Hallo erstmal,
den Streß kann ich gut verstehen. Du mußt jedoch auch die Banken verstehen:
Du hast das Konto der Partnerin mitbenutzt? Das verstößt gegen das schon seit über 10 Jahren bestehende Geldwäschegesetz und ist in Deutschland strafbar. Auf einen solchen Geschäftspartner hat nunmal keiner Lust und es liegt nahe, dass man dann versucht, dem aus dem Wege zu gehen.
Dazu kommt ein extrem hoher Verwaltungsaufwand bei der Bank, denn diese Guthabenkonten bringen nichts und nur Ärger. Mit den ggf. anfallenden Kontopreisen pro Monat deckt die Bank nichtmal die Kosten für die Leute am Schalter, die das Konto einrichten.
Kontoführung ist bei Geschäftsbanken daher ein reines Zulagengeschäft, das man halt als Bank haben muss. Verdient wird mit Sparverträgen, Wertpapieren und Versicherungen, ggf. noch Bausparverträgen.
Das wird es in absehbarer Zeit bei Dir so nicht geben (Privatinsolvenz).
Diese Kombi soll keine Entschuldigung sein und sorry, wenn ich es vielleicht auch mal frech schreibe, aber ich wollte Dir einfach mal verdeutlichen, wie man das bankseitig vermutlich sieht.
Wer wen abgezogen hat, kann man nicht prüfen und ist der Bank in dem Fall auch egal. Deine „Ex“ hat sicher auch eine gute Story parat.
Jetzt zu Deiner Hilfe:
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Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die die Banken dazu zwingt, mit Dir persönlich ein Konto zu eröffnen. ABER: Um ein solches Gesetz zu vermeiden, haben die Banken und Sparkassen eine Art freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben, jedem ein Konto zu eröffnen. In einem „unzumutbaren Einzelfall“ kann eine Bank dies jedoch ablehnen, das ist jedoch ein dehnbarer Begriff.
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Die Bank muss Dir mitteilen, weshalb sie bei Dir gegen die Selbstverpflichtung zur Kontoführung verstößt. Das kann z.B. Geldwäsche (=Nutzung eines fremden Kontos für eigene Geschäfte) oder Urkundenfälschung sein, aber auch, wenn Du dem Filialmitarbeiter drohst oder den Vorstandsvorsitzenden mit Tomaten bewirfst.
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Tipp1: Sei ehrlich und bedenke, dass die Story egal ist. Ein fremdes Konto mitbenutzt zu haben kann Vorsatz (strafbar) oder Unwissenheit (ggf. nicht strafbar) gewesen sein. Die Bank interessiert vor allem, möglichst wenig Streß zu haben. Daher überlege, ob es vielleicht einfach Unwissenheit war?
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Tipp2: Suche Dir die Bank/Sparkasse mit den meisten eigenen Automaten in Deiner Umgebung. Du wirst keine EC-Karte erhalten, sondern eine Kundenkarte. Die gehen oft nur beim ausgebenden Institut.
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Tipp3: I.d.R. sind (Kreis-)Sparkassen aufgrund ihres teilöffentlichen Charakters schmerzfreier als Geschäftsbanken bei derartigen Konten. Früher waren sie mit dem öffentlichen Auftrag alleine, Konten für jeden zu führen, daher hat sich der Umgang da teils bis heute erhalten.
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Tipp4: Keine Direktbank. Gibt es Probleme (Pfändungen, Verfügungen bei öffentlichen Geldern…) geht das nur schriftlich und Dir rennt die Zeit weg!
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Tipp5: Hierfür braucht es keinen Anwalt, da ist das Geld zu schade. Je nach Einkommenssituation kann es hilfreich sein, beim Amt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe/Rechtsberatung zu stellen. Aber bitte nur in sinnvollen Fällen, nicht für ein einfaches Konto!
Gib Bescheid, wenn es nicht klappt. Frage explizit nach einer schriftlichen Begründung, wenn es nochmal abgelehnt wird. Die Bank muss Dir eine ausstellen.
Ansonsten viel Efolg!
Stephan / janus38