltikum oder Rumänien wird es nicht anders ergehen.
Das kann auch mal 5 oder gar 8 Jahre dauern, aber irgendwann packen sie einen.
Meine Empfehlung aus der Praxis:
Wenn man weiterhin den Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland belassen möchte, UG gründen.
Wenn 20% Körperschaftssteuern hin oder her über den wirtschaftlichen Erfolg oder Mißerfolg eines 1-Mann-Unternehmens entscheiden, lässt man es besser gleich bleiben.
Oder natürlich: gleich das Land verlassen. Rumänien gewinnt gegenüber Deutschland im Hinblick auf Standortattraktivität in den letzten Jahren in riesen Schritten hinzu.
Der letzte Beitrag zu dem Thema wurde vor sieben Wochen geschrieben.
Seltsamseltsam - in Art. 5 DBA Rumänien steht was ganz anderes.
Hast Du jetzt ein privates DBA geschlossen oder ein persönliches KStG verabschiedet?
Es geht hier nciht um die Rumänen, sondern um die Deutschen. Da können die Rumänen schreiben was sie wollen.
Lesen hilft. Ich hatte es so geschrieben.
Allerdings!
Wie kommst du darauf, dass die Rumänen das geschrieben haben?
Und konkret das, was @Aprilfisch meinte:
Es geht hier um ein DBA - vermutlich hattest Du damit nie zu tun: DBA bedeutet Doppelbesteuerungsabkommen. Dem Wesen nach werden Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig zwischen zwei Staaten abgeschlossen und der Sprachpraxis nach werden sie von einem der beteiligten Länder aus jeweils mit dem Namen des anderen bezeichnet, weil nicht alle Leute so viel Zeit für wortreiche Einlassungen haben wie Du.
Beispiel: Das
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
wird im Sprachgebrauch von Leuten, die sich sachlich-inhaltlich damit beschäftigen und mehr oder weniger auskennen, üblicherweise
DBA Rumänien
genannt.
Und damit Du auch findest, was im DBA Rumänien zur Steuerpflicht von Unternehmen - konkret zum dafür ganz wichtigen Begriff der Betriebsstätte - steht: Doppelbesteuerungsabkommen werden üblicherweise nicht nach Paragraphen, sondern nach Artikeln gegliedert, beim Zitieren kürzt man das mit Art. ab. Beispiel: Art. 5 bedeutet Artikel 5.
Wenn Du die Grundlagen intus hast, gerne mehr zu dem Thema. Wenn Du mit elegantem Florett gegen mich antreten möchtest, empfehle ich vorher noch das Studium der einschlägigen Ausführungen zu dem Thema im Kommentar Debatin/Wassermeyer.
Und weil ich schon höre, wie die Gebetsmühle vom angeblich weltfremden Theoretiker daherleiert:
In unserem Unternehmen wird für Wartungs- und Programmierarbeiten im Zusammenhang mit Elektronik und Elektrik eine Einmann-SRL aus Reșița eingesetzt, deren Gesellschafter und einziger Angestellter schon seit vielen Jahren in Deutschland lebt. Unsere Geschäftsbeziehung hat bereits zwei Sozialversicherungsprüfungen und eine steuerliche Betriebsprüfung hinter sich, ohne Ergebnis. Möchte bloß wissen, woher der Marius das hat…
Nur bitte nicht mit so einem granatenmäßigen Unsinn vom Leder ziehen, das hilft niemandem und kann bei Leuten, die es für bare Münze nehmen, ganz bedeutende steuerliche Risiken erzeugen, für die Du natürlich nicht gradestehen wirst:
Schöne Grüße
MM