Gutschein bei Schließung des Geschäftsbetriebes?

Wir haben noch eine alte „unbegrenzte gültige“ Gutschrift über einen Restbetrag von € 103,50.
Nun lesen wir in der Zeitung, dass dieses Geschäft wegen Todesfall geschlossen wird.
Wir waren heute dort und wollten etwas kaufen, da jedoch etwas passendes nicht vorhanden war, baten wir um Auszahlung es Restbetrages.
Dies wurde verweigert.
Ist das rechtlich in Ordnung??

Hi.

Ja. Es gibt kein Recht sich den Betrag in bar auszahlen zu lassen. Lediglich Kulanz ist möglich. Meist steht das aber auch auf den Gutscheinen drauf.

Wahrscheinlich nicht, aber dazu müsste man mehr wissen.

Lies mal hier rein, insbesondere Punkt V.
https://www.ihk-koeln.de/upload/Gutschein_9935.pdf?ActiveID=1163

MfG
duck313

Wie ist die entstanden?

Ja, das es Möglichkeiten bei Geschäftsaufgabe (ohne das der Pleitegeier kreist) gibt ist schon klar. Aber gilt das nicht nur dann, wenn der Kunde vor verschlossenen Türen steht? Hier ist es doch eher so, das der Frager von der Problematik wußte und nichts, für ihn Brauchbares, im Laden gefunden hat. Das kann doch wohl nicht das Problem des Geschäfts sein.

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Das ist so allgemein ganz einfach falsch. Es kommt schon drauf an, was das für ein Gutschein ist.

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Was meinst du? Geschenk,- oder Umtauschgutschein? Gut, ganz allgemein falsch ist das nicht. Natürlich, ich schrieb es bereits, kann es Möglichkeiten unter gewissen Voraussetzungen geben. In dem Fall hier aber IMHO nicht.

Sicher, da hast du Recht.
deshalb schrieb ich auch wahrscheinlich und man müsste mehr wissen.
Denn offenbar hatte man nach Kenntnis über die Schließung versucht den Gutschein gegen Ware einzulösen. Man fand nur nix.
Aber das wäre wohl das Problem des Kunden.