Hallo Zusammen,
Angenommen Hausbesitzer A hat für seine zu verkaufende Immobilie einen Makler M beauftragt.Dieser hätte ggfs. eine Annonce im Netz geschaltet und im Extremfall auch schon Besichtigungstermine abgehalten oder terminiert. Nun würden sich Freunde/Bekannte (oder in welcher Beziehung auch immer:-) )des A überraschend dazu entschließen ein Kaufangebot abzugeben. Dieses wäre in diesem Beispiel dann auch so, dass A dieses annehmen würde und weitere Maklertätigkeiten damit hinfällig wären.
Nun aber die Frage:wie ist die Rechtslage in solch einem Fall?
Der A hat ja wahrscheinlich einen Maklervertrag unterschrieben. Muss er damit dann auch diesen Prozess durchziehen und muss A an einen vom Makler gelieferten Käufer verkaufen? Hätte der Makler Anspruch auf volle Provision, auch wenn der Käufer nichts mit ihm zu tun hatte?
Wahrscheinlich hätte A den Interessenten an den Makler zuführen müssen, oder? Aber nehmen wir mal an in dem Beispiel kennt der Käufer die Immobilie seit langem. Wie ist das zu für den A zu bewerten? Er hielte sich ja nicht an den Maklervertrag?!?
Ich habe ein paar Beispielmaklerverträge angesehen. Da steht meist sowas drin wie „Sollte der Verkäufer sich entscheiden doch nicht zu verkaufen bezahlt er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von“. Könnte im konstruierten Beispiel der A nun einfach dem Makler sagen, dass er nicht mehr über ihn verkaufen möchte und die Summe X zahlen? Und dann zwei Wochen später an den Bekannten veräußern?
Mir geht es um die rechtliche Bewertung und eine pragmatische Lösung in dem Fall.
Wenn es jetzt nicht formaljuristisch wäre würde ich selbst in so einer Situation mit dem Makler reden und versuchen mich irgendwo in der Mitte zu treffen denke ich. Oder ist das zu naiv?
Vielen Dank für den Austausch und Eure Meinungen,
Horde