Dass du einen Zusammenhang nicht verstehst, rangiert bei mir aus unerfindlichen Gründen nicht unter der Kategorie „Neuigkeiten“.
Der Zusammenhang zu deinem Ausgangsbeitrag liegt darin, dass du eine der in letzter Zeit vermehrt auftretenden Anti-AfD-Aktionen beschrieben hast und ich die Gründe für diese Stimmung aufgezeigt habe.
Ok, aber wieso behauptest du dann, dass das Brett so heißen würde?
Ähm, meinst du nicht, dass die Gründe in dem Fall eher beim Fehlverhalten von Gläser zu suchen sind? Oder bist du der Meinung, dass er sich nichts zu Schulden hat kommen lassen?
Fängst Du jetzt damit an, Leuten irgendwelche Aussagen unterzuschieben, die sie niemals getätigt und auch nicht angedeutet haben?
Du hast in den Raum gestellt, Gläser als Vorsitzender des Ausschusses für den Datenschutz hätte den Paragraphen im StGB kennen müssen (den Du, nebenbei bemerkt, anscheinend nicht einmal selbst kanntest). Ich habe nur klargestellt, daß er als Betriebswirtschaftler und Journalist überhaupt nicht die Vorbildung hat, um ihn kennen zu müssen. Daß ich damit nichts entschuldigen wollte, sollte selbst dem Döfsten klargewesen sein.
Wir hatten so eine Diskussion zwar schon einmal, aber ich möchte dennoch wiederholen, daß Du hier in meinen Augen mal mit zu den seriösesten Diskutanten gezählt hast. Betonung auf Vergangenheit.
Ja, das hast du fein gefunden. Aber das nächste Mal solltest du vielleicht den ganzen Artikel lesen:
Ein Verbotsirrtum lässt die Schuld des Täters im Falle des § 17 StGB nur dann entfallen, wenn der Irrtum unvermeidbar war. Vermeidbar ist der Irrtum über die Widerrechtlichkeit dann, wenn das Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre (Beschaffung der erforderlichen Kenntnis z. B. durch Befragung eines Rechtsanwaltes).
Das Beispiel im Artikel finde ich auch lustig:
Beispiel: Wenn ein Ausländer, der aufgrund eines umgeleiteten Fluges unerwartet in Deutschland landet und demnach keine Ahnung von den deutschen Gesetzen hat (und auch nicht haben muss, denn er wollte schließlich nicht nach Deutschland), etwas tut, was in Deutschland verboten ist, in anderen Staaten aber typischerweise erlaubt ist (z. B. Hakenkreuze offen tragen), handelt es sich um einen Verbotsirrtum, weil er nicht damit rechnen konnte, ein Gesetz zu brechen.
Du unterstellst also dem Vorsitzenden des Datenschutzausschusses die gleiche Unwissenheit, wie einem versehentlich in Deutschland gestrandeten Ausländer
Da habe ja sogar ich eine höhere Meinung von AfD Politikern
Jetzt fehlen sogar schon unterste Grundlagen im Hinblick auf Englischkenntnisse. Du weißt nicht, was „News“ bedeutet? Und schreibst trotzdem munter Beiträge in dieser Kategorie?
Wieso, Glaser hat doch keinerlei Probleme damit, sich mit der Justiz auseinanderzusetzen. Was du willst, ist, dass eine Paralleljustiz eingeführt wird. Du tust immer so, als gebe es keine Strafgerichte, sondern als müsse sich irgendein mittelwichtiger Bundestagsausschuss als Strafrichter über einen MdB der politischen Konkurrenz betätigen.
Au Backe. Du unterschreitest munter dein eigenes Niveau. Ich hatte nicht geschrieben, dass der Verbotsirrtum auf Gläser unbedingt zutreffe. Ich hatte es als eines von mehreren Beispielen auf deinen von juristischer Unkenntnis geprägten Satz angeführt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schütze. Du hast null Ahnung von Recht, spielst dich aber hier als Internetrichter auf.
Strafrecht ist nicht so einfach, wie du es dir vorstellst. Bei Gläser käme zum Beispiel der Rücktritt in Frage, da er sein Posting sofort löschte, als ihm klar wurde, dass er gegen ein Gesetz verstoßen hat. Aber mach dir nicht die Mühe, du wirst die Ausführungen in dem Link nicht verstehen.
