Hallo! Ich schreibe zurzeit meine BA und bin

… aber noch recht neu und ungelernt in diesem Gebiet, da ich auch bisher keine Hausarbeiten schreiben musste, lediglich eine Studienarbeit, die auch mies war… Wenn wir auf Gesetztestexte verweisen, müssen wir dann aus diesen texten auch andere Wörter finden, wie es mit eigenen Wörtern wiedergegeben werden kann? Meiner Meinung nach ist das bei anderen Quellen so, bin mir aber nicht sicher?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wenn Du den Text richtig zitieren willst, kannst Du wortwörtlich unter konkreter Angabe der Stelle „abschreiben“, musst das Zitat aber als solches kenntlich machen. (die Zitierregeln sollten Dir bekannt sein)

Eine Behauptung oder Argumentation, die durch eine bestimmte Quelle gestützt wird, musst Du frei formulieren und darfst nicht wortwörtlich abschreiben, die Quelle solltest Du unter Verwendung einer Fußnote benennen.

Hallo ricfehr,

tut mir leid, hier kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

Hallo,

da müßtest du dich nach den Vorgaben des Betreuers, des Lehrstuhls oder der Fakultät richten. Da ich kein Jurist bin, kann ich es nicht genau sagen, aber aus dem Bauch heraus würde ich bei Gesetzestexten den Wortlaut zitieren und diesen als Zitat kenntlich machen.

Der richtige Ansprechpartner dürfte hier in jedem Fall der Betreuer deiner Arbeit sein.

Hallo ricfehr,
dies ist überhaupt nicht mein Fachgebiet und somit kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
Gruß Horst