…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es verkauft habe…
Da bin ich kein Experte. Der An und Verkauf laden darf generell das Handy am gleichen Tag verkaufen. Das wäre nur beim Pfandleiher anders…dieser MUSS die Sachen über einen fest definierten Zeitraum aufbewahren.
Aber auch da bekommt man nicht das gleiche Geld wieder zurück.
Der An- und Verkaufladen hat quasi freie Hand. Wenn Sie einen guten Grund haben und freundlich sind, dann lässt der Händler sicher mit sich reden!
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…
rterte
Guten Abend,
meines Wissens nach haben Sie keine Rechte das Handy zum gleichen Preis wieder zurück zu bekommen. Ausser der Betreiber zeigt sich Kulant.
Ich würde zu dem Anbieter gehen und mit Ihm reden, es gibt sehr viele Kulante Anbieter.
Natürlich kann es auch passieren das der Anbieter sagt er möchte den Preis XY für das handy haben und Du etwas drauf legen musst, wäre natürlich ärgerlich aber Sie sind beide einen Vertrag eingegangen.
Aber wie schon geschrieben, einfach hingehen und dem Anbieter die Situation erklären und auf Kulanz hoffen.
Drücke Ihnen die Daumen.
Mfg
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…
Hallo Beckstein32
Kann dir leider bei dieser Frage nicht weiterhelfen
Sorry Tschüß
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…
Keine Ahnung warum mich das Portal hier
als Experten angegeben hat…
Kenne mich mit Rechtsfragen nicht
allzu gut aus…
Wie alt bist du denn???
Unter 18-jährige sind nur beschränkt geschäftsfähig…
Heißt, wenn der Erziehungsberechtigte nicht innerhalb
von 14 Tagen dem Kaufvertrag zustimmt ist dieser nichtig…
Aber ich gehen davon aus, dass das in deinem Fall
nicht zutrifft!?
Abgesehen davon müsstest du ja einen Kaufvertrag
mit dem A&V abgeschlossen haben…
Da steht doch sicher was zum Widerrufsrecht drauf, oder!?
Habe hier gerade über Google nen Link gefunden…
http://www.moebel-tipps.de/Ruecktritt_vom_Kaufvertra…
Da klingt es ja nicht gerade danach
als hättest du als Verkäufer irgendwelche Ansprüche…
Könntest dem Händler das Handy natürlich abkaufen,
aber eins ist sicher, es ist jetzt viel teurer als
vorher… Der A&V verkauft das ca. für den doppelten Preis…
Wenn nichts auf dem Kaufvertrag steht
hilft also nichts, außer beim A&V um Kulanz bitten…
Sagt der nein, hast du wahrscheinlich keine Chance…
Aber Versuch macht kluch…
Und vielleicht gibt es ja doch Widerrufsangaben!?
Viel Glück…
Liebe Grüße, Sarah…
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…
Hallo Becksen 32 ,dies liegt im Ermessen des Ankäufers ob und wieviel er bereit ist zu erstatten.Rechtmäsiger
Eigentümer ist und bleibt der Anküfer.M.f.G.cash
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…
dazu kann ich nicht helfen.
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…
Du hast doch bestimmt etwas unterschrieben und eine Kopie bekommen.Darin muß auch Dein Widerrufsrecht enthalten sein.Ansonsten versuche ich es bei solchen Sachen auf Kulanzbasis und schicke meine hübsche Tochter hin!:
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…
Das sollte möglich sein, wenn der Erwerber noch keinen Vertrag abgeschlossen hat. Du solltest Dich also beeilen!
Viel Glück!
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…
Geschlossene Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Insbesondere nach Übergabe der Ware ist eine Rückabwicklung nur noch mit Zustimmung des Käufers möglich.
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…
Sorry, dazu kann ich mich nicht fachgerecht äussern!
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…
nein, der Kaufvertrag ist abgeschlossen. Kannst nur auf die Kulanz des Händlers hoffen
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…
Hallo, ich denke nicht, aber versuchen kann man es ja.
Gruß
MB
…und mir es dann doch anders überlegt. habe ich jetzt noch
irgendwelche rechte die ich geltent machen kann um das handy
wieder zu bekommen. am besten für das geld für das ich es
verkauft habe…