Gold kaufen

Hallo C-Punkt,

Ob bei Proaurum etwas registriert und an das FA weitergeleitet
wird weiß ich nicht, aber ich denke nicht, denn nur ab 5.000 €
wird von Banken eien Meldung gemacht,

Wie kommst Du auf den Betrag von 5.000 Euro?

als kaufe kleine
Einheiten unter 4.999,-- € dann bist DU auf der sicheren
Seite.

Ok, hab das auch nur vom Hören-Sagen. Also Sorry. Aber Google mal unter GWG und les den §10, 11 und 14. Meldungen werden nur bei VERDACHT von Geldwäsche und bei Terrorismus gemacht. Dann aber muss man auf dei „Freigabe“ warten ! Das deutet ja dann darauf hin, dass gemeldet wurde.

Schon mal was von Smurfing gehört?

Nein.

Du könntest ja auch privat Gold kaufen, dann geschieht
keine Meldung oder Goldschmuck kaufen und dann einschmelzen
lassen. Das wird auch nicht gemeldet, denn es ist ja DEIN
Schmuck und Du kaufst ihn ja nicht dort bei Proaurum :smile:

Dunkel ist der Rede Sinn. Es ist doch nicht so, daß man
unerkannt und anonym Schmuck für 3 Mio. Euro kaufen kann. Man
kann noch nicht einmal Steine für 3 Mio. Euro kaufen, ohne daß
das jemand zur Kenntnis nimmt. Die allgemeinen
Sorgfaltspflichten nach § 3 Geldwäschegesetz treffen auch „13.
Personen, die gewerblich mit Gütern handeln.“ (Zitat aus § 2
Abs. 1 GWG).

Ja, so ging´s auf alle Fälle. Und wer redet denn von sooo hohen Geldbeträgen. Wir sind immer noch „Normal-Bürger“. Da geht es evtl. nur um 50 - 200.000 o.ä.

Gruß
Guruji

Hallo,

Wie kommst Du auf den Betrag von 5.000 Euro?

als kaufe kleine
Einheiten unter 4.999,-- € dann bist DU auf der sicheren
Seite.

Ok, hab das auch nur vom Hören-Sagen.

warum greifst Du dann darauf zurück bzw. äußerst Du Dich dann zu der Frage? Meinst Du, es gibt hier nicht genug Leute, die die richtigen Antworten kennen oder macht es Dir einfach nur Spaß zu antworten und das ganz unabhängig davon, ob die Antwort stimmt oder nicht?

Also Sorry. Aber Google
mal unter GWG und les den §10, 11 und 14.

Wieso sollte ich danach googlen? Das Geldwäschegesetz gehört zu meinem täglichen Handwerkszeug und in meinem Schrank stapeln sich die Zertifikate aus den x Pflichtschulungen, online-Trainings und Präsenzveranstaltungen zu dem Thema.

Meldungen werden nur
bei VERDACHT von Geldwäsche und bei Terrorismus gemacht. Dann
aber muss man auf dei „Freigabe“ warten ! Das deutet ja dann
darauf hin, dass gemeldet wurde.

Die Verdachtsmeldungen sind doch völlig unabhängig von den betragsabhängigen Dokumentationspflichten.

Schon mal was von Smurfing gehört?

Nein.

Aha. Und dann antwortest Du hier auf Fragen zum Thema Geldwäsche (in weitestem Sinne). Kurz gesagt: Dein Ratschlag, mehrere kleine Portionen zu kaufen, ist für den Fall für die Tonne, wenn man für diesen genialen Trick immer wieder zum gleichen Händler rennt.