Oje. Der Wikipedia-Artikel war für dich gedacht. Ich fand auf die Schnelle nichts, was eingängiger und auch für dich besser verständlich wäre. Dass man sich in Fachkreisen aus anderen Quellen informiert, musst du nicht wissen. Sollte ich dich jedoch dazu gebracht haben, dich wenigstens mit dem Wikipedia-Artikel beschäftigt zu haben, habe ich wenigstens etwas erreicht.
Du hast geschrieben, dass du zu seinem Gunsten annimmst, dass er es nicht wusste. Weiters hast du seinen Bildungsweg hervorgehoben und wiederholt auf seine Unwissenheit angespielt. Wozu das Ganze denn, wenn es nicht zumindest mildern für ihn sprechen sollte? Wenn es nichts mit dem Thema zu tun hatte, waren es eben rhetorische Nebelkerzen. Das macht es wenig besser.
Tatsächlich kenne ich den Paragrafen schon länger, da er mir schon ein paar Mal in Diskussionen untergekommen ist (zuletzt übrigens erst vor ein paar Tagen hier in w-w-w). Es ist schon klar, dass der Durchschnittsbürger den Paragraphen an sich nicht kennt. Aber wie du selber schreibst, gebietet der gesunde Menschenverstand, dass man zumindest auf die Idee kommen könnte, dass es vielleicht eine dumme Idee ist, so ein Dokument mal eben zu veröffentlichen. Da kann man sich ja mal schlau machen und ich unterstelle jemandem wie Gläser, dass er die Resourcen dazu hätte. Also entweder ist er zu dumm für den Job oder wollte in guter alter AfD Manier mal schnell die Grenzen ausloten. In beiden Fällen ist seine Abwahl die einzig logische Konsequenz.
Tja, was soll ich sagen. Die endlosen, sich ständig wiederholenden Diskussionen mit teils rechtsextremen Kampfpostern, die schneller verschwinden als man schauen kann, fordern ihren Tribut. Mich mit Ultra zu vergleichen ist aber trotzdem fies
Sehen wir es mal so:
Wenn es so ist, wie es geschildert wird, dann ist es strafbar.
Selbst wenn es nicht „Datenschutz im engeren Sinne“ ist, ist es doch ziemlich nahe am Thema, denn es wurde mit persönlichen Daten unverantwortlich umgegangen. Eine Person, die sowas tut - und sich noch nicht einmal der Schuld bewusst ist - halte ich für ungeeignet im Datenschutzausschuss mitzuarbeiten.
Das hat nichts mit Retourkutsche zu tun. Oder würdest Du einem Teilnehmer an illegalen Autorennen (meinetwegen auch mit Personenschaden) den Auftrag für Verkehrserziehung im Kindergarten übertragen?
Richtig, aber Du hast im Ausgangsartikel in den Raum gestellt, - erstens - Gläser hätte aufgrund seines Postens erstens wissen müssen, daß er eine strafbare Handlung begeht und zweitens daß seine strafbare Handlung im inhaltlichen Zusammenhang mit seinem Posten steht.
Beides ist nicht der Fall. Um nicht mehr und auch nicht um weniger ging es mir. Daß Du mir unterstellst, ich wolle die Tat entschuldigen oder gar rechtfertigen, ist völlig absurd und entspricht - und da wiederhole ich mich gern - der Vorgehensweise von bestimmten Leuten, wobei die beiden Hauptexperten sich einerseits mit Artikeln und andererseits mit Artikelabwertungen sich schon an der Diskussion beteiligt haben. Wenn Du es darauf anlegst, in die gleiche Kategorie abgelegt zu werden: nur zu.
Meinen Standpunkt habe ich nun mehr als einmal mehr als deutlich klargemacht, weswegen ich mich jetzt hier rausmische.
Das hat aber nichts mit dem Straftatbestand zu tun, um den es hier geht. Und darum ging es ja schließlich in der Frage:
"Und wie kann es sein, dass jemand, der Vorsitzenden des Datenschutzausschusses nicht weiß, dass so etwas strafbar ist? "