Gute formulierung gesucht

hallo,
habe über e-bay ein motherboard und Ram Baustein erworben -70 Euro circa-.
Der Verkäufer hat jede Garantie und Rücknahme ausgeschlossen in einer selbstgewählten Floskel.

habe nun beide Artikel erhalten beide sind unbrauchbar weil defekt!!!

-was kann ich tun?
-wie schreibt man letzlich eine schlechte Bewertung richtig?

danke
Friedrich

Hallo,

auch ein Privatverkäufer darf Dir bewusst keine defekten Sachen schicken.

Wenn die RAMs wirklich defekt sind (und nicht nur inkompatibel mit Deinem Motherboard) dann steht hier was Du tun kannst: FAQ:1167

Wegen der Bewertung: Lass’ Dir Zeit damit! Du kannst bis zu 90 Tagen nach Auktionsende bewerten, mit einem Trick auch noch länger. Warte bis die ganze Sache wirklich ausgestanden ist, auf die eine oder andere Weise. Wenn Du dann wirklich negativ bewerten willst, bleibe sachlich. „Artikel defekt, keine Rückabwicklung“ oder in der Richtung. Vermeide Links, Beleidigungen oder Worte wie „Betrüger“, sonst wird die Bewertung von ebay gelöscht.

Gruß,

Myriam

Hallo,

nach dem Fernabsatzgesetzt kannst Du Alles innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, ohne Angabe von Gründen und musst Dein Geld zurückgebommen.

Egal, ob privat oder nicht: also mach das doch!

Gruß Richard

habe über e-bay ein motherboard und Ram Baustein erworben -70
Euro circa-.
Der Verkäufer hat jede Garantie und Rücknahme ausgeschlossen
in einer selbstgewählten Floskel.

habe nun beide Artikel erhalten beide sind unbrauchbar weil
defekt!!!

-was kann ich tun?
-wie schreibt man letzlich eine schlechte Bewertung richtig?

danke
Friedrich

seit wann gilt dies auf einmal für Private…
… fragt sich Bernd

Hallo Friedrich!

Leider gibt es davon viel zu viele bei eBay. Mein Tipp: schicke ihm erstmal eine nette Mail, dass die Sachen defekt sind und Du gerne Dein Geld zurückhättest. Geht er darauf nicht ein, würde ich Dir raten zum Anwalt zu gehen, vorausgesetzt Du bist rechtsschutzversichert!

Gruß und viel Glück,
Nicki

P.S.: Mit der Bewertung würde ich ebenfalls warten, bis alles geregelt ist!

Moien,

wenn es ein Gewerblicher ist trete vom Kaufvertrag zurück und verlange die sofortige Rücküberweisung des Geldes. auch wenn er angibt Privater zu sein, aber aus den Verkäufen ersichtlich ist, daß er gewerblich ahndelt kannst du so vorgehen. (Ein kleiner Hinweis, daß man einen Abmahnverein informiert kann hier nicht schaden ;o))

Bei Privaten ist die Sachlage schwieriger, denn die Frage stellt sich, ob die Ware schon bei Versand defekt war und wie die Ware versandt wurde - da bräuchte man schon mehr Details…

Gruß
Bernd