Guthabenkonto abgelehnt

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe bisher das Konto meiner Partnerin mitbenutzt, doch jetzt brauche ich ein Eigenes. Ich habe bereits bei 3 verschiedenen Instituten versucht ein Guthabenkonto zu bekommen, doch obwohl ich nur ein „Gelbfall“ bin, wurde ich immer wieder abgewiesen. Ich befinde mich gerade in der Privatinsolvenz, weil mich meine Ex abgezockt hat. Ich habe Informationen, daß mir die Bank ein Guthabenkonto geben muß aber was kann ich machen, wenn ich abgelehnt werde? Das Geld für einen Rechtsanwalt, bzw. Prozeß habe ich nicht. Wie bringe ich die dazu mir ein Konto zu geben? Ich meine, ich bin auch nicht scharf darauf denen nachzubetteln, aber es geht nunmal nicht ohne. Ich habe mir das nicht ausgesucht. Es wäre sehr nett, wenn jemand von Ihnen einen heißen Tip für mich hätte, wie ich an ein Konto komme. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo,
ich kenne mich nicht all zu gut damit aus, aber vielleicht im Internet bei einer Direktbank probieren. Dort kann man vielleicht problemlos ein Guthabenkonto zur Regelung des Zahlungsverkehrs bekommen.
Ansonsten vielleicht mal bei einer öffentlichen Stelle (Amt) nachfragen.
Es stimmt allerdings, dass jeder ein Recht auf ein Konto hat, allerdings können Banken einen bei schlechten Erfahrungen ablehnen. Kommt es hart auf hart, muss die Bank einen doch nehmen.
Da Sparkassen Anstalten des öffentlichen Rechts sind, einfach da mal nachfragen und sie daran erinnerung oder ggf. um einen Kontakt zu deren Rechtsabteilung beten.

hallo toschiro,

auch wenn du dich in privatinsolvenz befindest, mußt du ein konto bekommen. allerdings können dich die meisten banken ablehnen, das dürfen sie sogar. die einzigen die dich nicht ablehnen dürfen ist immer die ortsansässige sparkasse. sie sind verpflichtet jeden kunden zu nehmen und dir ein guthabenkonto einzurichten.
du brauchst dafür deinen personalausweis und du bekommst auch eine guthabenkarte für deine auszüge damit du sie am automaten benutzen kannst.
die sparkassen sind öffentlich, d.h. sowas wie ungefähr die AOK bei den krankenkassen. die dürfen auch niemanden ablehnen.
der gewährträger bei sparkassen ist immer die stadt, land, kreis ect… und kein unternehmen ode privatleute z.b.
also geh zu deinrer sparkasse und du bekommst ein konto.

liebe grüße
conny

Hallo Toschiro,
leider kenne ich mich da auch nicht so aus, aber Du solltest hier Informationen finden: http://www.pkonto.org/ und http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung#Pf.C…

VG, voba

Hallo erstmal,

den Streß kann ich gut verstehen. Du mußt jedoch auch die Banken verstehen:

Du hast das Konto der Partnerin mitbenutzt? Das verstößt gegen das schon seit über 10 Jahren bestehende Geldwäschegesetz und ist in Deutschland strafbar. Auf einen solchen Geschäftspartner hat nunmal keiner Lust und es liegt nahe, dass man dann versucht, dem aus dem Wege zu gehen.

Dazu kommt ein extrem hoher Verwaltungsaufwand bei der Bank, denn diese Guthabenkonten bringen nichts und nur Ärger. Mit den ggf. anfallenden Kontopreisen pro Monat deckt die Bank nichtmal die Kosten für die Leute am Schalter, die das Konto einrichten.

Kontoführung ist bei Geschäftsbanken daher ein reines Zulagengeschäft, das man halt als Bank haben muss. Verdient wird mit Sparverträgen, Wertpapieren und Versicherungen, ggf. noch Bausparverträgen.

Das wird es in absehbarer Zeit bei Dir so nicht geben (Privatinsolvenz).

Diese Kombi soll keine Entschuldigung sein und sorry, wenn ich es vielleicht auch mal frech schreibe, aber ich wollte Dir einfach mal verdeutlichen, wie man das bankseitig vermutlich sieht.

Wer wen abgezogen hat, kann man nicht prüfen und ist der Bank in dem Fall auch egal. Deine „Ex“ hat sicher auch eine gute Story parat.

Jetzt zu Deiner Hilfe:

  • Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die die Banken dazu zwingt, mit Dir persönlich ein Konto zu eröffnen. ABER: Um ein solches Gesetz zu vermeiden, haben die Banken und Sparkassen eine Art freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben, jedem ein Konto zu eröffnen. In einem „unzumutbaren Einzelfall“ kann eine Bank dies jedoch ablehnen, das ist jedoch ein dehnbarer Begriff.

