Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung

Kannst du das bitte genauer darlegen, bzw. beweisen?

Das würde völlig dem Ziel der Haftpflichtversicherung widersprechen.
Insofern wüsste ich gern, bei welcher Versicherung zu welchen Bedingungen das möglich sein soll.

Danke

Hi,

Das spielt überhaupt keine Rolle.

der Unfall ist in Deutschland passiert

Das auch nicht.

Entscheidend für die Haftpflicht ist. ob das ein deutsches Auto ist.
Nein, nicht die Automarke ;-), sondern die Zulassung —>Kennzeichen!

Gruß

Ich habe ÜBERHAUPT NICHTS davon gesagt, dass hier irgendetwas Österreichisches im Spiel ist.

Dies ist ein deutsches Forum.
Es heißt werweisswas.DE
Das Auto ist in Deutschland zugelassen.
Die Halterin ist Deutsche.
Die Fahrerin ist Deutsche.
Der Unfallgegner/ Geschädigte ist Deutscher.

Was soll das???

Hab ich wieder irgendwen oder irgendwas missbraucht?

Hallo,

eine Selbstbeteiligung in der Kfz.-Haftpflichtversicherung gibt es sehr wohl.

Doch wie immer nicht für Otto Normalverbraucher, sondern nur für die Zahlungskräftige
Kundschaft.
Neben Fahrschulen kommen die sogenannten Flottenkunden (also Firmen mit vielen Fahrzeugen) in den Genuß dieser Sonderbehandlung.

Diese wichtige Info zum verursachenden Fahrzeug hättest Du gleich ins UP schreiben sollen/können, dann wäre das Ösi-Thema erst gar nicht zur Sprache gekommen.

Und warum Du eine Versicherungsfrage im Verkehrsrechts-Brett stellst, erschließt sich mir ganz und gar nicht.

Kannst du mir mal erklären, warum man in einem deutschen Forum plötzlich auf Österreich kommt und warum das hier der Normalfall sein soll?
Und soll ich in Zukunft auch immer dazuschreiben, dass ich hier nicht nach spanischen oder französischen Verhältnissen frage?

Wenn nichts dazu gesagt wird, kann hier jeder getrost davon ausgehen, dass es um deutsche Verhältnisse geht.

Und es ging hier durchaus auch um die rechtlichen Aspekte, nämlich ob das deutsche Verkehrsrecht eine Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung zulässt und ob die Betroffene das Recht hat, die Werkstatt auszusuchen.
Das Versicherungsbrett steht unter „Geld und Sparen“ und da sind nicht diejenigen, die ich ansprechen wollte. Wenn’s recht ist

Du brauchst auf meine Anfragen in Zukunft nicht mehr antworten. Danke!

Hat mit Verkehrsrecht genau Null zu tun.
Es geht um Versicherungsrecht, Untergruppe Kfz-Versicherung, Untergruppe Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wenn Dir ein Dachziegel auf den Kopf fällt, fragst Du auch nicht den Arzt, wer Deinen Schaden bezahlt. Oder doch?

Du brauchst auf meine Anfragen in Zukunft nicht mehr antworten. Danke!

Bitte.

Hier wurde ja spekuliert, dass die Dame Kfz-Haftpflicht und Kasko verwechselt. Möglich wäre doch auch, dass sie Kfz- und Privat-Haftpflicht verwechselt? Oder die verwechselt nichts und die Versicherung hat ihr angesichts des Schadens bzw. seiner Entstehung möglicherweise empfohlen, statt der PKW- die Privat-Haftpflicht in Anspruch zu nehmen. Da gibt es sicher auch Gründe, die dafür oder dagegen sprechen.
Bekommen wir hier aber wahrscheinlich nicht raus, wie das bei Frau Meier ist. DDD könnte lediglich noch was zum Schaden bzw. Hergang sagen.
Beispielsweise kann der Beifahrer beim Türöffnen eine Delle beim Nachbarn reinhauen. Hatte ich auch schonmal. Das hat dann die Privat-Haftpflicht übernommen. Weiß aber heute nicht mehr warum. War mir auch Bockwurst, Hautpsache der Schaden wurde übernommen.

Ich glaube auch, dass sie etwas verwechselt hat. Aber darauf ist sie nicht eingegangen.
Inzwischen hat sie ihre Anfrage (anderes social network) zurückgezogen.

Sie hat ihre Versicherung noch gar nicht informiert oder gefragt, die war bis jetzt völlig außen vor.

Sie hat mit ihrem Wagen einen anderen Wagen beschädigt, wobei äußerlich Lackkratzer entstanden sind.
Der Geschädigte hat einen Kostenvoranschlag machen lassen, den sie nicht bezahlen kann.

Ja, dann verschieb doch in Gottes Namen!

Wo ist denn das Problem?

Oder halt dich einfach ganz raus.

Hast du noch Kontakt zu ihr?

Sag Ihr:

  1. Sie hat keine Selbstbeteiligung in der Haftpflicht.

  2. Der Geschädigte hat das Recht, den Schaden angemessen reparieren zu lassen. Er darf sich eine „normale“ Vertragswerkstatt selber aussuchen. Eine vollkommen überzogen teure Werkstatt wird aber nicht voll erstattet!

  3. Der Geschädigte darf auch auf Basis des Gutachtens oder bei kleineren Schäden auf Basis des Kostenvoranschlages abrechnen, OHNE überhaupt den Schaden reparieren zu lassen. Er bekommt dann aber die MwSt nicht erstattet.

  4. Wenn man Bedenken hat, ob die Schadenshöhe berechtigt ist (überteuerter Kostenvoranschlag), dann ist das vollkommen egal. Die eigene Versicherung wird sich schon darum kümmern, keine ungerechtfertigten Dinge zu bezahlen.

  5. Die einzige „Strafe“, die man seitens der Versicherung zu erwarten hat, ist eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags, weil man in der Schadenfreiheitsklasse herunter gesetzt wird. Dies ist unabhängig von der Schadenshöhe. Man kann das verhindern, wenn man den angerichteten Schaden KOMPLETT aus eigener Tasche bezahlt.

6. Die Versicherung hätte UNVERZÜGLICH informiert werden müssen! Dies bitte SOFORT nachholen!

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wie kommst du drauf, dass das ein genuss ist?