Hallo,
Ich wohne in z.B. in Straße A, die eine ‚Anlieger-Frei-Straße‘
ist. Und wenn mein Haus eine zweite Zufahrt hat, darf ich
nicht die Vordertür benutzen?Es geht darum das man ein Grundstück das nicht innerhalb der
Anliegerstraße sondern hinter ihr liegt
Was genau verstehst Du darunter?
nicht durch diese
Anliegerstraße anfahren darf sondern den Umweg über eine freie
Straße wählen muss.
Tja, leider hat mein Grundstück aber zwei Zufahrten. Was nun?
Was also soll der Blödsinn mit der Vordertür?
Die Vordertür, also die Hauptzufahrt (und auch die Adresse) liegt in der Anliegerstraße. Die zweite Zufahrt an einer anderen. Welche also muss ich Deiner Meinung nach nehmen? Und warum genau ist das bei der Schule angeblich anders?
Ein Geisterfahrer ist übrigens nicht notwendigerweise mit
einem Fahrzeug unterwegs.Mit was denn dann?
Mit dem Kopf.
Gruß
Alfred