  • Die Bank muss Dir mitteilen, weshalb sie bei Dir gegen die Selbstverpflichtung zur Kontoführung verstößt. Das kann z.B. Geldwäsche (=Nutzung eines fremden Kontos für eigene Geschäfte) oder Urkundenfälschung sein, aber auch, wenn Du dem Filialmitarbeiter drohst oder den Vorstandsvorsitzenden mit Tomaten bewirfst.

  • Tipp1: Sei ehrlich und bedenke, dass die Story egal ist. Ein fremdes Konto mitbenutzt zu haben kann Vorsatz (strafbar) oder Unwissenheit (ggf. nicht strafbar) gewesen sein. Die Bank interessiert vor allem, möglichst wenig Streß zu haben. Daher überlege, ob es vielleicht einfach Unwissenheit war?

  • Tipp2: Suche Dir die Bank/Sparkasse mit den meisten eigenen Automaten in Deiner Umgebung. Du wirst keine EC-Karte erhalten, sondern eine Kundenkarte. Die gehen oft nur beim ausgebenden Institut.

  • Tipp3: I.d.R. sind (Kreis-)Sparkassen aufgrund ihres teilöffentlichen Charakters schmerzfreier als Geschäftsbanken bei derartigen Konten. Früher waren sie mit dem öffentlichen Auftrag alleine, Konten für jeden zu führen, daher hat sich der Umgang da teils bis heute erhalten.

  • Tipp4: Keine Direktbank. Gibt es Probleme (Pfändungen, Verfügungen bei öffentlichen Geldern…) geht das nur schriftlich und Dir rennt die Zeit weg!

  • Tipp5: Hierfür braucht es keinen Anwalt, da ist das Geld zu schade. Je nach Einkommenssituation kann es hilfreich sein, beim Amt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe/Rechtsberatung zu stellen. Aber bitte nur in sinnvollen Fällen, nicht für ein einfaches Konto!

Gib Bescheid, wenn es nicht klappt. Frage explizit nach einer schriftlichen Begründung, wenn es nochmal abgelehnt wird. Die Bank muss Dir eine ausstellen.

Ansonsten viel Efolg!

Stephan / janus38

Hallo,
als erstes gelten erstmal einige Grundregeln:
1.)Immer freundlich bleiben und sich im Gespräch mit dem Kundenberater benehmen - drohen bringt hier gar nichts!
2.)Anwalt/Prozess ist sinnlos, da keine Bank verpflichtet ist, ein Konto zu führen

Bei einem bereits eröffneten Insolvenzverfahren muss der Insolvenzverwalter eine schriftliche Genehmigung zur Kontoeröffnung erteilen. Diese muss bei der Bank vorgelegt werden. Im Normalfall ist eine Kontoeröffnung bei einer Sparkasse einfacher, da die Privatbanken kein Interesse an „schlechten Kunden“ haben. Die bringen i.d.R. kein Folgegeschäft. Aber auch Sparkassen haben Risikokriterien! So führt auch hier eine grottenschlechte Schufa-Auskunft, eine bereits vorher schon einmal ausgesprochene Kündigung der Kontoverbindung im gleichen Institut oder gar ein Hausverbot auch zur Ablehnung.

Auf jeden Fall immer freundlich sein- jeder darf niemand muss! Viel Erfolg.

Hallo,
das ist eher eine Frage an einen Juristen. Ich kann dazu nichts sagen.
Viele Grüße

dazu kann ich leider nichts sagen.

Hallo,

soweit ich weis gibt es Banken (Sparkassen?) die ein Guthabenkonto geben müssen. Mehr kann ich leider dazu auch nicht sagen.

Viele Grüße

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Ich werde das jetzt nochmal angehen. Gruß

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Ich werde das jetzt nochmal angehen. Gruß.

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Ich werde das jetzt nochmal angehen. Gruß…

Hallo und recht herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort. Ich werde das jetzt nochmal angehen. Wenn die mich wieder ablehnen dann habe ich eben Pech. Und wenn sie mich dazu zwingen gegen das Geldwäschegesetz zu verstoßen kann ich auch nichts dafür. Dann muß ich mir eben wieder jemand anderen suchen, dessen Konto ich mitbenutzen kann. Mich widert diese ganze Situation an. Auch dieses Konto. Aber man ist ja fast gezwungen eins zu haben. Sonst kann ich gleich in den Wald ziehen und auf die Jagd gehen. Aber selbst das ist ja verboten. Gruß und danke nochmal.

Hallo und danke für die Antwort. Ich werde es diese Woche einfach nochmal versuchen. Gruß

Danke trotzdem für die Antwort. Gruß

Hallo,
das ist eher eine Frage an einen Juristen. Ich kann dazu
nichts sagen.
Viele Grüße

Danke trotzdem für die Antwort. Gruß

dazu kann ich leider nichts sagen.

Danke trotzdem für die Antwort. Gruß

Hallo,

sorry, da bin ich leider überfragt. :frowning:

sorry kann ich nicht helfen