Aus § 3 GWG:
(2) Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind zu erfüllen:

  1. im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung,
  2. im Falle der Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15 000 Euro oder mehr; dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert von 15 000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht

Du könntest ja auch privat Gold kaufen, dann geschieht
keine Meldung oder Goldschmuck kaufen und dann einschmelzen
lassen. Das wird auch nicht gemeldet, denn es ist ja DEIN
Schmuck und Du kaufst ihn ja nicht dort bei Proaurum :smile:

Dunkel ist der Rede Sinn. Es ist doch nicht so, daß man
unerkannt und anonym Schmuck für 3 Mio. Euro kaufen kann. Man
kann noch nicht einmal Steine für 3 Mio. Euro kaufen, ohne daß
das jemand zur Kenntnis nimmt. Die allgemeinen
Sorgfaltspflichten nach § 3 Geldwäschegesetz treffen auch „13.
Personen, die gewerblich mit Gütern handeln.“ (Zitat aus § 2
Abs. 1 GWG).

Ja, so ging´s auf alle Fälle. Und wer redet denn von sooo
hohen Geldbeträgen. Wir sind immer noch „Normal-Bürger“. Da
geht es evtl. nur um 50 - 200.000 o.ä.

Darum geht es doch nicht, sondern es geht darum, daß es für die Belange der Geldwäscheprüfung egal ist, ob jemand mit Gold, Silber, Schmuck oder Fahrrädern handelt, weil eben jeder gewerbliche Händler den Vorschriften des GWG unterliegt.

Gruß
C.

Hallo C-Punkt,
danke für Deine Antwort und verzeih mir, können doch nicht alle überall Bescheid wissen. Doch wissen das die, welche so klug im Internet und bei Google ihre Ergüsse ablassen.

Dann mal die Frage:
Welche Seiten im Internet sind glaubhaft. Nur die Gesetzestexte ?
Von den Bundesministerien BM…de ?

Leibe Grüße von
Guruji

Hallo,

danke für Deine Antwort und verzeih mir, können doch nicht
alle überall Bescheid wissen. Doch wissen das die, welche so
klug im Internet und bei Google ihre Ergüsse ablassen.

Du vermengst zwei Probleme:

  1. Mit welchen Informationen kann man anderen weiterhelfen?
  2. Wo finde ich glaubhafte Informationen?

Im Moment beschäftigt mich Problem 1 - also der Umstand, daß Du fremde Texte empfiehlst, deren Wahrheitsgehalt und Korrektheit Du nicht prüfen kannst.

Problem 2 ließe sich dadurch lösen, daß man bei wer-weiss-was fragt, aber da hier zunehmend ebenfalls Fehlinformationen weiterverbreitet werden, könnte das auf mittlere Sicht auch problematisch werden.

C.

Hallo C-Punkt,

danke für Deine Antwort und verzeih mir, können doch nicht
alle überall Bescheid wissen. Doch wissen das die, welche so
klug im Internet und bei Google ihre Ergüsse ablassen.

Du vermengst zwei Probleme:

  1. Mit welchen Informationen kann man anderen weiterhelfen?
  2. Wo finde ich glaubhafte Informationen?

Im Moment beschäftigt mich Problem 1 - also der Umstand, daß
Du fremde Texte empfiehlst, deren Wahrheitsgehalt und
Korrektheit Du nicht prüfen kannst.

1 und 2 gehören zusammen, denn wenn man 1 will muss man 2 wissen. Und daher habe ich mich meistens daran gehalten Gesetzestexte von dejuris zu empfehlen. Doch manchmal reicht das ja auch nicht aus, denn Berechnungsmethoden oder Hilfsmittel dazu sind dort nicht zu erhalten. Da müsste man dann die Formblätter haben, nach welchem auch beim Staat (bei den Verwaltungen) etwas gemanagt wird und die sind nur in den Intranetzen der Behörden wozu man keinen Zugriff hat.

Problem 2 ließe sich dadurch lösen, daß man bei wer-weiss-was
fragt, aber da hier zunehmend ebenfalls Fehlinformationen
weiterverbreitet werden, könnte das auf mittlere Sicht auch
problematisch werden.

Nicht nur auf „mittlerer Sicht“, sondern auch schon JETZT (siehe mein Fehler).

C.

Liebe Grüße von
Guruji